Online überweisen: Schritt für Schritt
Pflichtangaben, Dauer, Empfängerprüfung
Für eine Überweisung brauchen Sie drei Angaben: Empfängername, IBAN und Betrag. Eine Standardüberweisung ist spätestens am nächsten Bankarbeitstag beim Empfänger, eine Echtzeitüberweisung in maximal zehn Sekunden. Seit dem 9. Oktober 2025 prüft Ihre Bank vor der Freigabe, ob der Name zur IBAN passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht sind nur drei Felder: Empfängername, IBAN und Betrag. BIC, Verwendungszweck und Referenz sind innerhalb des SEPA-Raums freiwillig.
- Nach § 675s BGB muss der Betrag spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Empfängerbank sein. Bei Papieraufträgen darf ein weiterer Geschäftstag hinzukommen.
- Samstage, Sonn- und Feiertage sind keine Geschäftstage. Ein Auftrag vom Freitagabend läuft erst am Montag an, sofern Sie nicht die Echtzeitüberweisung wählen.
- Seit dem 9. Oktober 2025 gleicht Ihre Bank vor jeder Freigabe Empfängername und IBAN ab. Das Ergebnis kommt als Match, Close Match oder No Match.
- Maßgeblich für die Ausführung ist allein die IBAN. Der Name dient der Prüfung, ersetzt aber keine korrekte Kontonummer.
Inhaltsverzeichnis
Welche Daten brauche ich für eine Überweisung?
Von den Kontodaten des Empfängers sind nur drei Angaben zwingend, alles andere ist optional. Diese Unterscheidung erspart viel Sucherei, wenn auf einer Rechnung Felder fehlen.
Name des Empfängers
Bis zu 70 Zeichen. Seit Oktober 2025 wird dieses Feld wieder wichtig, weil es mit dem hinterlegten Kontoinhaber abgeglichen wird. Bei Unternehmen zählt der Name aus dem Handelsregister, nicht der Markenname.
IBAN des Empfängers
In Deutschland 22 Stellen, beginnend mit DE. Sie enthält eine Prüfziffer, die viele Zahlendreher schon beim Eintippen auffängt. Ausschließlich die IBAN entscheidet darüber, wohin das Geld fließt. Zum Gegenprüfen können Sie den IBAN-Prüfer nutzen.
Betrag
In Euro und Cent, mit Komma als Trennzeichen. Ein Betrag von eintausend Euro und fünfzig Cent wird als 1000,50 geschrieben. Punkte als Tausendertrennzeichen lassen die meisten Banking-Oberflächen gar nicht erst zu.
Verwendungszweck
Bis zu 140 Zeichen. Rechtlich freiwillig, praktisch unverzichtbar: Ohne Rechnungs- oder Kundennummer kann der Empfänger Ihre Zahlung oft nicht zuordnen, und die Mahnung kommt trotz Zahlung.
BIC
Innerhalb des SEPA-Raums seit Februar 2016 nicht mehr nötig, die IBAN genügt. Außerhalb des SEPA-Raums brauchen Sie ihn weiterhin. Falls doch verlangt: BIC-Suche.
Ausführungstermin
Ohne Angabe wird sofort ausgeführt. Mit Termin wird die Überweisung vorgemerkt und erst am gewünschten Tag angestoßen. Bis dahin lässt sie sich meist noch löschen, was bei einer Echtzeitüberweisung nicht geht.
Was Sie ausdrücklich nicht brauchen
Kontonummer und Bankleitzahl sind seit der SEPA-Umstellung im Zahlungsverkehr abgelöst. Sollte Ihnen jemand nur diese beiden Angaben nennen, lässt sich daraus die deutsche IBAN berechnen. Dafür gibt es den IBAN-Rechner. Ebenfalls nicht erforderlich sind Anschrift des Empfängers, Name der Empfängerbank oder ein Betreff im klassischen Sinn.
Überweisung ausfüllen: Schritt für Schritt
Der Ablauf ist bei allen Banken nahezu identisch, nur die Bezeichnungen unterscheiden sich. Seit Oktober 2025 kommt ein Schritt hinzu, den es früher nicht gab.
Anmelden und Überweisung starten
Melden Sie sich in der App oder im Browser an. Die Funktion heißt je nach Bank „Überweisung“, „Geld senden“ oder „Neue Zahlung“. Rufen Sie das Online-Banking immer über ein selbst gesetztes Lesezeichen auf, nie über einen Link aus einer E-Mail.
Empfängerdaten eintragen
Name und IBAN direkt von der Rechnung übernehmen. Tippen Sie die IBAN ab, statt sie zu kopieren, wenn die Rechnung aus einer E-Mail stammt. Beim Kopieren aus manipulierten PDF-Dateien schleichen sich vertauschte Zeichen ein.
Betrag und Verwendungszweck
Betrag mit Komma vor den Cent. In den Verwendungszweck gehört die Rechnungs- oder Kundennummer, nicht mehr. Persönliche Nachrichten haben dort nichts zu suchen, weil das Feld maschinell ausgewertet wird.
Empfängerprüfung abwarten
Neu seit Oktober 2025. Ihre Bank fragt bei der Empfängerbank nach, ob der Name zur IBAN passt. Das dauert Sekunden. Erscheint eine Warnung, klicken Sie sie nicht weg, sondern lesen Sie den angezeigten Namen.
Überweisungsart wählen
Standard oder Echtzeit. Beides kostet dasselbe, seit ein Aufpreis für Echtzeitüberweisungen gesetzlich verboten ist. Wählen Sie Echtzeit nur, wenn es wirklich eilig ist, denn diese Zahlung ist unwiderruflich.
Prüfen und mit TAN freigeben
In der TAN-Nachricht stehen Empfänger und Betrag noch einmal. Lesen Sie diese Angaben, bevor Sie bestätigen. Weichen sie von Ihrer Eingabe ab, brechen Sie sofort ab und melden sich bei Ihrer Bank.
Beispielhafte Darstellung. Die IBAN im Beispiel ist eine öffentlich dokumentierte Testnummer und gehört zu keinem realen Konto.
Verwendungszweck und Betrag richtig eintragen
An diesen beiden Feldern scheitern die meisten Überweisungen, und zwar nicht technisch, sondern in der Zuordnung beim Empfänger.
So schreiben Sie den Betrag
| Betrag | Eingabe |
|---|---|
| Fünfzig Euro | 50,00 oder 50 |
| Neunundneunzig Euro neunzig | 99,90 |
| Eintausend Euro fünfzig Cent | 1000,50 |
| Zwölftausend Euro | 12000,00 |
- Komma trennt die Cent, nicht der Punkt
- Tausenderpunkte weglassen, viele Eingabefelder lehnen sie ab
- Kein Eurozeichen und keine Leerzeichen mit eintippen
- Immer zwei Nachkommastellen prüfen, 99,9 wird sonst zu 99,90 gerundet dargestellt
So füllen Sie den Verwendungszweck
RE 2026-4471 KDNR 88213
Für die Rechnung von letzter Woche, viele Grüße
- Rechnungsnummer zuerst, dann Kundennummer
- Maximal 140 Zeichen, längere Texte werden abgeschnitten
- Umlaute und Sonderzeichen sparsam einsetzen, sie werden teils umgewandelt
- Keine sensiblen Angaben eintragen, der Text ist auf beiden Kontoauszügen sichtbar
Der teuerste Tippfehler ist kein Tippfehler
Eine falsche IBAN fällt oft schon an der Prüfziffer auf, ein fehlender Verwendungszweck dagegen nie. Die Zahlung kommt an, wird beim Empfänger aber keiner Rechnung zugeordnet. Ergebnis: Mahnung, Mahngebühr und im schlimmsten Fall ein Inkassoverfahren, obwohl Sie längst bezahlt haben. Was daraus entstehen kann und wann eine Meldung an die SCHUFA überhaupt zulässig wäre, steht im Ratgeber Negative SCHUFA-Einträge.
Wie lange dauert eine Überweisung?
Zwischen zehn Sekunden und vier Geschäftstagen liegt der gesamte Spielraum. Welche Frist gilt, hängt an drei Faktoren: Überweisungsart, Währung und Zielland.
Laufzeiten im direkten Vergleich
Balkenlänge im Verhältnis zur längsten gesetzlichen Frist von vier Geschäftstagen
Die gesetzliche Grundlage: Nach § 675s Absatz 1 BGB muss Ihre Bank sicherstellen, dass der Betrag spätestens am Ende des auf den Zugang des Auftrags folgenden Geschäftstags bei der Empfängerbank eingeht. Für in Papierform ausgelöste Aufträge darf ein weiterer Geschäftstag hinzukommen. Für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in einer anderen Währung als Euro können bis zu vier Geschäftstage vereinbart werden. Die Gutschrift beim Empfänger regelt § 675t BGB: Sie muss unverzüglich erfolgen.
| Fall | Gutschrift beim Empfänger | Rechtsgrundlage | Was die Dauer verlängert |
|---|---|---|---|
| Echtzeitüberweisung in Euro | maximal 10 Sekunden | Verordnung (EU) 2024/886 | nichts, gilt auch nachts und feiertags |
| Online-Überweisung in Euro, EWR | spätestens folgender Geschäftstag | § 675s Abs. 1 BGB | Auftrag nach Annahmeschluss, Wochenende, Feiertag |
| Beleghafte Überweisung | ein Geschäftstag mehr | § 675s Abs. 1 Satz 3 BGB | Postlaufzeit bis zur Einreichung |
| Konto zu Konto derselben Bank | häufig binnen Minuten | Hausverfahren der Bank | keine gesetzliche Verkürzung, nur Kulanz |
| EWR-Zahlung in Fremdwährung | bis zu 4 Geschäftstage | § 675s Abs. 1 Satz 2 BGB | Währungsumrechnung, Korrespondenzbanken |
| Zahlung außerhalb des EWR | 1 bis 5 Bankarbeitstage | vertragliche Vereinbarung | Zeitzonen, Zwischenbanken, Prüfungen |
Wenn die Frist überschritten wird
Kommt das Geld deutlich später an als vorgeschrieben, ist das nicht Ihr Problem, sondern ein Fall für die Bank. Sie können einen Nachforschungsauftrag stellen, der bei einer verspäteten oder fehlgeleiteten Überweisung kostenlos ist. Bei einer nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlung sieht das Zahlungsdiensterecht zudem Ansprüche gegen die Bank vor. Praktische Hilfe bei technischen Störungen im Banking finden Sie unter Online-Banking-Probleme lösen.
Was gilt am Wochenende und nachts?
Der wichtigste Begriff heißt Geschäftstag. Er entscheidet darüber, ob Ihre Freitagabend-Überweisung am Montag oder erst am Dienstag ankommt.
Geschäftstag
Jeder Tag, an dem die beteiligten Banken den für die Ausführung nötigen Betrieb unterhalten. In der Praxis Montag bis Freitag, ohne bundesweite und regionale Feiertage. Samstag zählt bei den meisten Instituten nicht dazu, auch wenn eine Filiale geöffnet hat.
Annahmeschluss
Der bankinterne Cut-off, meist am späten Nachmittag. Aufträge danach gelten rechtlich als am nächsten Geschäftstag zugegangen. Den genauen Zeitpunkt nennt Ihre Bank im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Ausnahme
Die Echtzeitüberweisung kennt weder Geschäftstage noch Annahmeschluss. Sie läuft rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, und kostet seit Januar 2025 nicht mehr als eine Standardüberweisung.
Wann kommt das Geld an? Vier Beispiele
| Auftrag erteilt | Standardüberweisung | Echtzeitüberweisung |
|---|---|---|
| Montag, 10:00 Uhr | spätestens Dienstag | Montag, 10:00 Uhr |
| Freitag, 20:00 Uhr | spätestens Dienstag | Freitag, 20:00 Uhr |
| Samstag, 14:00 Uhr | spätestens Dienstag | Samstag, 14:00 Uhr |
| Sonntag vor Feiertagsmontag | spätestens Mittwoch | Sonntag, sofort |
Modellhafte Darstellung für Euro-Zahlungen innerhalb des EWR unter Annahme eines Auftrags vor dem Annahmeschluss. Bei regionalen Feiertagen kann die Frist abweichen, weil sich Geschäftstage nach dem Sitz der beteiligten Institute richten.
Die praktische Konsequenz: Wenn eine Zahlungsfrist am Wochenende endet, hilft keine Standardüberweisung mehr. Entweder Sie überweisen spätestens am Donnerstag, oder Sie nutzen die Echtzeitüberweisung. Alles zu Kosten, Limits und Haftung steht im Ratgeber Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung.
Überweisungsarten im Überblick
Sechs Varianten decken praktisch jeden Alltagsfall ab. Die Wahl entscheidet über Tempo, Widerrufbarkeit und Aufwand.
Standardüberweisung
Einmalige Zahlung, Ausführung am nächsten Geschäftstag. Bis zur Ausführung oft noch stornierbar. Für fast alles die richtige Wahl.
Echtzeitüberweisung
Gutschrift in maximal zehn Sekunden, rund um die Uhr. Kein Aufpreis erlaubt. Unwiderruflich, sobald ausgeführt.
Terminüberweisung
Einmalige Zahlung mit Wunschdatum. Bis zum Vortag meist löschbar. Ideal, wenn Sie eine Rechnung früh erfassen, aber erst zum Fälligkeitstag zahlen wollen.
Dauerauftrag
Gleicher Betrag, gleicher Empfänger, festes Intervall. Für Miete, Sparraten und Mitgliedsbeiträge. Sie behalten die Kontrolle, anders als bei der Lastschrift.
Sammelüberweisung
Viele Zahlungen in einem Auftrag, typisch für Löhne und Lieferantenrechnungen. Bei der Empfängerprüfung dürfen Firmenkunden hier zwischen Opt-in und Opt-out wählen.
Auslandsüberweisung
Außerhalb des SEPA-Raums oder in Fremdwährung. Braucht BIC, oft weitere Angaben und kostet in aller Regel Gebühren.
Abgrenzung: Dauerauftrag oder Lastschrift?
Beim Dauerauftrag geben Sie den Anstoß, der Betrag ist fest und ändert sich nur, wenn Sie ihn ändern. Bei der Lastschrift zieht der Empfänger das Geld ein, der Betrag kann schwanken. Dafür haben Sie bei der Lastschrift acht Wochen Zeit, eine Abbuchung ohne Angabe von Gründen zurückgeben zu lassen. Faustregel: feste Beträge als Dauerauftrag, schwankende Beträge wie Strom oder Mobilfunk als Lastschrift. Wie Sie Mandate ändern oder widerrufen, steht unter SEPA-Lastschrift ändern.
Die Empfängerprüfung beim Ausfüllen
Der Empfängername war jahrelang ein Feld ohne Funktion. Seit dem 9. Oktober 2025 wird er vor jeder Freigabe mit dem hinterlegten Kontoinhaber abgeglichen.
Bis dahin wertete die Bank ausschließlich die IBAN aus. Wer sich beim Namen vertippte, merkte davon nichts, und wer eine manipulierte Rechnung mit fremder IBAN bezahlte, ebenso wenig. Genau diese Lücke schließt die Prüfung. Sie gilt für alle SEPA-Überweisungen in Euro, nicht nur für Echtzeitzahlungen, und ist für Sie kostenlos.
Name und IBAN passen zusammen. Sie können ohne weitere Prüfung freigeben.
Die Namen ähneln sich. Ihre Bank zeigt den hinterlegten Namen an, damit Sie vergleichen können.
Der Name passt nicht zur IBAN. Der hinterlegte Name wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt.
Zwei Dinge, die Sie beim Ausfüllen wissen sollten: Die Prüfung ist eine Warnung, keine Sperre. Sie können jede Überweisung trotzdem freigeben, tragen dann aber das Risiko einer Fehlüberweisung selbst. Und eine gelbe Meldung bedeutet meist nur eine abweichende Schreibweise, etwa Umlaute als ue geschrieben oder eine fehlende Rechtsform wie GmbH. Alles zu den vier Ergebnissen, zur Haftungsverteilung und zum Vorgehen bei einer Warnung steht im Ratgeber Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung.
Häufige Fehler und was sie kosten
Sechs Fehler machen den Großteil aller Probleme aus. Fünf davon lassen sich beim Ausfüllen vermeiden.
| Fehler | Was passiert | Lösung |
|---|---|---|
| Zahlendreher in der IBAN | meist Ablehnung durch die Prüfziffer, selten Zahlung an ein fremdes Konto | IBAN vor dem Absenden Ziffernblock für Ziffernblock vergleichen |
| Verwendungszweck vergessen | Geld kommt an, wird aber keiner Rechnung zugeordnet, Mahnung folgt | Rechnungsnummer nachreichen, Zahlungsbeleg an den Empfänger senden |
| Punkt statt Komma beim Betrag | Eingabe wird abgelehnt oder falsch interpretiert | Betrag immer mit Komma vor den Cent, ohne Tausenderpunkte |
| Warnung der Empfängerprüfung übergangen | Zahlung landet unter Umständen beim Falschen, Sie haften | bei No Match beim Empfänger nachfragen, bevor Sie freigeben |
| Auftrag nach Annahmeschluss | Ausführung erst am nächsten Geschäftstag, Frist verstreicht | Annahmeschluss kennen oder Echtzeitüberweisung nutzen |
| Doppelte Überweisung | Betrag zweimal beim Empfänger | Empfänger kontaktieren, Umsatzliste vor jedem Auftrag kurz prüfen |
Standardüberweisung stoppen
Solange der Auftrag noch nicht ausgeführt ist, lässt er sich bei vielen Banken im Online-Banking löschen. Bei Termin- und Daueraufträgen gilt das bis zum Vortag der Ausführung.
Ist die Zahlung raus, bleibt der Nachforschungsauftrag. Ihre Bank bittet die Empfängerbank um Rücküberweisung, der Empfänger muss zustimmen.
Echtzeitüberweisung stoppen
Geht nicht. Nach spätestens zehn Sekunden ist das Geld beim Empfänger, ein Widerruf ist ausgeschlossen. Auch hier bleibt nur der Nachforschungsauftrag.
Genau deshalb sollten Sie die Echtzeitüberweisung nur wählen, wenn es wirklich eilt, und niemals bei Käufen von unbekannten Verkäufern.
Überweisung ins Ausland
Die entscheidende Frage ist nicht das Land, sondern ob es sich um eine Euro-Zahlung im SEPA-Raum handelt. Danach richten sich Kosten, Dauer und Aufwand.
| Merkmal | SEPA-Überweisung in Euro | Überweisung außerhalb SEPA |
|---|---|---|
| Kosten | wie eine Inlandsüberweisung, meist 0 € | Entgelt der Bank plus mögliche Fremdgebühren |
| Benötigte Angaben | Name, IBAN, Betrag | zusätzlich BIC, oft Anschrift und Zahlungsgrund |
| Dauer | 1 Geschäftstag oder 10 Sekunden | 1 bis 5 Bankarbeitstage |
| Empfängerprüfung | ja, seit 09.10.2025 | nein, auch nicht in die Schweiz oder nach Großbritannien |
| Entgeltregelung | Gebührenteilung ist Standard | Wahl zwischen geteilt, Zahler trägt alles oder Empfänger trägt alles |
| Währungsumrechnung | entfällt | Kurs der Bank plus Aufschlag |
Der SEPA-Raum reicht weiter als die EU
Zum SEPA-Raum gehören neben den EU-Staaten unter anderem Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra und das Vereinigte Königreich. Eine Euro-Überweisung dorthin kostet dasselbe wie eine Zahlung innerhalb Deutschlands.
Achtung bei der Empfängerprüfung: Sie greift nur im Euroraum beziehungsweise EWR. Für die Schweiz und das Vereinigte Königreich ist sie nicht vorgesehen, obwohl beide zum SEPA-Raum zählen.
Wer trägt die Gebühren?
- Geteilt: Jede Seite zahlt ihre eigene Bank. Im SEPA-Raum bei Euro-Zahlungen vorgeschrieben.
- Zahler trägt alles: Der Empfänger bekommt den vollen Betrag. Sinnvoll bei Rechnungen, die auf den Cent stimmen müssen.
- Empfänger trägt alles: Gebühren werden vom Betrag abgezogen. Führt regelmäßig zu Rückfragen.
Bei Fremdwährungen fällt zusätzlich ein Umrechnungsaufschlag an. Was Karten und Konten im Ausland tatsächlich kosten, zeigt der Ratgeber Gebührenfallen beim Geldabheben.
Sicherheit und TAN-Freigabe
Jede Überweisung braucht eine zweite Bestätigung. Genau dieser Moment ist der wichtigste Kontrollpunkt und wird am häufigsten übersprungen.
Das gehört zur Routine
- Online-Banking nur über ein eigenes Lesezeichen oder die App öffnen
- In der TAN-Nachricht Empfänger und Betrag lesen, nicht nur bestätigen
- Warnungen der Empfängerprüfung ernst nehmen statt wegklicken
- Ein eigenes Tageslimit setzen und nur bei Bedarf anheben
- Umsätze regelmäßig durchsehen, nicht erst am Monatsende
- Push-Benachrichtigungen für Kontobewegungen aktivieren
Das sollten Sie nie tun
- Eine TAN am Telefon durchgeben, auch nicht der angeblichen Bank
- Eine Testüberweisung zur angeblichen Verifizierung ausführen
- Bankdaten über einen Link aus einer E-Mail oder SMS eingeben
- Fernwartungssoftware auf Bitten eines Anrufers installieren
- Im öffentlichen WLAN ohne abgesicherte Verbindung überweisen
- Per Echtzeitüberweisung an unbekannte Verkäufer zahlen
TAN-Verfahren im Vergleich
Welches Verfahren welche Sicherheit bietet und wo die Schwachstellen liegen
Zum RatgeberpushTAN einrichten
Schritt für Schritt zur Freigabe per App, inklusive Gerätewechsel
Zur AnleitungOnline-Banking absichern
Von Phishing bis Trojaner: die wichtigsten Schutzmaßnahmen im Überblick
Zum RatgeberHäufig gestellte Fragen zur Überweisung
Antworten auf die Fragen, die beim Ausfüllen am häufigsten auftauchen
Wie lange dauert eine Überweisung?
Bei einer online beauftragten Euro-Überweisung innerhalb des EWR muss der Betrag nach § 675s Absatz 1 BGB spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Empfängerbank eingehen. Bei beleghaften Aufträgen darf ein weiterer Geschäftstag hinzukommen.
Eine Echtzeitüberweisung ist dagegen in maximal zehn Sekunden da, rund um die Uhr. Für EWR-Zahlungen in einer anderen Währung als Euro können bis zu vier Geschäftstage vereinbart werden, außerhalb des EWR dauert es meist ein bis fünf Bankarbeitstage.
Welche Daten brauche ich für eine Überweisung?
Zwingend sind drei Kontodaten: Name des Empfängers, IBAN und Betrag. Innerhalb des SEPA-Raums ist der BIC seit Februar 2016 nicht mehr erforderlich.
Der Verwendungszweck ist rechtlich freiwillig, praktisch aber wichtig, weil der Empfänger die Zahlung sonst nicht zuordnen kann. Kontonummer und Bankleitzahl brauchen Sie nicht mehr, aus ihnen lässt sich die IBAN berechnen.
Wie schreibe ich den Betrag mit Komma?
Das Komma trennt Euro und Cent. Eintausend Euro und fünfzig Cent schreiben Sie als 1000,50. Tausenderpunkte lassen Sie weg, viele Eingabefelder akzeptieren sie nicht.
Runde Beträge können Sie meist ohne Nachkommastellen eingeben, 50 wird dann als 50,00 verarbeitet. Ein Eurozeichen gehört nicht ins Feld. Prüfen Sie vor dem Absenden die Anzeige, denn 99,9 und 99,90 sehen unterschiedlich aus, meinen aber denselben Betrag.
Kommt eine Überweisung am Samstag oder Sonntag an?
Eine Standardüberweisung nicht. Samstage, Sonn- und Feiertage sind bei den meisten Banken keine Geschäftstage. Ein Auftrag vom Freitagabend wird erst am Montag verarbeitet und ist damit spätestens am Dienstag beim Empfänger.
Eine Echtzeitüberweisung funktioniert dagegen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr. Wenn eine Zahlungsfrist am Wochenende endet, ist sie der einzige Weg, sie noch zu halten.
Was passiert, wenn ich den Verwendungszweck vergesse?
Die Überweisung wird trotzdem ausgeführt, denn der Verwendungszweck ist kein Pflichtfeld. Beim Empfänger landet das Geld aber auf einem Sammelkonto, ohne dass jemand weiß, welche Rechnung damit bezahlt wurde.
Die Folge sind Mahnungen trotz Zahlung. Schicken Sie in diesem Fall zügig einen Zahlungsnachweis mit Datum, Betrag und Rechnungsnummer an den Empfänger. Das klärt sich in aller Regel schnell.
Muss der Empfängername exakt stimmen?
Für die Ausführung ist weiterhin allein die IBAN maßgeblich. Seit dem 9. Oktober 2025 wird der Name aber vor der Freigabe mit dem hinterlegten Kontoinhaber abgeglichen, und Abweichungen führen zu einer Warnung.
Kleine Unterschiede in der Schreibweise sind kein Problem, Sie bekommen dann Close Match und können den angezeigten Namen übernehmen. Ein völlig falscher Name führt zu No Match. Freigeben können Sie trotzdem, haften dann aber selbst.
Kann ich eine Überweisung noch stoppen?
Bei einer Standardüberweisung oft ja, solange sie noch nicht ausgeführt ist. Viele Banken zeigen offene Aufträge im Online-Banking, wo sie sich löschen lassen. Bei Termin- und Daueraufträgen geht das bis zum Vortag.
Bei einer Echtzeitüberweisung ist ein Widerruf ausgeschlossen. In beiden Fällen bleibt der Nachforschungsauftrag: Ihre Bank bittet die Empfängerbank um Rücküberweisung, der Empfänger muss zustimmen.
Brauche ich für eine Überweisung noch den BIC?
Innerhalb des SEPA-Raums nicht mehr. Seit Februar 2016 genügt die IBAN, weil sich das Institut daraus ableiten lässt.
Für Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums brauchen Sie den BIC weiterhin, oft zusammen mit der Anschrift des Empfängers und einem Zahlungsgrund. Wenn Ihnen der BIC fehlt, hilft die BIC-Suche.
Was kostet eine Überweisung?
Bei einem Girokonto ohne Postenpreise ist die Online-Überweisung in Euro kostenlos, auch als Echtzeitüberweisung. Ein Aufpreis für Echtzeitzahlungen ist seit Januar 2025 gesetzlich verboten.
Kosten entstehen typischerweise bei beleghaften Aufträgen am Schalter, bei Kontomodellen mit Postenpreis und bei Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums oder in Fremdwährung. Konten ohne Grundgebühr finden Sie im Girokonto-Vergleich.
Wie viele Zeichen hat der Verwendungszweck?
Im SEPA-Format stehen 140 Zeichen zur Verfügung. Manche Banken zeigen das Feld in mehreren Zeilen an, die Gesamtlänge bleibt aber dieselbe.
Längere Texte werden abgeschnitten, und zwar am Ende. Setzen Sie deshalb Rechnungs- und Kundennummer immer nach vorne. Der Empfängername darf bis zu 70 Zeichen lang sein.
Dauerauftrag oder Lastschrift: was ist besser?
Für feste Beträge wie Miete oder Sparraten ist der Dauerauftrag die bessere Wahl, weil Sie den Anstoß behalten und der Betrag sich nicht ohne Ihr Zutun ändert.
Für schwankende Beträge wie Strom, Mobilfunk oder Versicherungen ist die Lastschrift praktischer. Der große Vorteil dort: Sie können eine Abbuchung acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben lassen. Details unter SEPA-Lastschrift ändern.
Vor dem Absenden: IBAN kurz gegenprüfen
Die Prüfziffer in der IBAN fängt die meisten Zahlendreher ab, aber nur, wenn Sie sie testen. Zwei Werkzeuge dafür stehen kostenlos bereit.
✓ Kostenlos und ohne Anmeldung ✓ Keine Daten werden gespeichert ✓ Funktioniert für alle SEPA-Länder
Redaktionelle Einordnung
Die Überweisung galt lange als Thema, über das man nichts mehr schreiben muss. Seit Oktober 2025 stimmt das nicht mehr. Der Empfängername ist vom Zierfeld zum Prüfkriterium geworden, und das ändert den Ablauf beim Ausfüllen spürbar.
Am häufigsten unterschätzt wird nach meiner Erfahrung der Begriff Geschäftstag. Viele Menschen rechnen mit Kalendertagen und wundern sich, warum eine Zahlung vom Freitagabend erst am Dienstag ankommt. Rechnerisch ist das völlig korrekt: Samstag und Sonntag zählen nicht, der Auftrag geht am Montag zu, die Frist läuft bis Ende Dienstag. Wer eine Frist zum Monatsersten halten muss und am Wochenende zahlt, sollte deshalb zur Echtzeitüberweisung greifen. Sie kostet seit Januar 2025 keinen Cent mehr als die Standardvariante.
Der zweitteuerste Fehler ist der leere Verwendungszweck. Eine falsche IBAN fällt an der Prüfziffer meist auf, eine fehlende Rechnungsnummer nie. Das Geld kommt an, wird aber nicht zugeordnet, und am Ende steht eine Mahnung im Briefkasten, obwohl längst bezahlt wurde. Zwei Sekunden für die Rechnungsnummer ersparen im Zweifel Wochen Schriftverkehr.
Zur Empfängerprüfung habe ich eine klare Haltung: Sie ist ein echter Fortschritt, aber sie funktioniert nur, solange die Meldungen ernst genommen werden. Weil Umlaute, fehlende Rechtsformen und Gemeinschaftskonten regelmäßig gelbe Hinweise auslösen, besteht die Gefahr, dass Menschen sie routiniert wegklicken. Wer eine Warnung sieht, sollte sich zehn Sekunden Zeit nehmen. Bei einer erwarteten Rechnung ist es fast immer die Schreibweise. Bei einer Zahlung, zu der jemand gedrängt hat, ist es ein Warnsignal.
Prüfdatum: 08.09.2026. Anlass der Aktualisierung: Ergänzung um Laufzeiten nach § 675s BGB, die Empfängerprüfung seit dem 9. Oktober 2025 und die Abgrenzung zur Echtzeitüberweisung.
Primärquellen: §§ 675n, 675s und 675t BGB, Verordnung (EU) 2024/886 vom 13.03.2024, Verordnung (EU) 260/2012 (SEPA-Verordnung), Deutsche Bundesbank „Fragen und Antworten zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung“.
Weitere Ratgeber rund um Zahlungen und Konto
Themen, die Sie auch interessieren könnten
Echtzeitüberweisung
Kosten, Limits, Haftung und die vier Ergebnisse der Empfängerprüfung
Zum RatgeberSEPA-Lastschrift ändern
Mandate ummelden, widerrufen und Abbuchungen zurückgeben lassen
Zum RatgeberTAN-Verfahren im Vergleich
pushTAN, photoTAN und chipTAN mit ihren Stärken und Schwächen
Zum RatgeberOnline-Banking-Sicherheit
Phishing, Trojaner und Betrugsmaschen erkennen und abwehren
Zum RatgeberOnline-Banking-Probleme
Was tun, wenn eine Überweisung hängt oder der Zugang streikt
Zum RatgeberKostenloses Girokonto
Konten ohne Grundgebühr und ohne Postenpreise je Überweisung
Zum Vergleich