SCHUFA-Auskunft: kostenlos beantragen, Varianten und Dauer
Für die eigene Kontrolle brauchen Sie die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO, sie kostet nichts und kommt in rund 14 Tagen per Post. Für den Vermieter brauchen Sie die BonitätsAuskunft für 29,95 €. Den reinen Punktwert sehen Sie seit dem 17.03.2026 kostenlos im SCHUFA-Account.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist ein Rechtsanspruch und kostet nichts. Sie kommt per Post und ist ausschließlich für Ihre eigenen Unterlagen gedacht.
- Für Vermieter und Arbeitgeber brauchen Sie ein Zertifikat: BonitätsCheck digital oder BonitätsAuskunft per Post, beide 29,95 € (Stand 27.08.2026).
- Seit dem 17. März 2026 zeigt der kostenlose SCHUFA-Account den aktuellen Punktwert samt Aufschlüsselung. Er ersetzt die Datenkopie aber nicht.
- Die gesetzliche Höchstfrist für die Datenkopie liegt bei einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In der Praxis dauert es meist rund zwei Wochen.
- Die Abo-Produkte meineSCHUFA kompakt, plus und premium (4,95 € bis 9,95 € monatlich) haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
Inhaltsverzeichnis
Welche SCHUFA-Auskunft brauche ich?
Die Antwort hängt an einer einzigen Frage: Sehen Sie das Dokument selbst an oder geben Sie es jemandem in die Hand? Danach richtet sich alles Weitere.
Ich will sehen, was gespeichert ist
Sie wollen Fehler aufspüren, alte Verträge prüfen oder wissen, wer Sie abgefragt hat.
Ich will nur meinen Score wissen
Sie brauchen kein Dokument, sondern den aktuellen Punktwert und seine Zusammensetzung.
Ich bewerbe mich um eine Wohnung
Der Vermieter verlangt einen Nachweis. Sie brauchen ein Zertifikat, das Sie weitergeben dürfen.
Ich bereite einen Kreditantrag vor
Sie wollen vor dem Antrag sicher sein, dass keine falschen Einträge Ihre Chancen verderben.
Der teuerste Fehler: die Datenkopie an Dritte weitergeben
Viele Menschen bestellen die kostenlose Datenkopie und reichen sie beim Vermieter ein, weil sie kein Geld ausgeben wollen. Das Dokument enthält jedoch Ihren vollständigen Datenbestand: jedes Konto, jeden Mobilfunkvertrag, jeden Kredit, jede Unternehmensanfrage der letzten Monate. Ein Vermieter erfährt damit weit mehr, als er fragen dürfte. Die SCHUFA rät ausdrücklich von der Weitergabe ab, und rechtlich verlangen darf ein Vermieter sie ohnehin nicht.
Alle Varianten mit Preisen im Vergleich
Die SCHUFA führt sieben Angebote nebeneinander. Drei davon reichen für nahezu jeden Alltagsfall, die übrigen sind Abonnements mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit.
Datenkopie
Der vollständige Auszug aus Ihrem Datenbestand. Enthält Stammdaten, alle Verträge, Zahlungsstörungen, sämtliche Unternehmensanfragen und die übermittelten Scorewerte der letzten zwölf Monate.
- gesetzlicher Anspruch, kein Verkaufsprodukt
- die einzige Variante mit wirklich allen Daten
- Postversand, rund 14 Tage Wartezeit
- nicht zur Weitergabe an Dritte geeignet
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BonitätsCheck
Das digitale Zertifikat zum Herunterladen, anschließend 60 Tage lang abrufbar. Für die Identifizierung brauchen Sie Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.
- innerhalb weniger Minuten verfügbar
- Echtheitsprüfung über persönlichen Verifizierungscode
- enthält keine sensiblen Vertragsdetails
- kostenpflichtig, für die Eigenkontrolle unnötig
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BonitätsAuskunft
Das gedruckte Zertifikat mit Sicherheitsmerkmalen wie Hologrammstreifen. Der anerkannte Standard bei Wohnungsvermietungen, wenn ein Papierdokument verlangt wird.
- Lieferung in 2 bis 4 Werktagen
- fälschungssicher durch Hologrammstreifen
- höchste Akzeptanz bei Hausverwaltungen
- nicht für die kurzfristige Bewerbung geeignet
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Das komplette Angebot der SCHUFA im Überblick
| Variante | Preis | Format | Verfügbar in | Gedacht für |
|---|---|---|---|---|
| Datenkopie (Art. 15 DSGVO) | 0 € | Papier per Post | ca. 14 Tage | eigene Kontrolle, Fehlersuche |
| SCHUFA-Account | 0 € | Web und App | sofort nach Registrierung | Score und Kriterien einsehen |
| SCHUFA-BonitätsCheck | 29,95 € einmalig | PDF zum Download | wenige Minuten | Weitergabe an Vermieter, Arbeitgeber |
| SCHUFA-BonitätsAuskunft per Post | 29,95 € einmalig | Zertifikat auf Papier | 2 bis 4 Werktage | Wohnungsbewerbung mit Originaldokument |
| meineSCHUFA kompakt | 4,95 € monatlich | Abo, 12 Monate Mindestlaufzeit | laufend | dauerhafte Datentransparenz, Beratungsservice |
| meineSCHUFA plus | 6,95 € monatlich | Abo, 12 Monate Mindestlaufzeit | laufend | zusätzlich Monitoring gegen Identitätsdiebstahl |
| meineSCHUFA premium | 9,95 € monatlich | Abo, 12 Monate Mindestlaufzeit | laufend | zusätzlich Partnerkarten und UnternehmensAuskunft |
| SCHUFA-UnternehmensAuskunft | 28,50 € einmalig | digital | kurzfristig | Bonitätsprüfung von Geschäftspartnern |
Preise inklusive Mehrwertsteuer, ohne Versandkosten. Stand der Angaben: 27. August 2026. Quelle: Produktübersicht der SCHUFA (meineschufa.de).
BonitätsCheck oder BonitätsAuskunft: Was ist der Unterschied?
Beide kosten 29,95 € und beide dienen demselben Zweck. Der Unterschied liegt allein im Format und im Tempo. Der BonitätsCheck ist digital, sofort als PDF verfügbar und anschließend 60 Tage lang abrufbar. Die BonitätsAuskunft per Post ist das gedruckte Original mit Hologrammstreifen und braucht 2 bis 4 Werktage.
Für die typische Wohnungsbesichtigung mit kurzer Vorlaufzeit ist der digitale BonitätsCheck die praktischere Wahl. Nur wenn eine Hausverwaltung ausdrücklich auf einem Papierdokument besteht, lohnt sich das Original.
Datenkopie beantragen: Schritt für Schritt
Der Antrag dauert etwa fünf Minuten. Die einzige Hürde ist, das kostenlose Produkt auf der Bestellseite überhaupt zu finden.
Die richtige Seite ansteuern
Rufen Sie den Bereich „Datenkopie“ auf meineschufa.de auf. Auf der allgemeinen Produktübersicht stehen die kostenpflichtigen Angebote weiter oben, das kostenlose Produkt finden Sie erst weiter unten. Achten Sie auf die Bezeichnung „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ mit dem Preis 0,00 €.
Stammdaten eingeben
Pflichtangaben sind Vorname, Nachname, Geburtsdatum sowie die aktuelle Anschrift mit Postleitzahl, Hausnummer und Ort. Optional sind Geburtsname, Geburtsort, frühere Adressen und ein Zweitwohnsitz. Diese Zusatzangaben lohnen sich trotzdem, weil sie Zuordnungsfehler bei häufigen Namen verhindern.
Identität nachweisen
Laden Sie eine gut lesbare Kopie von Personalausweis oder Reisepass hoch, Vorder- und Rückseite, üblicherweise als JPEG oder PDF. Nicht benötigte Felder wie die Ausweisnummer dürfen Sie schwärzen. Achten Sie auf ausreichende Bildqualität, denn eine unlesbare Kopie ist der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerung.
Absenden und Eingang notieren
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung. Notieren Sie sich das Datum, denn ab Eingang läuft die gesetzliche Frist von einem Monat nach Artikel 12 Absatz 3 DSGVO. Wird diese überschritten, können Sie sich unter Verweis darauf beschweren.
Alternativ: Antrag per Post
Wer nichts hochladen möchte, lädt das PDF-Formular von der SCHUFA-Website herunter, füllt es aus und schickt es mit einer Ausweiskopie an die SCHUFA Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum. Rechnen Sie bei diesem Weg mit einer Bearbeitungszeit von rund 7 bis 14 Tagen zuzüglich Postlaufzeit.
Dokument prüfen und ablegen
Gehen Sie jeden Eintrag einmal durch und heben Sie das Dokument auf. Beim nächsten Antrag im Folgejahr können Sie beide Fassungen vergleichen und erkennen sofort, was neu hinzugekommen ist. Genau diese Gegenüberstellung deckt die meisten Fehler auf.
Wie oft ist die Datenkopie kostenlos?
Der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO ist grundsätzlich unentgeltlich und nicht auf einmal jährlich begrenzt. Bei offenkundig exzessiven Anfragen darf die SCHUFA allerdings ein angemessenes Entgelt verlangen. Einmal im Jahr ist deshalb der praktische Richtwert, gegen eine zweite Anfrage bei einem konkreten Anlass spricht nichts.
Schneller Weg zum reinen Punktwert
Wenn Sie nur wissen wollen, wo Sie stehen, brauchen Sie keine zwei Wochen zu warten. Der SCHUFA-Account zeigt den Score sofort nach der Registrierung per Online-Ausweisfunktion oder PIN-Verfahren. Was die Punkte bedeuten, erklärt der Ratgeber SCHUFA-Score verstehen.
Zum SCHUFA-AccountWie lange dauert die SCHUFA-Auskunft?
Zwischen wenigen Minuten und einem Monat liegt der gesamte Spielraum. Welche Zeit gilt, hängt ausschließlich davon ab, welche Variante Sie bestellt haben.
Wartezeit im direkten Vergleich
Balkenlänge im Verhältnis zur gesetzlichen Höchstfrist von einem Monat
Die gesetzliche Grundlage: Nach Artikel 12 Absatz 3 DSGVO muss die Auskunft unverzüglich erteilt werden, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags. Bei komplexen Fällen oder einer hohen Zahl von Anträgen darf diese Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, dann muss die SCHUFA Sie aber innerhalb des ersten Monats über die Verzögerung und deren Gründe informieren.
| Variante | Übliche Dauer | Zustellung | Was die Wartezeit verlängert |
|---|---|---|---|
| SCHUFA-Account | sofort | digital | fehlgeschlagene Identifizierung per eID |
| BonitätsCheck | wenige Minuten | PDF-Download | Versand per Post, wenn die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt wird |
| BonitätsAuskunft | 2 bis 4 Werktage | Brief | Feiertage und Wochenenden |
| Datenkopie online | rund 14 Tage | Brief | unlesbare Ausweiskopie, Namensverwechslung, Umzug ohne Nachsendeauftrag |
| Datenkopie per Post | 7 bis 14 Tage plus Postlaufzeit | Brief | fehlende Unterschrift, unvollständiges Formular |
So beschleunigen Sie den Vorgang
- Online beantragen statt per Post, das spart den Hinweg
- Ausweiskopie scharf und vollständig hochladen
- Frühere Adressen freiwillig mit angeben
- Namenszusätze exakt so schreiben wie im Ausweis
Wenn die Frist verstreicht
Kommt nach einem Monat nichts an und wurden Sie auch nicht über eine Verlängerung informiert, sollten Sie schriftlich unter Verweis auf Artikel 12 Absatz 3 DSGVO nachfassen und eine Frist von 14 Tagen setzen.
Bleibt auch das erfolglos, steht Ihnen der Weg zur zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde offen. Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, weil die SCHUFA Holding AG ihren Sitz in Wiesbaden hat.
Was steht in der SCHUFA-Auskunft?
Die Datenkopie umfasst je nach Vorgeschichte zehn bis vierzig Seiten. Sie ist immer gleich aufgebaut, was das Prüfen deutlich erleichtert.
Teil 1: Stammdaten
Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die aktuelle und alle früheren Anschriften. Hier tauchen erstaunlich oft Adressen auf, in denen man nie gewohnt hat.
Teil 2: Vertragsdaten
Jedes gemeldete Vertragsverhältnis: Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Leasing, Mobilfunk, teilweise Energieverträge. Mit Beginndatum und, sofern beendet, mit Enddatum.
Teil 3: Zahlungsstörungen
Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheide, von der Bank gekündigte Konten, Inkassoforderungen, Einträge aus Schuldnerverzeichnis und Insolvenzbekanntmachungen.
Teil 4: Anfragen
Welches Unternehmen wann Ihre Daten abgefragt hat, getrennt nach Kreditanfragen und Konditionsanfragen. Diese Übersicht bekommen Sie nur in der Datenkopie.
Teil 5: Scorewerte
Der aktuelle SCHUFA-Score sowie alle Scorewerte, die in den vergangenen zwölf Monaten an Unternehmen übermittelt wurden. Seit dem 17.03.2026 auf der Skala von 100 bis 999.
Was nicht drinsteht
- Einkommen, Vermögen, Beruf
- Kontostände und Umsätze
- Familienstand, Nationalität, Religion
- Mietverträge und Mietzahlungen
Teil 4 ist die unterschätzte Seite
Die Anfragenliste ist der beste Frühwarnindikator für Identitätsmissbrauch, den Sie kostenlos bekommen können. Taucht dort eine Kreditanfrage einer Bank auf, bei der Sie nie waren, oder eine Abfrage eines Onlineshops, bei dem Sie nie bestellt haben, hat jemand mit Ihren Daten einen Vertrag angebahnt. In diesem Fall sollten Sie sofort reagieren. Wie Sie solche Angriffe erkennen und abwehren, steht in den Ratgebern Phishing erkennen und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Fehler finden und korrigieren lassen
Falsche Einträge muss die SCHUFA berichtigen oder löschen. Die Korrektur ist kostenlos, sie beginnt aber immer damit, dass Sie den Fehler benennen können.
Die häufigsten Fehlerarten
- Verwechslung bei ähnlichen Namen, besonders in Mehrpersonenhaushalten oder bei häufigen Nachnamen
- Längst gekündigte Verträge, die noch als laufend geführt werden
- Beglichene Forderungen ohne Erledigungsvermerk, ein Klassiker nach Inkassoverfahren
- Doppelt gemeldete Vorgänge, etwa wenn Gläubiger und Inkassodienstleister beide melden
- Bestrittene Forderungen, die trotz laufendem Streit als unstrittig gemeldet wurden
- Falsche oder fremde Adressen in der Adresshistorie
So gehen Sie vor
- 1. Den Eintrag exakt benennen: Unternehmen, Betrag, Datum, Art des Merkmals.
- 2. Belege sammeln: Kündigungsbestätigung, Zahlungsnachweis, Kontoauszug, Schriftverkehr.
- 3. Parallel schreiben, an die SCHUFA und an das meldende Unternehmen. Die SCHUFA prüft nicht selbst, sondern fragt beim Melder nach. Wer beide anschreibt, verkürzt die Schleife.
- 4. Eine Frist von 14 Tagen setzen und schriftlich um Bestätigung der Korrektur bitten.
- 5. Bleibt es dabei: SCHUFA-Ombudsstelle einschalten oder die Datenschutzaufsicht in Hessen kontaktieren.
- 6. Nach der Korrektur eine neue Datenkopie anfordern und prüfen, ob die Änderung angekommen ist.
Musterformulierung für den Widerspruch
Betreff: Berichtigung eines unrichtigen Eintrags nach Art. 16 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Datenkopie vom [Datum] ist unter meinem Namen ein Eintrag der [Unternehmen] über [Betrag] € vom [Datum] verzeichnet. Dieser Eintrag ist unrichtig, weil [Begründung, z. B. die Forderung am TT.MM.JJJJ vollständig beglichen wurde und der Erledigungsvermerk fehlt].
Als Nachweis füge ich [Beleg] bei. Ich fordere Sie auf, den Eintrag bis zum [Datum, 14 Tage] zu berichtigen beziehungsweise zu löschen und mir die Umsetzung schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Formulierung ist eine redaktionelle Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei streitigen Forderungen oder drohenden Nachteilen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen oder eine Verbraucherzentrale einschalten.
Ein negativer Eintrag ist nicht automatisch falsch. Wann eine korrekt gemeldete Zahlungsstörung trotzdem verschwinden muss und welche Fristen dabei gelten, behandelt der Ratgeber Negative SCHUFA-Einträge löschen lassen ausführlich.
Speicherfristen: wann Einträge verschwinden
Ein Überblick über die Fristen, die Sie in Ihrer Auskunft nachrechnen können
| Eintrag | Speicherdauer | Ab wann gerechnet |
|---|---|---|
| Erledigte Zahlungsstörung, Regelfall | bis zu 3 Jahre | ab Erledigung der Forderung |
| Erledigte Zahlungsstörung, verkürzt | 18 Monate | wenn innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung bezahlt wurde und keine weiteren Negativdaten vorliegen |
| Restschuldbefreiung nach Insolvenz | 6 Monate | ab Erteilung |
| Kreditanfrage | 12 Monate gespeichert | für Vertragspartner rund 10 Monate sichtbar |
| Konditionsanfrage | nur für den Anfragenden sichtbar | fließt nicht in den Score ein |
| Abbezahlter Kredit | 3 Jahre | ab vollständiger Rückzahlung |
| Fehlerhafte oder unzulässige Einträge | sofortige Löschung | ab Nachweis |
Rechtslage in Bewegung
Die Speicherdauer beglichener Forderungen ist umstritten. Das Oberlandesgericht Köln hatte die dreijährige Frist im April 2025 für rechtswidrig erklärt (Az. 15 U 249/24). Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil am 18. Dezember 2025 auf (Az. I ZR 97/25) und stellte klar, dass die kurze Löschfrist des öffentlichen Schuldnerverzeichnisses nicht automatisch auf Auskunfteien übertragen werden kann. Das Verfahren ist an das OLG zurückverwiesen.
Was das für Sie bedeutet: Aktuell gilt die dreijährige Regelfrist mit der Verkürzung auf 18 Monate bei schneller Zahlung. Betroffene können weiterhin besondere Umstände des Einzelfalls vorbringen und eine frühere Löschung verlangen. Stand dieser Einordnung: 27. August 2026.
Auskunft, Score und Anfrage: was ist was?
Drei Begriffe, die im Alltag ständig durcheinandergeraten
| Begriff | Was es ist | Wer es auslöst | Wirkung auf den Score |
|---|---|---|---|
| SCHUFA-Auskunft | ein Dokument mit Ihren gespeicherten Daten | Sie selbst | keine |
| SCHUFA-Score | ein Punktwert von 100 bis 999 als Risikoprognose | wird laufend berechnet | ist das Ergebnis |
| Konditionsanfrage | unverbindliche Abfrage für ein Zinsangebot | Bank oder Vermittler | keine |
| Kreditanfrage | verbindliche Abfrage bei einem Kreditantrag | Bank | zählt zwölf Monate lang mit |
| SCHUFA-Eintrag | umgangssprachlich meist eine Zahlungsstörung | Gläubiger oder Inkasso | stärkster negativer Faktor |
Auskunft und Score sind nicht dasselbe
Die Auskunft ist das Dokument, der Score ist eine Zahl darin. Wer nur wissen will, wie gut seine Bonität eingeschätzt wird, braucht keine Auskunft zu bestellen, sondern öffnet den kostenlosen SCHUFA-Account. Wer dagegen prüfen will, warum der Score so ausfällt, wie er ausfällt, braucht die vollständige Datenkopie mit allen Einträgen.
Wie sich der Punktwert seit dem 17. März 2026 zusammensetzt, welche zwölf Kriterien einfließen und was ab welcher Punktzahl als gut gilt, erklärt der Ratgeber SCHUFA-Score verstehen im Detail.
Vorsicht bei Drittanbietern und Abos
Wo aus einem kostenlosen Recht ein bezahltes Produkt wird
Gebühren für einen kostenlosen Antrag
Es gibt Websites, die den Antrag auf die Datenkopie gegen eine Servicegebühr weiterleiten. Die Leistung besteht darin, ein Formular auszufüllen, das Sie in fünf Minuten selbst ausfüllen können. Der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO ist unentgeltlich, unabhängig vom gewählten Weg. Bestellen Sie direkt bei der SCHUFA.
Abos mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit
Die Pakete meineSCHUFA kompakt, plus und premium kosten 4,95 €, 6,95 € beziehungsweise 9,95 € monatlich und binden Sie zwölf Monate. Während der Mindestlaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende, danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Über zwölf Monate kostet kompakt damit 59,40 €. Wer nur einmal ein Zertifikat für den Vermieter braucht, fährt mit dem einmaligen BonitätsCheck für 29,95 € deutlich günstiger. Sinnvoll sind die Abos nur bei laufendem Bedarf, etwa während einer längeren Wohnungssuche mit mehreren Bewerbungen.
Kostenloser Score gegen Kontozugriff
Apps, die einen kostenlosen Bonitätseinblick anbieten, verlangen dafür teils Zugriff auf das Online-Banking. Verbraucherschützer, darunter der Bundesverband der Verbraucherzentralen, haben diese Praxis wiederholt kritisiert, weil damit Umsatz- und Einkaufsdaten offengelegt werden, die für eine Bonitätsauskunft gar nicht nötig sind. Seit der SCHUFA-Account den Score kostenlos zeigt, gibt es für diesen Tausch keinen Grund mehr.
Angebliche Löschdienste
Dienstleister, die gegen Vorkasse die Löschung von Einträgen versprechen, können nicht mehr erreichen als Sie selbst. Korrekte Einträge lassen sich nicht wegverhandeln, falsche Einträge muss die SCHUFA ohnehin kostenlos berichtigen. Bezahlte Hilfe lohnt sich erst, wenn ein Unternehmen die Korrektur trotz Nachweis verweigert, und dann in Form anwaltlicher Vertretung.
Häufig gestellte Fragen zur SCHUFA-Auskunft
Antworten auf die Fragen, die vor der Bestellung am häufigsten auftauchen
Wie bekomme ich die SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Über die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO. Sie beantragen sie direkt bei der SCHUFA, geben Ihre Stammdaten ein, laden eine Ausweiskopie hoch und erhalten das Dokument per Post. Kosten entstehen nicht, weder für den Antrag noch für den Versand.
Zusätzlich zeigt der kostenlose SCHUFA-Account seit dem 17. März 2026 Ihren aktuellen Punktwert. Beide Wege bestehen unabhängig voneinander, der Account ersetzt den gesetzlichen Auskunftsanspruch nicht.
Wie lange dauert die SCHUFA-Auskunft?
Das hängt von der Variante ab. Die kostenlose Datenkopie kommt in der Regel rund 14 Tage nach Bestelleingang per Post. Die BonitätsAuskunft per Post braucht 2 bis 4 Werktage, der digitale BonitätsCheck steht innerhalb weniger Minuten zum Download bereit, der SCHUFA-Account sofort nach der Registrierung.
Die gesetzliche Höchstfrist für die Datenkopie liegt bei einem Monat nach Artikel 12 Absatz 3 DSGVO. Sie darf in komplexen Fällen um bis zu zwei Monate verlängert werden, dann muss die SCHUFA Sie aber innerhalb des ersten Monats informieren.
Welche SCHUFA-Auskunft braucht der Vermieter?
Den SCHUFA-BonitätsCheck (digital, 29,95 €) oder die SCHUFA-BonitätsAuskunft per Post (29,95 €). Beide enthalten ein Zertifikat mit Verifizierungscode und beschränken sich auf die Bonitätsaussage.
Die kostenlose Datenkopie ist dafür ausdrücklich nicht gedacht: Sie enthält Ihren vollständigen Datenbestand mit allen Verträgen, Krediten und Unternehmensanfragen. Ein Vermieter darf diese Informationen nicht verlangen.
Wie oft kann ich die kostenlose Auskunft anfordern?
Der Anspruch nach Artikel 15 DSGVO ist nicht ausdrücklich auf einmal jährlich begrenzt. Bei offenkundig exzessiven Anfragen darf die SCHUFA jedoch ein angemessenes Entgelt verlangen.
In der Praxis gilt einmal jährlich als unproblematisch. Wer einen konkreten Anlass hat, etwa eine bevorstehende Kreditaufnahme nach einer Korrektur, kann auch ein zweites Mal anfragen und den Grund kurz nennen.
Schadet die eigene SCHUFA-Abfrage meinem Score?
Nein. Die Einsicht in die eigenen Daten ist ein gesetzlich geschütztes Recht und fließt nicht in die Bewertung ein. Das gilt für die Datenkopie, den SCHUFA-Account und die kostenpflichtigen Zertifikate gleichermaßen.
Punkte kosten nur Anfragen von Unternehmen, und auch dort nur echte Kreditanfragen. Konditionsanfragen bleiben score-neutral.
Kann ich die SCHUFA-Auskunft telefonisch beantragen?
Nein, die Bestellung selbst läuft online oder per Post. Telefonisch bekommen Sie Auskunft zum Ablauf und zum Status einer laufenden Anfrage, aber aus Datenschutzgründen keine inhaltlichen Angaben zu Ihren gespeicherten Daten.
Der Grund ist einfach: Am Telefon lässt sich Ihre Identität nicht sicher genug feststellen. Deshalb braucht jeder Antrag eine Ausweiskopie oder die Online-Ausweisfunktion.
Was mache ich, wenn die Auskunft nicht ankommt?
Fassen Sie nach Ablauf eines Monats schriftlich nach und verweisen Sie auf Artikel 12 Absatz 3 DSGVO. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen und geben Sie das Datum Ihrer ursprünglichen Anfrage an.
Häufigste Ursache für Verzögerungen ist eine unlesbare Ausweiskopie oder eine nicht eindeutige Zuordnung bei häufigen Namen. Bleibt die Auskunft aus, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Hessen wenden.
Was kostet es, einen falschen Eintrag löschen zu lassen?
Nichts. Die Berichtigung unrichtiger Daten nach Artikel 16 DSGVO ist unentgeltlich. Die SCHUFA prüft den Vorgang beim meldenden Unternehmen und korrigiert oder löscht den Eintrag, wenn er sich als falsch erweist.
Kosten entstehen erst, wenn Sie anwaltliche Hilfe brauchen, weil ein Unternehmen die Korrektur trotz eindeutiger Belege verweigert. Anbieter, die im Voraus Geld für eine Löschung verlangen, können nichts leisten, was Sie nicht selbst erreichen.
Brauche ich für die Auskunft ein deutsches Bankkonto?
Für die kostenlose Datenkopie nicht. Sie benötigen lediglich eine Meldeadresse in Deutschland und ein gültiges Ausweisdokument.
Für den digitalen BonitätsCheck verlangen manche Bestellwege dagegen einen deutschen Personalausweis und eine deutsche IBAN. Wer beides nicht hat, weicht auf die postalische BonitätsAuskunft aus. Wie sich ohne deutsche Historie überhaupt erst eine Bonität aufbauen lässt, behandelt der Ratgeber kostenloses Girokonto.
Gibt es die SCHUFA-Auskunft auch für Unternehmen?
Ja, als SCHUFA-UnternehmensAuskunft für 28,50 € einmalig. Damit prüfen Sie die Bonität von Geschäftspartnern, Kunden oder Dienstleistern.
Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern schauen Banken meist auf beides, die persönliche und die geschäftliche Bonität. Welche Anbieter auch bei schwacher Bonität ein Konto eröffnen, zeigt der Ratgeber Geschäftskonto ohne SCHUFA.
Wie lange ist eine SCHUFA-Auskunft gültig?
Ein festes Ablaufdatum gibt es nicht. Der Verifizierungscode des digitalen BonitätsChecks bleibt 60 Tage gültig, danach lässt sich die Echtheit nicht mehr online prüfen.
Vermieter und Hausverwaltungen akzeptieren Zertifikate in der Praxis meist bis zu einem Alter von drei Monaten. Für einen Kreditantrag sollte die eigene Datenkopie nicht älter als ein Jahr sein, weil sich der Datenbestand laufend ändert.
Einmal im Jahr lohnt sich der Blick in die eigenen Daten
Die Datenkopie kostet nichts und deckt genau die Fehler auf, die sonst erst bei einer Ablehnung sichtbar werden. Wer nur den aktuellen Punktwert braucht, kommt über den SCHUFA-Account sofort ans Ziel.
✓ Gesetzlicher Anspruch nach Art. 15 DSGVO ✓ Kostet keine Score-Punkte ✓ Ohne Abo und ohne Kontozugriff
Redaktionelle Einordnung
Der SCHUFA-Account hat die Lage seit März 2026 spürbar verbessert, aber er hat auch ein Missverständnis erzeugt. Viele Menschen glauben inzwischen, sie hätten mit dem Account alles gesehen. Das stimmt nicht. Die Anfragenliste, die Adresshistorie und die vollständigen Vertragsdaten stehen nur in der Datenkopie.
Meine Empfehlung ist deshalb eine Arbeitsteilung. Der Account ist das Quartalsinstrument: einmal öffnen, Punktwert ansehen, weitermachen. Die Datenkopie ist das Jahresinstrument: einmal bestellen, jeden Eintrag durchgehen, das Dokument aufheben und im Folgejahr die beiden Fassungen nebeneinanderlegen. Diese Gegenüberstellung findet mehr Fehler als jede Einzelprüfung, weil Veränderungen sofort ins Auge fallen.
Beim Preis für die Vermieterauskunft habe ich eine klare Meinung. 29,95 € für ein Zertifikat, das nur bestätigt, dass nichts Negatives vorliegt, ist gemessen am Aufwand viel Geld, gemessen an einer verpassten Wohnung wenig. Wer aktiv sucht, kauft den digitalen BonitätsCheck einmal und legt ihn allen Bewerbungen der nächsten 60 Tage bei. Ein Abo lohnt sich rechnerisch erst, wenn die Suche über ein halbes Jahr läuft, und selbst dann bindet es zwölf Monate.
Kritisch sehe ich die Bestellstrecke. Dass das gesetzlich kostenlose Produkt auf der Produktseite unterhalb der kostenpflichtigen Angebote steht, ist rechtlich zulässig und trotzdem ein Ärgernis. Wer schnell klickt, landet leicht in einem Abo mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit, obwohl er nur seinen Anspruch nach Artikel 15 DSGVO einlösen wollte.
Prüfdatum: 27. August 2026. Anlass der Aktualisierung: vollständige Überarbeitung nach Einführung des SCHUFA-Accounts und des neuen Scores am 17. März 2026 sowie Abgleich aller Produktpreise.
Primärquellen: Produktübersicht der SCHUFA (meineschufa.de), SCHUFA-Pressemitteilung zum neuen Score (schufa.de), Artikel 12, 15 und 16 DSGVO, § 31 Bundesdatenschutzgesetz, BGH-Urteil vom 18.12.2025 (Az. I ZR 97/25).
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