Kontoführungsgebühren sparen
Vergleich, Rückforderung und Steuer
Kontoführungsgebühren sind das Entgelt für die Verwaltung eines Girokontos. Eine aktuelle Markterhebung zeigt: Im Schnitt zahlen Verbraucher dafür knapp 130 € im Jahr, die Spanne reicht von 0 bis 780 €. Nur wenige Konten sind ohne jede Bedingung kostenlos. Wer wechselt, spart in der Regel den kompletten Betrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur rund 6 % der deutschen Girokonten sind ohne jede Bedingung kostenlos, weitere Konten nur bei erfülltem Mindestgeldeingang. Der Rest kostet Geld, das sich fast immer sparen lässt.
- Der Grundpreis sagt wenig aus. Ein Konto für 2,95 € im Monat kann über 100 € im Jahr kosten, wenn jede Buchung extra berechnet wird. Ein um 2 € teureres Modell mit Inklusivbuchungen bleibt unter 60 €.
- Gebührenerhöhungen, denen Sie nie aktiv zugestimmt haben, sind seit dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) unwirksam. Die Rückforderung verjährt in drei Jahren.
- Arbeitnehmer und Rentner setzen 16 € pro Kalenderjahr ohne Nachweis als Werbungskosten ab. Bei Ehepaaren steht der Betrag jedem Partner einzeln zu.
- Ein Kontowechsel dauert dank gesetzlichem Kontowechselservice rund zwölf Geschäftstage und ist für Sie kostenfrei. Bei 7 € Grundpreis im Monat sind das 840 € Ersparnis in zehn Jahren.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Kontoführungsgebühren?
Ein Entgelt für die Bereitstellung des Kontos, nicht für jede einzelne Leistung
Die Kontoführungsgebühr ist der monatliche oder vierteljährliche Grundpreis, den eine Bank für die Führung eines Girokontos berechnet. Sie deckt die Bereitstellung von IBAN, Zahlungsverkehr, Online-Banking und Kontoauszügen ab. Alles, was darüber hinausgeht, steht als eigener Posten im Preis- und Leistungsverzeichnis: Karten, Bargeldabhebungen, beleghafte Überweisungen, Auslandszahlungen. Wer den Jahrespreis seines Kontos wissen will, muss deshalb beide Ebenen zusammenrechnen.
Der Begriff wird im Alltag unscharf verwendet. Banken sprechen von Grundpreis, Kontoführungsentgelt oder Kontopreis, manche Sparkassen und Volksbanken vom Pauschalpreis. Gemeint ist jeweils dasselbe: der fixe Betrag, der unabhängig von der Nutzung abgebucht wird. Rechtlich handelt es sich um ein Entgelt für eine Hauptleistung, das die Bank frei kalkulieren darf, solange sie es transparent ausweist und Preisänderungen wirksam vereinbart.
Im Grundpreis meist enthalten
- Kontoeröffnung, IBAN und Kontoführung
- Online-Banking und Banking-App
- Elektronische Kontoauszüge im Postfach
- Bei vielen Konten: Online-Überweisungen und Lastschriften
Fast immer extra berechnet
- Girocard oder zusätzliche Debitkarte
- Beleghafte Überweisungen und Schalterservice
- Abhebungen an fremden Geldautomaten
- Zahlungen und Abhebungen in Fremdwährung
Abgrenzung: Was keine Kontoführungsgebühr ist
Häufig verwechselt werden drei Posten. Der Dispozins ist kein Entgelt, sondern der Preis für einen Kredit, wenn Sie das Konto überziehen. Wie er berechnet wird, erklärt der Ratgeber Dispozinsen verstehen. Das Verwahrentgelt war ein Negativzins auf hohe Guthaben, den viele Banken in der Niedrigzinsphase erhoben und nach der Zinswende wieder abgeschafft haben. Und das Kartenentgelt für Girocard oder Kreditkarte ist ein separater Jahrespreis, der auch bei einem gebührenfreien Konto anfallen kann.
Ebenfalls kein Grundpreis, aber preisrelevant: das Entgelt für Bargeldeinzahlungen. Mehrere Institute berechnen inzwischen 1 bis 2 € je 1.000 € oder einen Festbetrag pro Vorgang am Schalter.
Was kostet ein Girokonto 2026 wirklich?
Eine belastbare Zahlenbasis liefert eine unabhängige Marktuntersuchung von August 2026: Ausgewertet wurden 758 Gehalts- und Rentenkonten von 190 Banken, das entspricht rund 70 % des deutschen Marktes.
Die Preisspanne im deutschen Girokontomarkt
Der Jahrespreis für eine Modellperson mit regelmäßigem Geldeingang und rein digitaler Kontoführung reicht von 0 bis 780 €. Im Schnitt zahlt sie knapp 130 €. Als günstig gilt in der Untersuchung ein Konto bis 60 € im Jahr, das bieten aktuell 63 Kontomodelle und damit mehr als ein Viertel der geprüften Banken. Quelle: Stiftung Warentest, Girokonten im Vergleich, Stand August 2026.
Diese Konten sind ohne jede Bedingung gebührenfrei, solange sie online geführt werden. Ein monatlicher Geldeingang darf verlangt werden, die Höhe spielt aber keine Rolle. Vor fünf Jahren waren es noch 14 Konten.
Gebührenfrei nur, wenn eine Voraussetzung erfüllt ist. Meist ist das ein Mindestgeldeingang von 500 bis 3.000 € im Monat, manchmal auch ein eingerichteter Sparplan oder ein Alter unter 28 Jahren.
Nicht gratis, aber vertretbar. Bei diesen Modellen bleibt der Jahrespreis inklusive Karte und Buchungen unter der 60-Euro-Marke. Für Kunden, die Filialservice brauchen, ist das oft die realistische Zielgröße.
So entsteht der Jahrespreis: der Warenkorb der Modellperson
Ein Vergleich funktioniert nur mit einem festen Nutzungsprofil. Die zitierte Untersuchung rechnet deshalb jedes Konto anhand desselben Warenkorbs durch. Wer den eigenen Jahrespreis schätzen will, gleicht diese Posten mit dem Preis- und Leistungsverzeichnis der eigenen Bank ab.
Warenkorb nach der Methodik der zitierten Marktuntersuchung, Stand August 2026 (Quelle siehe oben). Die Modellperson erhält regelmäßig Gehalt oder Rente und führt das Konto ausschließlich online.
Warum der Grundpreis täuscht
Die häufigste Fehleinschätzung beim Kontovergleich: Wer nur auf die monatliche Gebühr schaut, wählt regelmäßig das teurere Konto. Entscheidend ist, was der Grundpreis abdeckt.
Konto A
Konto B
Was die Rechnung zeigt
Konto A ist im Monatspreis 2 € billiger und im Jahr trotzdem 43,50 € teurer. Der Grund liegt bei den 274 Buchungsposten, die im Warenkorb der Modellperson stecken. Jede Gehaltsgutschrift, jede Lastschrift, jede Kartenzahlung und jede Dauerauftragsbuchung zählt dazu. Bei 0,15 € pro Posten summiert sich das auf mehr als den gesamten Grundpreis.
Die Prüffrage lautet deshalb nicht „Wie hoch ist die Kontoführungsgebühr?“, sondern „Wie viele Buchungen sind im Preis enthalten?“. Steht im Preisverzeichnis eine Formulierung wie „je Buchungsposten 0,15 €“ oder „die ersten 10 Buchungen frei“, ist das der teure Kontotyp. Steht dort „alle Buchungen im Grundpreis enthalten“, ist der Monatspreis tatsächlich der Jahrespreis geteilt durch zwölf.
| Formulierung im Preisverzeichnis | Was das bedeutet | Kostenrisiko |
|---|---|---|
| Alle Buchungen im Grundpreis enthalten | Der Monatspreis ist der tatsächliche Preis | keines |
| Erste 10 Buchungen frei, danach 0,20 € | Bei 310 Posten im Jahr fallen rund 58 € an | hoch |
| Je Buchungsposten 0,15 € | Jede Gutschrift und Lastschrift wird berechnet | sehr hoch |
| Beleghafte Überweisung 2,50 € | Nur relevant, wenn Sie am Schalter überweisen | mittel |
| Kontoauszug am SB-Terminal 1,00 € | Bei monatlichem Ausdruck 12 € im Jahr | gering |
| Aufpreis Kontoführung ohne Online-Banking 3,00 € | 36 € zusätzlich für rein analoge Nutzung | hoch |
Beispielhafte Klauseln aus deutschen Preis- und Leistungsverzeichnissen, Stand August 2026. Maßgeblich ist immer das Verzeichnis Ihres eigenen Instituts.
Welche versteckten Gebühren kommen dazu?
Acht Posten, die nicht im Grundpreis stehen und bei durchschnittlicher Nutzung den Jahrespreis verdoppeln können. Die Beträge sind marktübliche Spannen aus den Preisverzeichnissen großer Institute.
pro Jahr. Bei vielen Direktbanken ist nur die Debitkarte von Visa oder Mastercard inklusive, die Girocard kostet extra.
pro Vorgang. Wer zweimal im Monat beleghaft überweist, zahlt bis zu 94 € im Jahr allein für diesen Posten.
pro Ausdruck am Terminal oder Versand per Post. Der elektronische Auszug im Postfach ist fast überall kostenfrei.
pro Abhebung außerhalb des eigenen Verbunds. Betreiberentgelte an Automaten von Drittanbietern liegen am oberen Rand.
oder ein Festbetrag pro Vorgang. Am Schalter berechnen einzelne Institute inzwischen 3,90 € je Einzahlung.
Auslandseinsatzentgelt auf jede Zahlung außerhalb der Eurozone. Bei 2.000 € Urlaubsumsatz sind das bis zu 44 €.
Aufschlag, wenn Sie am Terminal im Ausland „in Euro zahlen“ wählen. Immer die Landeswährung nehmen.
pro TAN bei einigen Instituten. App-basierte Verfahren wie pushTAN sind kostenfrei und zugleich sicherer.
Rechenbeispiel: Filialkonto mit durchschnittlicher Nutzung
Angenommen sei ein Sparkassen- oder Volksbankkonto mit 5,90 € Grundpreis, zwei Schalterüberweisungen im Monat, monatlichem Kontoauszug am Terminal, einer Girocard und einer Urlaubsreise mit 1.500 € Kartenumsatz außerhalb der Eurozone.
Zum Vergleich: Ein Girokonto ohne Grundpreis, ohne Mindesteingang und mit kostenloser Karte kostet in derselben Nutzung 0 € bis maximal 26,25 € für den Auslandsumsatz. Die Ersparnis liegt bei rund 160 € im Jahr, über zehn Jahre bei 1.600 €. Wie Sie die Auslandskosten zusätzlich vermeiden, erklärt der Ratgeber Gebührenfallen beim Geldabheben.
Direktbank oder Filialbank: Was passt zu Ihnen?
Die Preisdifferenz zwischen beiden Modellen liegt bei 100 bis 180 € im Jahr. Ob sich der Aufpreis lohnt, hängt an drei Fragen, nicht an Sympathie.
| Ihre Situation | Empfehlung | Typischer Jahrespreis | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| Gehalt geht regelmäßig ein, alles läuft digital | Direktbank mit Mindestgeldeingang | 0 € | Schwelle von 700 oder 1.000 € muss sicher erreicht werden |
| Unregelmäßiges Einkommen, Elternzeit, Zweitkonto | Konto ohne Mindesteingang | 0 € | Girocard und Bargeldeinzahlung prüfen |
| Sie zahlen häufig bar ein oder heben am Schalter ab | Filialbank oder Bank mit Handelspartnern | 60 bis 140 € | Entgelt je Einzahlung, nicht nur Grundpreis |
| Kein Smartphone, kein Online-Banking gewünscht | Filialbank mit analogem Kontomodell | 90 bis 200 € | Aufpreis für Kontoführung ohne Online-Banking |
| Sie brauchen persönliche Beratung zu Kredit oder Anlage | Filialbank, Girokonto günstig wählen | 60 bis 120 € | Beratung ist auch ohne teures Premiumkonto möglich |
| Sie sind unter 28 Jahre alt | Direktbank, meist bedingungslos gratis | 0 € | Was nach dem 28. Geburtstag gilt, vorher klären |
| Viele Auslandszahlungen und Reisen | Direktbank mit 0 % Fremdwährungsentgelt | 0 € | Aktivstatus oft an Geldeingang gekoppelt |
Direktbanken
Kein Filialnetz, dafür meist kein Grundpreis. Bargeld kommt über Automatenverbünde, Handelspartner wie Rewe oder dm und Debitkarten von Visa oder Mastercard. Beratung läuft über Telefon und Chat. Anbieter wie DKB, ING, C24 und comdirect gehören in diese Gruppe.
Sparkassen und Volksbanken
Regionale Institute mit eigenem Preisverzeichnis. Online-Modelle liegen meist bei 4 bis 5 € im Monat, Komfort- und Premiumvarianten bei 10 bis 12 €. Schüler, Azubis und Studierende bekommen fast überall ein ermäßigtes oder kostenfreies Konto. Details je Institut auf der Sparkassen-Übersicht.
Neobanken
Reine App-Banken mit kostenlosem Basiskonto und kostenpflichtigen Premiumstufen. Bargeldeinzahlung ist entweder gar nicht oder nur gegen Entgelt über Partnernetze möglich. Eine Girocard fehlt in der Regel, was bei manchen Händlern und Ärzten stört.
Welche Girokonten haben keine Kontoführungsgebühren?
Vier Konten, die dauerhaft ohne Grundpreis auskommen und keinen Mindestgeldeingang verlangen. Sie eignen sich als Hauptkonto ebenso wie als Zweitkonto bei schwankendem Einkommen.
C24 Smart-Konto
- kein Mindestgeldeingang, dauerhaft gebührenfrei
- girocard und Mastercard Debit ohne Aufpreis
- 0,75 % Zinsen p. a. direkt auf dem Girokonto
- Bargeldeinzahlung im Einzelhandel möglich
- kostenlose Abhebungen auf 4 pro Monat begrenzt
Anzeige. Weiterleitung zur C24 Bank GmbH.
Trade Republic Girokonto
- 2,25 % Zinsen p. a. mit monatlicher Auszahlung
- Visa Debit inklusive, kein Mindestgeldeingang
- Abhebungen ab 100 € kostenfrei
- keine girocard verfügbar
- Bargeld einzahlen nicht möglich
Anzeige. Weiterleitung zur Trade Republic Bank GmbH.
Santander BestGiro Online
- kein Mindestgeldeingang gefordert
- Visa Debit kostenfrei, 6 Abhebungen pro Monat weltweit gratis
- Bargeldeinzahlung in den Filialen möglich
- girocard kostet 12 € im Jahr extra
Anzeige. Weiterleitung zur Santander Consumer Bank AG.
N26 Standard
- kein Mindestgeldeingang, Eröffnung in wenigen Minuten
- Mastercard Debit und Unterkonten (Spaces) inklusive
- Bargeldeinzahlung über CASH26 im Einzelhandel
- nur 3 kostenlose Abhebungen pro Monat in Deutschland
Anzeige. Weiterleitung zur N26 Bank AG.
Konten mit Mindestgeldeingang im Vergleich
Die zweite Gruppe ist ebenfalls gebührenfrei, verlangt dafür aber einen monatlichen Geldeingang. Wichtig: Bei den meisten Instituten zählt jede Gutschrift von einem fremden Konto, nicht nur das Gehalt. Auch mehrere Teilbeträge werden addiert.
| Bank | Kostenlos ab | Gebühr ohne Bedingung | Ausnahme | Zusatzkosten Karte |
|---|---|---|---|---|
| DKB | 700 € Geldeingang pro Monat | 4,50 € pro Monat | unter 28 Jahren gratis | Visa Debit inklusive, girocard optional |
| ING | 1.000 € Geldeingang pro Monat | 4,90 € pro Monat | unter 28 Jahren gratis | Visa Card inklusive, girocard 1,49 € pro Monat |
| Norisbank Top-Girokonto | 700 € Geldeingang pro Monat | 4,00 € pro Monat | keine | Girocard und Mastercard inklusive |
| Targobank Online-Konto | 600 € Gehaltseingang pro Monat | Grundpreis je Modell | keine | Visa Debit inklusive |
| Postbank Giro extra plus | 3.000 € Geldeingang pro Monat | 11,90 € pro Monat | keine | Mastercard inklusive, Zweitkarte 6 € pro Jahr |
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Preisverzeichnisse der Anbieter. Die Postbank hat den Grundpreis für das Giro extra plus zum 1. April 2026 von 10,90 auf 11,90 € erhöht und das frühere Modell Giro direkt eingestellt.
Mindestgeldeingang: Was zählt und was nicht?
Die Institute prüfen monatlich, ob die Schwelle erreicht wurde. Als Geldeingang zählen in der Regel alle Gutschriften von externen Konten, also Gehalt, Rente, BAföG, Elterngeld, Unterhalt und auch Überweisungen von einem eigenen Konto bei einer anderen Bank. Nicht gezählt werden Zinsgutschriften, Stornobuchungen, Rücklastschriften und Rückbuchungen von Beträgen, die zuvor vom selben Konto abgeflossen sind.
Wird die Schwelle in einem Monat verfehlt, berechnet die Bank die Gebühr meist im Folgemonat und setzt sie automatisch wieder aus, sobald der Eingang stimmt. Bei Prämienaktionen gelten dagegen oft strengere Regeln, dort werden Eigenüberweisungen häufig ausgeschlossen. Eine vollständige Übersicht der Konten ohne jede Schwelle finden Sie im Vergleich Kostenloses Girokonto ohne Mindesteingang.
Kontoführungsgebühren senken, ohne die Bank zu wechseln
Vier Hebel, die sich innerhalb weniger Tage umsetzen lassen. Die Reihenfolge folgt dem Einsparpotenzial bei durchschnittlicher Kontonutzung.
Kontomodell innerhalb der Bank wechseln
Fast jede Sparkasse, Volksbank und Filialbank führt mehrere Kontomodelle. Viele Kunden zahlen jahrelang für ein Komfortpaket mit Schalterleistungen, die sie nie nutzen. Ein Anruf oder eine Nachricht im Postfach genügt, um auf das reine Online-Modell umzustellen. Der Wechsel ändert weder IBAN noch Daueraufträge.
Beleghafte Vorgänge auf online umstellen
Der teuerste Einzelposten im Alltag ist die Überweisung am Schalter oder per Formular. Bei 2 bis 3,90 € je Vorgang addieren sich schon zwei Überweisungen im Monat auf 48 bis 94 € im Jahr. Dieselbe Überweisung im Online-Banking kostet fast überall nichts. Gleiches gilt für Kontoauszüge: Der elektronische Auszug im Postfach ersetzt den Ausdruck am Terminal.
Mindestgeldeingang gezielt erreichen
Wer knapp unter der Schwelle liegt, verschenkt den kompletten Grundpreis. Bei einem Konto mit 700-Euro-Grenze reicht meist ein Dauerauftrag von einem zweiten Konto, weil die Bank nur die Summe aller Eingänge von fremden Konten prüft. Wichtig: Der Betrag darf nicht zuvor von demselben Konto abgeflossen sein, sonst wird er nicht gezählt.
Überflüssige Karten und Zusatzprodukte kündigen
Eine Girocard neben der Debitkarte kostet 12 bis 18 € im Jahr, eine kaum genutzte Kreditkarte 20 bis 40 €. Prüfen Sie in der Kontoübersicht, welche Karten aktiv abgerechnet werden. Auch Partnerkarten für Gemeinschaftskonten und Zweitkonten laufen häufig weiter, obwohl sie niemand nutzt. Zweitkonten kosten bei manchen Instituten dauerhaft 2,50 € im Monat, unabhängig vom Geldeingang.
Lässt sich die Kontogebühr verhandeln?
Bei Filialbanken gelegentlich, bei Direktbanken so gut wie nie. Erfolgversprechend ist die Frage nach einem günstigeren Kontomodell, nach einem Rabatt für Bestandskunden mit mehreren Produkten oder nach Sonderkonditionen für Vereinsmitglieder, Genossen und Angehörige des öffentlichen Dienstes. Wer schon eine schriftliche Wechselabsicht formuliert hat, bekommt erfahrungsgemäß eher ein Angebot. Der Preisaushang selbst ist dagegen nicht verhandelbar, weil er für alle Kunden desselben Modells gilt.
Wie viel spart ein Kontowechsel und wie lange dauert er?
Seit dem Zahlungskontengesetz ist die neue Bank verpflichtet, den Wechsel zu organisieren. Der Service ist für Sie kostenfrei und läuft innerhalb gesetzlicher Fristen ab.
Ersparnis nach Grundpreis und Zeitraum
Ersparnis über zehn Jahre beim Wechsel auf ein Konto ohne Grundpreis, ohne Berücksichtigung von Zinseffekten und Zusatzentgelten.
Neues Konto eröffnen
Online in zehn bis fünfzehn Minuten, Identifizierung per Video oder Online-Ausweisfunktion. Das alte Konto bleibt zunächst offen.
Kontowechselservice beauftragen
Die neue Bank fordert die Daten der letzten 13 Monate bei der alten an und informiert Arbeitgeber und Zahlungsempfänger. Gesetzliche Frist: zwölf Geschäftstage.
Parallel laufen lassen
Lassen Sie beide Konten zwei bis drei Monate nebeneinander laufen und halten Sie auf dem alten Konto ein Restguthaben für vergessene Lastschriften.
Altes Konto kündigen
Die Kündigung ist gesetzlich kostenfrei und jederzeit ohne Frist möglich. Restguthaben lassen Sie auf das neue Konto überweisen.
Ausführliche Anleitungen mit Checklisten stehen in den Ratgebern Kontowechsel Schritt für Schritt, Kontowechselservice richtig nutzen und Altes Konto schließen. Wenn dabei etwas schiefgeht, etwa eine Lastschrift ins Leere läuft, hilft Probleme beim Kontowechsel lösen. Wichtig für die Planung: Ein Kontowechsel wirkt sich kurzfristig auf den SCHUFA-Score aus, weil die Kontoeröffnung in das Kriterium der Abschlüsse der vergangenen zwölf Monate einfließt. Vor einer geplanten Baufinanzierung lohnt es sich deshalb, den Wechsel entweder deutlich vorher oder erst danach anzugehen.
Kann ich zu viel gezahlte Kontoführungsgebühren zurückfordern?
Ja, wenn die Bank den Preis erhöht hat, ohne dass Sie aktiv zugestimmt haben. Der Anspruch ist höchstrichterlich bestätigt, verjährt aber nach drei Jahren.
Der Kern der Rechtsprechung
Bis 2021 arbeiteten nahezu alle deutschen Banken und Sparkassen mit einer sogenannten Zustimmungsfiktionsklausel. Sie stand in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besagte sinngemäß: Wer einer angekündigten Änderung nicht innerhalb einer Frist widerspricht, stimmt ihr zu. Auf dieser Grundlage wurden Grundpreise erhöht und neue Entgelte eingeführt.
Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) für unwirksam erklärt. Sie sei zu weit gefasst und benachteilige Verbraucher unangemessen. Die Folge: Alle Preiserhöhungen, die allein auf Schweigen gestützt wurden, waren von Anfang an unwirksam. Das gezahlte Geld wurde ohne Rechtsgrund vereinnahmt und ist zu erstatten.
Viele Institute beriefen sich anschließend auf eine Rechtsprechung zu Energielieferverträgen, nach der eine unwirksame Erhöhung wirksam wird, wenn ihr drei Jahre lang nicht widersprochen wurde. Diese Übertragung hat der BGH mit Urteil vom 19. November 2024 zurückgewiesen und mit Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. XI ZR 45/24) im Verfahren gegen die Berliner Sparkasse bestätigt. Dieselbe Entscheidung legte allerdings auch fest, dass die Rückforderung der regelmäßigen dreijährigen Verjährung unterliegt.
Wann die Verjährung startet
Die Verjährung beginnt hier noch nicht. Die Abbuchung allein setzt keine Frist in Gang.
Die Bank erstellt den Rechnungsabschluss, in den das Entgelt eingeflossen ist. In der Regel zum Quartalsende.
Widersprechen Sie nicht, gilt der Abschluss als genehmigt. Erst jetzt entsteht der Rückzahlungsanspruch im Sinne der Verjährung.
Die dreijährige Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Abschluss genehmigt wurde.
Danach kann die Bank die Zahlung verweigern, auch wenn der Anspruch inhaltlich bestand.
Was das für heute bedeutet
Stand Ende August 2026 sieht die Lage so aus: Entgelte aus den ersten drei Quartalen 2022 sind verjährt. Ansprüche aus Abschlüssen, die im Jahr 2023 genehmigt wurden, verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Wer noch etwas zurückholen will, sollte deshalb in diesem Jahr aktiv werden.
| Abrechnungszeitraum | Status heute |
|---|---|
| bis Q3 2022 | verjährt |
| Q4 2022 bis Q3 2023 | verjährt zum 31.12.2026 |
| ab Q4 2023 | noch geltend zu machen |
Vereinfachte Darstellung auf Basis der BGH-Entscheidung vom 3. Juni 2025. Der genaue Fristbeginn hängt davon ab, wann Ihre Bank den Rechnungsabschluss erstellt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Wann Sie Anspruch haben und wann nicht
| Konstellation | Anspruch | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Die Bank hat erhöht, Sie haben nie unterschrieben oder in der App zugestimmt | ja, für nicht verjährte Zeiträume | Erstattung schriftlich fordern |
| Sie haben der Erhöhung aktiv zugestimmt, etwa per Klick im Online-Banking | nein, ab dem Zeitpunkt der Zustimmung | Kontomodell prüfen oder wechseln |
| Sie haben das Konto nach 2021 neu eröffnet | in der Regel nein | Preis war von Anfang an vereinbart |
| Sie waren Kunde der Berliner Sparkasse und der Musterfeststellungsklage angeschlossen | ja, rückwirkend bis zum vierten Quartal 2017 | Abwicklung läuft über das Verfahren |
| Es ging nicht um den Grundpreis, sondern um ein neu eingeführtes Entgelt | ja, dieselbe Rechtslage | Betrag aus den Kontoauszügen ermitteln |
Musterformulierung für die Rückforderung
Fordern Sie zunächst die Erstattung schriftlich an, per Brief oder über das gesicherte Postfach im Online-Banking. Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen. Reagiert die Bank nicht oder lehnt sie ab, ist die nächste Instanz die Verbraucherzentrale oder die kostenfreie Ombudsstelle des jeweiligen Bankenverbands.
Betreff: Rückforderung unwirksam vereinbarter Entgelte, Konto-Nr. [Ihre Kontonummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das oben genannte Konto haben Sie in der Vergangenheit Entgelte erhoben, die auf einer Preisanpassung beruhen, der ich zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich zugestimmt habe. Eine wirksame Vereinbarung ist damit nicht zustande gekommen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln, die eine Zustimmung durch Schweigen fingieren, unwirksam sind. Die auf dieser Grundlage vereinnahmten Beträge sind nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu erstatten.
Ich fordere Sie daher auf, mir die seit dem [Datum] zu Unrecht belasteten Entgelte zu erstatten und den Betrag bis zum [Frist, zwei bis drei Wochen] auf mein Konto gutzuschreiben. Bitte teilen Sie mir zugleich mit, auf welcher vertraglichen Grundlage die aktuelle Preisgestaltung beruht.
Mit freundlichen Grüßen
Was Sie vorher zusammenstellen sollten
- Kontoauszüge der betroffenen Jahre, aus denen die Belastungen hervorgehen
- das Anschreiben der Bank zur Preiserhöhung, falls noch vorhanden
- die Differenz zwischen altem und neuem Preis, multipliziert mit der Anzahl der Monate
- Nachweis, dass Sie nicht zugestimmt haben, etwa das Fehlen einer entsprechenden Bestätigung im Postfach
Die Verbraucherzentrale stellt einen interaktiven Musterbrief bereit. Eine Übersicht der Rechtslage inklusive der Verjährungsfragen finden Sie bei der Verbraucherzentrale zu den Erstattungsansprüchen bei Girokonten.
Wie setze ich Kontoführungsgebühren von der Steuer ab?
Arbeitnehmer und Rentner tragen pauschal 16 € pro Kalenderjahr ein, ohne einen einzigen Beleg. Höhere Beträge sind möglich, verlangen aber einen Nachweis des beruflichen Anteils.
Die 16-Euro-Pauschale
Die Finanzämter erkennen 16 € im Kalenderjahr als beruflich veranlasste Kontoführungskosten an, ohne Nachweis. Der Betrag steht bei Ehegatten und Lebenspartnern jedem Partner einzeln zu, zusammen also 32 €. Es handelt sich um einen Jahresbetrag: Auch wer das Konto erst im Dezember eröffnet hat, setzt die vollen 16 € an.
- Eintragung in der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“
- im Papiervordruck in Zeile 62 oder 63
- gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Kosten erstattet, weil der Ersatz versteuert wird
- nicht ansetzbar, wenn Ihr Konto tatsächlich kostenlos ist
Mehr als 16 € absetzen
Wer höhere Gebühren zahlt, kann den darüber hinausgehenden Teil geltend machen, muss dem Finanzamt aber die berufliche Veranlassung darlegen. Maßstab ist der Anteil der beruflich veranlassten Buchungen an allen Buchungen des Jahres.
Der Nachweis erfolgt über Kontoauszüge oder die Jahresentgeltaufstellung, die jede Bank einmal jährlich unaufgefordert bereitstellen muss.
| Ihre Situation | Abzugsfähig als | Höhe | Wo eintragen |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer mit Gehaltskonto | Werbungskosten | 16 € pauschal, mehr mit Nachweis | Anlage N, weitere Werbungskosten |
| Rentner und Pensionäre | Werbungskosten bei Altersbezügen | 16 € pauschal | Anlage R beziehungsweise Anlage N |
| Selbstständige und Gewerbetreibende mit Geschäftskonto | Betriebsausgaben | in voller Höhe | Anlage EÜR |
| Vermieter mit separatem Mietkonto | Werbungskosten bei Vermietung | 16 € pauschal, mehr mit Nachweis | Anlage V |
| Kapitalanleger mit Depot- oder Verrechnungskonto | nicht abzugsfähig | 0 € | durch die Abgeltungsteuer abgegolten |
| Rein privat genutztes Konto ohne beruflichen Bezug | nicht abzugsfähig | 0 € | keine Eintragung |
Quelle für die Pauschale: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Werbungskosten Kontoführungsgebühren. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.
Wann sich die Pauschale steuerlich gar nicht auswirkt
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird ohnehin automatisch abgezogen. Die 16 € wirken sich deshalb nur aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten aus Fahrtkosten, Arbeitsmitteln, Fortbildung und Homeoffice diese Grenze überschreiten. Bleiben Sie darunter, ändert der Eintrag nichts an der Steuerlast. Für Selbstständige gilt das nicht: Dort mindern die tatsächlichen Kontokosten den Gewinn ab dem ersten Euro. Wie sich die Kosten eines Geschäftskontos zusammensetzen, zeigt der Ratgeber Geschäftskonto Kosten.
Wer zahlt weniger oder gar keine Kontogebühren?
Für mehrere Gruppen gelten eigene Regeln, teils freiwillig von den Banken eingeräumt, teils gesetzlich vorgeschrieben.
Studierende und Azubis
Fast alle Institute führen ein kostenfreies oder stark ermäßigtes Konto für junge Erwachsene. Aktuelle Marktdaten weisen rund 238 solcher Modelle aus. Bei Direktbanken hängt der Vorteil oft nur am Alter, bei Sparkassen und Volksbanken zusätzlich am Nachweis von Studium oder Ausbildung.
Der Stolperstein: Die Vergünstigung endet meist zum 28., manchmal zum 30. Geburtstag. Danach greift der reguläre Preis, ohne dass die Bank aktiv nachfragt. Mehr im Studentenkonto-Vergleich.
Rentner und Seniorinnen
Einen gesetzlichen Anspruch auf Gebührenbefreiung gibt es nicht. Die Rentenzahlung zählt bei Direktbanken aber genauso als Geldeingang wie ein Gehalt, sodass die 700- oder 1.000-Euro-Schwelle in der Regel erreicht wird. Einzelne Institute gewähren Bestandskunden ab einem bestimmten Alter Rabatte.
Wer auf Filialservice angewiesen ist, findet in den seniorenfreundlichen Banken eine Übersicht der Modelle mit Schalterleistungen zu vertretbaren Preisen.
Basiskonto und P-Konto
Jeder Mensch mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto. Es darf Geld kosten, das Entgelt muss aber angemessen sein und sich am marktüblichen Niveau orientieren. Überhöhte Preise haben Gerichte wiederholt beanstandet.
Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Details in den Ratgebern Basiskonto und P-Konto.
Zweitkonto, Gemeinschaftskonto und Kinderkonto
Zweitkonto
Bei mehreren Direktbanken kostet ein zusätzliches Girokonto unabhängig vom Geldeingang dauerhaft 2,50 € im Monat. Wer ein Konto nur zum Sparen oder für bestimmte Ausgaben führt, greift besser zu einem Anbieter ohne Mindesteingang. Vergleich im Zweitkonto-Ratgeber.
Gemeinschaftskonto
Die Gebührenregeln entsprechen meist denen des Einzelkontos, allerdings zählt der Geldeingang beider Partner zusammen. Zweit- und Partnerkarten kosten häufig extra. Details im Gemeinschaftskonto-Vergleich.
Kinderkonto
Konten für Minderjährige sind fast überall kostenlos, teilweise mit Guthabenverzinsung. Der Wechsel in ein reguläres Modell erfolgt automatisch mit der Volljährigkeit. Anleitung unter Kinderkonto eröffnen.
Häufig gestellte Fragen zu Kontoführungsgebühren
Die Fragen, die Leserinnen und Leser am häufigsten stellen
Wie hoch sind Kontoführungsgebühren in Deutschland im Durchschnitt?
Für eine Modellperson mit regelmäßigem Geldeingang und rein digitaler Kontoführung liegt der Jahrespreis laut einer aktuellen Marktuntersuchung bei knapp 130 €. Die Spanne reicht von 0 bis 780 €.
In diesem Betrag stecken Grundpreis, Karte, Buchungsposten und Abhebungen. Wer zusätzlich am Schalter überweist oder im Ausland zahlt, liegt darüber. Als günstig gilt ein Konto bis 60 € im Jahr.
Gibt es noch komplett kostenlose Girokonten?
Ja, aber nur wenige. Von 758 untersuchten Gehalts- und Rentenkonten sind zwölf ohne jede Bedingung kostenlos, sofern sie online geführt werden. Weitere 20 Konten sind gebührenfrei, wenn eine Voraussetzung erfüllt ist, meist ein monatlicher Mindestgeldeingang.
Zu den Konten ohne Mindesteingang zählen aktuell unter anderem die Angebote von C24, Trade Republic, Santander und N26. Achten Sie dabei auf Nebenkosten wie Girocard, Bargeldeinzahlung und Abhebungslimits.
Darf meine Bank die Kontoführungsgebühren einfach erhöhen?
Erhöhen darf sie, aber nur mit Ihrer aktiven Zustimmung. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) entschieden, dass eine Klausel, die Schweigen als Zustimmung wertet, unwirksam ist.
Praktisch heißt das: Banken holen die Zustimmung heute per Klick im Online-Banking oder per Unterschrift ein. Wer nicht zustimmt, muss damit rechnen, dass ihm die Bank das Konto kündigt, in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten.
Wie viel kann ich mit einem Kontowechsel sparen?
Bei einem Grundpreis von 7,90 € im Monat sind es 94,80 € im Jahr und rund 948 € in zehn Jahren. Kommen Kartenentgelte und beleghafte Überweisungen hinzu, liegt die Ersparnis deutlich höher.
Der Wechsel selbst kostet nichts. Die neue Bank ist gesetzlich verpflichtet, Daueraufträge und Lastschriften zu übertragen und Zahlungspartner zu informieren. Die Frist dafür beträgt zwölf Geschäftstage.
Kann ich Kontoführungsgebühren zurückfordern?
Ja, sofern die Erhöhung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung erfolgte und der Anspruch nicht verjährt ist. Es gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, bestätigt durch das BGH-Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. XI ZR 45/24).
Die Frist beginnt nicht mit der Abbuchung, sondern erst nach Ablauf der sechswöchigen Widerspruchsfrist gegen den Rechnungsabschluss, dann zum Ende des betreffenden Kalenderjahres. Ansprüche aus 2023 genehmigten Abschlüssen verjähren damit zum 31. Dezember 2026.
Wie viel Kontoführungsgebühren kann ich von der Steuer absetzen?
Arbeitnehmer und Rentner setzen 16 € pro Kalenderjahr ohne Nachweis als Werbungskosten an. Die Eintragung erfolgt in der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“, im Papiervordruck in Zeile 62 oder 63. Bei Ehepaaren steht der Betrag jedem Partner zu.
Höhere Beträge sind möglich, wenn Sie den beruflich veranlassten Anteil belegen. Selbstständige setzen die Gebühren ihres Geschäftskontos in voller Höhe als Betriebsausgaben ab. Bei einem tatsächlich kostenlosen Konto entfällt der Abzug.
Was zählt bei Direktbanken als Mindestgeldeingang?
In der Regel jede Gutschrift von einem fremden Konto, unabhängig davon, ob es sich um Gehalt, Rente, BAföG, Unterhalt oder eine Überweisung von einem eigenen Konto bei einer anderen Bank handelt. Mehrere Teilbeträge werden addiert.
Nicht mitgezählt werden Zinsgutschriften, Stornobuchungen, Rücklastschriften sowie Beträge, die zuvor von demselben Konto abgeflossen sind. Für Prämienaktionen gelten oft strengere Regeln, dort werden Eigenüberweisungen häufig ausgeschlossen.
Warum sind Sparkassen und Volksbanken teurer als Direktbanken?
Weil sie Filialen, Schalterbetrieb, Geldautomaten und Beratungspersonal finanzieren müssen. Online-Kontomodelle liegen dort meist bei 4 bis 5 € im Monat, Komfort- und Premiumvarianten bei 10 bis 12 €.
Die Preise unterscheiden sich zwischen den einzelnen Instituten erheblich, weil jede Sparkasse und jede Volksbank rechtlich selbstständig ist und ein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis führt. Ein Blick in das Verzeichnis Ihres konkreten Instituts ersetzt jede Pauschalaussage.
Was kostet die Kündigung eines Girokontos?
Nichts. Die Kündigung eines Girokontos ist gesetzlich kostenfrei und jederzeit ohne Frist möglich, ebenso die Überweisung des Restguthabens auf ein anderes Konto. Auch für den Kontowechselservice darf die Bank kein Entgelt verlangen.
Verlangt ein Institut dennoch eine Gebühr für Kündigung, Kontoauflösung oder Übertragung, sollten Sie unter Verweis auf das Zahlungskontengesetz widersprechen. Eine Anleitung steht im Ratgeber Girokonto kündigen.
Muss ich für ein Basiskonto Kontoführungsgebühren zahlen?
Ja, ein Basiskonto darf etwas kosten. Das Entgelt muss aber angemessen sein und sich am marktüblichen Preisniveau vergleichbarer Konten orientieren. Deutlich überhöhte Preise für Basiskonten haben Gerichte mehrfach beanstandet.
Der Anspruch auf ein Basiskonto besteht unabhängig von Bonität, Einkommen und SCHUFA-Eintrag. Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf kein zusätzliches Entgelt verlangt werden.
Schadet ein Kontowechsel meinem SCHUFA-Score?
Kurzfristig kann er ihn leicht senken, weil die Eröffnung eines Girokontos in das Kriterium der Anfragen und Abschlüsse der vergangenen zwölf Monate einfließt. Der Effekt läuft nach einem Jahr aus.
Langfristig wirkt sich ein lange bestehendes Konto sogar positiv aus, weil das Alter der Vertragsbeziehung eigenständig bewertet wird. Problematisch wird es erst, wenn mehrere Konten in kurzer Folge eröffnet werden. Wie die Bewertung im Detail funktioniert, erklärt SCHUFA-Score verstehen.
Wo finde ich die genauen Gebühren meiner Bank?
Im Preis- und Leistungsverzeichnis, das jede Bank auf ihrer Website veröffentlichen und in der Filiale aushängen muss. Dort stehen Grundpreis, Buchungsposten, Kartenentgelte und alle Sonderleistungen.
Zusätzlich muss Ihnen die Bank einmal jährlich unaufgefordert eine Entgeltaufstellung zusenden, die alle im vergangenen Jahr tatsächlich belasteten Entgelte auflistet. Dieses Dokument ist der schnellste Weg zum eigenen Jahrespreis und zugleich der Beleg für die Steuererklärung.
Rechnen Sie einmal nach, bevor die nächste Gebühr abgebucht wird
Die jährliche Entgeltaufstellung Ihrer Bank zeigt in einer Minute, was Ihr Konto wirklich kostet. Liegt der Betrag über 60 €, lohnt der Blick auf ein Konto ohne Grundpreis und ohne Mindesteingang.
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Redaktionelle Einordnung
Die Debatte über Kontoführungsgebühren wird fast immer über den Monatspreis geführt, und das ist der falsche Maßstab. Wer 2,95 € zahlt und dafür jede Lastschrift einzeln abgerechnet bekommt, liegt am Jahresende über einem Kunden, der 4,95 € mit Inklusivbuchungen zahlt. Diese Struktur ist kein Zufall, sie macht Preise schwer vergleichbar.
Aus der Auswertung ziehe ich drei Schlüsse für die Praxis. Erstens: Die jährliche Entgeltaufstellung ist das wichtigste Dokument in dieser Sache, weil sie den tatsächlich gezahlten Betrag zeigt und nicht den beworbenen. Sie liegt jedem Kunden vor, wird aber kaum gelesen. Zweitens: Der Mindestgeldeingang ist selten das Hindernis, für das ihn viele halten. Bei den meisten Instituten zählt jede Gutschrift von einem fremden Konto, ein Dauerauftrag vom Zweitkonto genügt. Drittens: Der Rückforderungsanspruch aus dem BGH-Urteil verjährt gerade in Tranchen. Wer noch etwas holen will, sollte das nicht auf das nächste Jahr verschieben.
Skeptisch bin ich bei der Entwicklung der Zahl kostenloser Konten. Zwölf bedingungslos gebührenfreie Modelle bei 758 untersuchten Konten sind wenig, und mehrere Institute haben ihre Preise 2026 erneut angehoben. Gleichzeitig sind die verbleibenden Gratisangebote gut, oft mit Guthabenverzinsung. Der Markt spreizt sich also, statt insgesamt teurer zu werden. Für Verbraucher heißt das: Die Ersparnis liegt nicht mehr in kleinen Optimierungen beim eigenen Institut, sondern im Wechsel selbst.
Prüfdatum: 31. August 2026. Anlass der Aktualisierung: vollständige Neufassung nach einer aktuellen Marktuntersuchung zu Girokonten (Stand August 2026) sowie Ergänzung der Abschnitte zur Rückforderung nach BGH und zur steuerlichen Behandlung.
Primärquellen: Stiftung Warentest, Girokonten im Vergleich (Stand August 2026), Bundesgerichtshof, Urteile vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20), vom 19.11.2024 und vom 03.06.2025 (Az. XI ZR 45/24), Verbraucherzentrale zu Erstattungsansprüchen bei Girokonten, Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zu Kontoführungsgebühren als Werbungskosten, Zahlungskontengesetz (ZKG), § 812 BGB sowie die Preis- und Leistungsverzeichnisse der genannten Institute.
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