Openbank Einlagensicherung: Spanischer FGD schützt Einlagen bis 100.000 €
Openbank ist eine spanische Bank (Open Bank, S.A.) mit Zweigstelle in Deutschland. Alle Einlagen unterliegen deshalb dem spanischen Einlagensicherungsfonds Fondo de Garantía de Depósitos (FGD), der Guthaben bis 100.000 € pro Person absichert. Die Regelung entspricht der EU-Richtlinie 2014/49/EU.
Wer schützt Ihr Geld bei der Openbank?
Openbank ist keine deutsche Bank, sondern betreibt in Deutschland eine Zweigstelle der spanischen Open Bank, S.A. Das Herkunftslandprinzip der EU bestimmt: Die Einlagensicherung des Heimatlands gilt, also Spanien.
Fondo de Garantía de Depósitos (FGD)
FGD-Registernummer: 0073
Richtlinie 2014/49/EU
Europäischer Mindeststandard EU-weit erfüllt
Warum gilt spanische und nicht deutsche Einlagensicherung?
Innerhalb der EU gilt das Herkunftslandprinzip: Eine Bank, die in einem EU-Land lizenziert ist, unterliegt dem Einlagensicherungssystem ihres Heimatlandes, auch wenn sie in anderen EU-Ländern Zweigstellen betreibt. Openbank hat ihre Vollbanklizenz in Spanien (als Open Bank, S.A.). Die deutsche Niederlassung ist keine eigenständige deutsche Bank, sondern eine Zweigstelle. Deshalb gilt der spanische FGD, nicht die deutsche EdB oder der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands der Banken. Deutsche Kunden haben dennoch denselben gesetzlichen Mindestschutz wie bei einer deutschen Bank: 100.000 € pro Person.
Welche Openbank-Produkte sind durch den FGD geschützt?
Der FGD deckt klassische Geldeinlagen ab. Kryptowährungen und andere Investments fallen ausdrücklich nicht unter den Schutz.
Durch FGD abgesichert
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Open Girokonto
Alle Guthaben auf dem laufenden Konto, inklusive Zinserträge nach Gutschrift
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Open Tagesgeldkonto
Alle Einlagen inkl. gutgeschriebener Zinsen, bis zur Schutzgrenze von 100.000 €
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Open Flexgeld
Festgeldeinlagen während der Laufzeit vollständig abgesichert
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Sonstige Spareinlagen in Euro
Alle weiteren Geldeinlagen auf Openbank-Konten sind abgedeckt
Nicht durch FGD abgesichert
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Kryptowährungen
Bitcoin, Ether, Litecoin, Polygon und Cardano sind keine geschützten Einlagen. Bei Verlust greift kein Garantiefonds.
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Wertpapiere und Fonds
Aktien, ETFs oder sonstige Kapitalmarktprodukte fallen nicht unter die Einlagensicherung
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Beträge über 100.000 €
Der Betrag, der die Schutzgrenze übersteigt, ist im Insolvenzfall nicht gesichert
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Noch nicht gutgeschriebene Zinsen
Zinsen, die noch nicht monatlich gebucht wurden, sind je nach Produktregelung nicht automatisch inklusive
| Merkmal | Detail |
|---|---|
| Sichernde Institution | FGD (Spanien) |
| FGD-Registernummer Open Bank | 0073 |
| Schutzgrenze | 100.000 € pro Person und Institut |
| Schutz bei Gemeinschaftskonto | Je Inhaber separat (bis 200.000 € möglich) |
| Währung der Grenze | Euro (kein Wechselkursrisiko) |
| Auszahlungsfrist (Regelfall) | 7–10 Werktage |
| Auszahlungsfrist (Ausnahmen) | Max. 90 Tage |
| Antrag durch Kunden nötig | Nein (automatisch) |
| Rechtsgrundlage | EU-Richtlinie 2014/49/EU |
| Bankaufsicht | Banco de España (Spanien) |
| Freiwillige Zusatzsicherung | Keine |
| Kryptowährungen geschützt | Nein |
Wie viel ist bei der Openbank konkret geschützt?
Die Schutzgrenze gilt pro Person und pro Institut. Bei Gemeinschaftskonten summiert sich der Schutz je Kontoinhaber.
Einzelkonto
Der FGD sichert Einlagen einer Person bei der Openbank bis zu 100.000 €. Beträge darüber sind im Insolvenzfall nicht geschützt.
Wer bei Openbank mehrere Konten (Girokonto + Tagesgeld + Flexgeld) führt, ist insgesamt nur bis 100.000 € geschützt. Die Grenze gilt je Person und Institut, nicht je Konto.
Gemeinschaftskonto
Bei einem Konto mit zwei Inhabern hat jeder Inhaber einen eigenen Anspruch auf die volle Schutzgrenze von 100.000 €. Das ergibt gemeinsam einen Schutz von bis zu 200.000 €.
Strategie für höhere Beträge: Wer mehr als 100.000 € absichern möchte, kann Konten bei verschiedenen Banken eröffnen. Jedes Institut zählt separat. Einlagen von 100.000 € bei Openbank und 100.000 € bei einer anderen Bank wären damit vollständig geschützt.
Was passiert im Insolvenzfall?
Die Entschädigung erfolgt automatisch. Kunden müssen im Regelfall nichts aktiv unternehmen.
Insolvenzfall festgestellt
Die Banco de España stellt fest, dass Openbank zahlungsunfähig ist und löst den Entschädigungsfall aus.
FGD übernimmt
Der Fondo de Garantía de Depósitos tritt als Entschädigungsbehörde in Aktion und identifiziert betroffene Einleger.
Kein Antrag nötig
Einleger werden automatisch kontaktiert. Ein separater Antrag ist im Regelfall nicht erforderlich.
Auszahlung in 7–10 Tagen
Die Entschädigung bis 100.000 € erfolgt innerhalb von 7 bis 10 Werktagen. In Ausnahmefällen bis zu 90 Tage.
Openbank und die Santander-Gruppe
Openbank ist die Digitalbank der Santander-Gruppe, einer der größten Banken Europas. Die Konzernzugehörigkeit ist ein indirektes Stabilitätssignal, bietet aber keinen formellen Zusatzschutz.
Santander-Konzernhintergrund
- Banco Santander ist eine der größten und kapitalstärksten Banken Europas
- Weltweit über 150 Millionen Kunden in mehr als 40 Ländern
- Openbank ist die 100-%-Digitalbank-Tochter des Konzerns
- Hohe Eigenkapitalquoten durch Zugehörigkeit zur Santander-Gruppe
Wichtige Klarstellung
Die Santander-Konzernzugehörigkeit bietet keinen formellen Zusatzschutz über 100.000 € hinaus.
Im Insolvenzfall würde ausschließlich der FGD bis zur gesetzlichen Grenze einspringen. Die wirtschaftliche Stärke der Muttergesellschaft ist ein Stabilitätsindikator, aber keine rechtliche Garantie für Einleger. Es gibt bei Openbank weder eine freiwillige Einlagensicherung noch eine darüber hinausgehende Bankgarantie.
| Merkmal | Openbank (FGD Spanien) | Deutsche Direktbanken (EdB/BdB) |
|---|---|---|
| Regelgrenze | 100.000 € | 100.000 € |
| Grenze in Fremdwährung | Nein (Euro) | Nein (Euro) |
| Staatlicher Träger | Ja | Ja (gesetzlich) |
| Auszahlungsfrist | 7–10 Werktage | 7 Werktage |
| Freiwillige Zusatzsicherung | Keine | Teilweise (BdB-Einlagensicherungsfonds) |
| EU-DGSD konform | Ja | Ja |
Häufig gestellte Fragen zur Openbank Einlagensicherung
Die wichtigsten Fragen zum FGD, zur Schutzgrenze, zum Herkunftslandprinzip und zu Kryptowährungen
Ist mein Geld bei Openbank genauso sicher wie bei einer deutschen Bank?
Der gesetzliche Mindestschutz ist identisch: Sowohl deutsche als auch spanische Banken müssen als EU-Mitglieder Einlagen bis 100.000 € pro Person absichern. Die Schutzgrenze ist bei Openbank in Euro festgelegt, also ohne Wechselkursrisiko.
Ein struktureller Unterschied besteht darin, dass viele deutsche Privatbanken zusätzlich dem freiwilligen BdB-Einlagensicherungsfonds angehören, der über 100.000 € hinausgeht. Openbank kennt keine solche freiwillige Zusatzsicherung. Für Beträge bis 100.000 € ist der Schutzlevel identisch.
Gilt die Schutzgrenze pro Konto oder pro Person?
Die Grenze gilt pro Person und pro Institut, nicht pro Konto. Wer also bei Openbank sowohl ein Girokonto als auch ein Tagesgeldkonto und ein Flexgeld führt, ist insgesamt nur bis zu 100.000 € geschützt, unabhängig davon, auf wie viele Konten das Geld verteilt ist.
Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei Inhabern hat hingegen jeder Inhaber einen eigenen Anspruch auf 100.000 €. Das Gemeinschaftskonto kann damit gemeinsam bis zu 200.000 € abgesichert sein.
Warum gilt spanische Einlagensicherung, obwohl ich eine deutsche IBAN habe?
Das EU-Herkunftslandprinzip besagt: Die Einlagensicherung richtet sich nach dem Land, in dem die Bank ihren Hauptsitz und ihre Banklizenz hat. Openbank hat ihren Sitz in Madrid (Spanien) und eine spanische Banklizenz. Die deutsche Niederlassung ist eine Zweigstelle, keine eigenständige deutsche Bank.
Die deutsche IBAN ist nur eine technische Kennzeichnung. Sie ändert nichts an der Rechtsstruktur der Bank. Auch bei einer DE-IBAN liegt das Geld rechtlich bei der spanischen Open Bank, S.A. und unterliegt damit dem FGD.
Ich habe mehr als 100.000 € bei Openbank. Was soll ich tun?
Beträge über 100.000 € sind im Insolvenzfall nicht durch den FGD abgesichert. Um höhere Summen vollständig zu schützen, empfiehlt sich die Verteilung auf mehrere Banken:
- Jede Bank gilt als separates Institut mit einer eigenen 100.000-€-Grenze
- 100.000 € bei Openbank und 100.000 € bei einer anderen Bank wären damit vollständig geschützt
- Bei Paaren kann ein Gemeinschaftskonto die effektive Grenze auf 200.000 € erhöhen
Denken Sie daran, dass bei der Openbank alle Konten zusammengezählt werden (Girokonto, Tagesgeld, Flexgeld). Die 100.000 € gelten für das gesamte bei Openbank gehaltene Guthaben, nicht je Produkt.
Sind meine Kryptowährungen bei Openbank durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein. Kryptowährungen gelten rechtlich nicht als Einlagen im Sinne der Einlagensicherung. Der FGD deckt ausschließlich klassische Geldeinlagen (auf Girokonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten). Bitcoin, Ether, Litecoin, Polygon und Cardano, die über Openbank gehalten werden, sind durch keinen Garantiefonds abgesichert. Bei einem Verlust durch Kursrückgang oder im Insolvenzfall der Bank besteht kein Anspruch auf Entschädigung aus dem FGD.
Muss ich im Entschädigungsfall aktiv werden?
Im Regelfall nicht. Die Entschädigung wird automatisch ausgelöst, sobald der Insolvenzfall von der Banco de España festgestellt wurde. Der FGD identifiziert die betroffenen Einleger anhand der Kontodaten der Bank und nimmt die Auszahlung innerhalb von 7 bis 10 Werktagen vor. Kunden werden in der Regel direkt kontaktiert. In Ausnahmefällen kann die Frist auf bis zu 90 Tage verlängert werden.