Einlagensicherung in Deutschland
100.000 € gesetzlicher Schutz pro Bank, Reform der freiwilligen Sicherung 2023 bis 2030, alle Banken (Trade Republic, C24, Sparkasse, ING, DKB, BBVA & Co.) im Vergleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Bank in der EU schützt Ihre Einlagen bis 100.000 € pro Person und Institut. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Schutz auf 200.000 €.
- Geschützt sind Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten sowie Verrechnungskonten von Depots, nicht aber Aktien, ETFs oder Kryptowährungen.
- Sparkassen und Volksbanken bieten durch Institutssicherung faktisch unbegrenzten Schutz, da kein Mitgliedsinstitut pleitegehen soll.
- Die freiwillige Einlagensicherung des BdB wurde reformiert: 3 Mio. € seit 2025, ab 2030 nur noch 1 Mio. € pro Privatsparer.
- Bei Trade Republic, Scalable Capital und ähnlichen Neobrokern liegt das Cash-Guthaben bei Partnerbanken (Treuhandsammelkonten), die jeweils eigene Sicherungssysteme haben.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Einlagensicherung?
Schutzmechanismus für Bankkunden seit 1976 in Deutschland
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schutzmechanismus, der Ihr Geld bei der Bank absichert, falls das Kreditinstitut zahlungsunfähig wird. Sie soll verhindern, dass Sparer im Insolvenzfall ihr Vermögen verlieren, und das Vertrauen in das Bankensystem stabilisieren.
Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) vom 3. Juli 2015, das die EU-Richtlinie 2014/49/EU in nationales Recht umsetzt. Jedes Kreditinstitut, das in Deutschland Einlagengeschäft betreibt, muss zwingend einem anerkannten Einlagensicherungssystem angehören. Die Aufsicht über die Sicherungssysteme führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
1. Sie legen Geld an
Eröffnen eines Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparkontos bei einer beliebigen EU-Bank.
2. Bank ist Mitglied
Die Bank gehört automatisch einem Einlagensicherungssystem an. Eine Anmeldung Ihrerseits ist nicht nötig.
3. Schutz im Ernstfall
Bei Insolvenz erhalten Sie Ihr Geld bis zur Sicherungsgrenze automatisch innerhalb von 7 Werktagen zurück.
Historische Entwicklung der Einlagensicherung
Die Einlagensicherung in ihrer heutigen Form ist eine direkte Lehre aus den Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise 1929 und der Finanzkrise 2008. Beide Ereignisse zeigten, wie schnell ein Vertrauensverlust ins Bankensystem zu Massenabhebungen (Bank Runs) und Kettenreaktionen führen kann.
Gründung des freiwilligen Einlagensicherungsfonds
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) etabliert den freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Er ist heute der älteste freiwillige Sicherungsfonds Europas.
Erste EU-Richtlinie zur Einlagensicherung
Die EU schreibt erstmals einen einheitlichen Mindestschutz von 20.000 € pro Person und Bank vor.
Lehman-Pleite und Finanzkrise
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück geben eine pauschale Staatsgarantie für alle Spareinlagen ab. Deutschland hebt den Schutz vorübergehend auf unbegrenzte Höhe an.
EU-weite Erhöhung auf 100.000 €
Eine neue EU-Richtlinie hebt den gesetzlichen Mindestschutz auf einheitlich 100.000 € pro Person und Bank in allen EU-Staaten an.
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
Deutschland setzt die EU-Richtlinie 2014/49/EU mit dem EinSiG um. Auch die Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Volksbanken werden als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt.
Greensill-Pleite löst Reform aus
Die Insolvenz der Bremer Greensill Bank kostet den freiwilligen Sicherungsfonds des BdB knapp 3 Milliarden Euro. In der Folge beschließt der BdB eine umfassende Reform mit stufenweise sinkenden Sicherungsgrenzen.
Schnellere Auszahlungsfrist
Die Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall wird EU-weit auf 7 Werktage verkürzt (vorher 20 Tage). So erhalten Sparer ihr Geld deutlich schneller zurück.
Gesetzliche Einlagensicherung: 100.000 € im Detail
EU-weit harmonisiert, automatisch und mit Rechtsanspruch
100.000 €
gesetzlich geschützt pro Person und Bank
Pro Person
Gilt für jeden Kontoinhaber einzeln, nicht pro Konto.
Pro Bank
Bei jeder Bank gilt der Schutz erneut.
EU-weit
In allen 27 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein, Norwegen.
Pro Konto oder pro Person? Eine wichtige Klarstellung
Eine der häufigsten Fragen: Gilt die 100.000-Euro-Grenze pro Konto oder pro Person? Die klare Antwort: pro Person und Bank, niemals pro Konto. Das bedeutet, alle Ihre Einlagen bei einer Bank werden zusammengezählt, unabhängig davon, ob Sie ein Konto oder zehn Konten dort führen.
Beispiel zur Veranschaulichung
Anja hat bei der Sparkasse Bochum drei Konten: Girokonto (10.000 €), Tagesgeldkonto (10.000 €) und Sparbuch (80.000 €). Insgesamt 100.000 €.
- ✓ Der gesetzliche Schutz von 100.000 € ist genau ausgereizt.
- ✗ Ein viertes Konto bei derselben Bank würde keinen zusätzlichen Schutz bieten.
- ✓ Ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank, etwa der ING, wäre wieder bis zu 100.000 € geschützt.
Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Schutz: Jeder der beiden Kontoinhaber hat einen eigenen Anspruch von 100.000 €. So kommt ein Ehepaar auf einem gemeinsamen Konto auf insgesamt 200.000 € Schutz.
Wer organisiert die Auszahlung im Entschädigungsfall?
Wird eine Bank zahlungsunfähig, stellt die BaFin innerhalb von fünf Arbeitstagen den Entschädigungsfall fest. Anschließend startet das zuständige Sicherungssystem automatisch die Auszahlung. Sie als Sparer müssen nichts tun: keine Anmeldung, keine Antragstellung. Die Bank meldet Ihre Daten und Guthaben an die Entschädigungseinrichtung.
Zeitlicher Ablauf
- Tag 1 bis 5: BaFin stellt Entschädigungsfall fest
- Tag 5: Information aller Einleger startet
- Tag 12: Entschädigung muss ausgezahlt sein (7 Werktage)
- 1 Jahr: Frist zur Geltendmachung sonst Verfall
Was wird ausgezahlt?
- Kontoguthaben bis 100.000 €
- Aufgelaufene Zinsansprüche bis zur Insolvenz
- Auch Konten in Fremdwährungen (Umrechnung in Euro)
- Auszahlung erfolgt auf ein von Ihnen benanntes Konto
Was ist geschützt, was nicht?
Nicht jedes Finanzprodukt fällt unter die Einlagensicherung
| Produkt | Geschützt? | Sicherungsart | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Girokonten | ✓ Ja | Einlagensicherung | Gehaltskonto, Geschäftskonto, Studentenkonto |
| Tagesgeldkonten | ✓ Ja | Einlagensicherung | Tagesgeld bei jeder Bank, auch im EU-Ausland |
| Festgeldkonten | ✓ Ja | Einlagensicherung | Festgeld, Termingeld, Namens-Sparbrief |
| Sparkonten | ✓ Ja | Einlagensicherung | Sparbuch, klassisches Sparkonto |
| Bauspareinlagen | ✓ Ja | Einlagensicherung | Guthaben bei Bausparkassen |
| Verrechnungskonten | ✓ Ja | Einlagensicherung | Cash-Guthaben in Depots vor dem Investieren |
| Aktien & ETFs | ○ Sondervermögen | Anlegerentschädigung (20.000 €) | Wertpapiere im Depot, Investmentfonds |
| Kryptowährungen | ✗ Nein | Eigentums- bzw. Treuhandschutz | Bitcoin, Ethereum bei Krypto-Plattformen |
| Schließfach-Inhalt | ✗ Nein | Eigentumsschutz | Bargeld, Wertgegenstände im Schließfach |
| Inhaberschuldverschr. | ✗ Nein | Kein gesetzlicher Schutz | Anleihen, Zertifikate auf Inhaber |
| Geldmarktfonds | ○ Sondervermögen | OGAW-Schutz (UCITS) | Cash-Anlage bei Trade Republic, Scalable |
Gute Nachricht: Wertpapiere sind anders geschützt
Aktien, ETFs und Fonds fallen zwar nicht unter die Einlagensicherung, sind aber als Sondervermögen rechtlich Ihr Eigentum. Geht die Bank pleite, fließen sie nicht in die Insolvenzmasse ein. Sie können das Depot zu einer anderen Bank übertragen lassen.
Achtung bei Geldmarktfonds
Bei Trade Republic, Scalable Capital und Co. wird Cash-Guthaben teilweise in Geldmarktfonds investiert. Diese sind als Sondervermögen geschützt, fallen aber nicht unter die 100.000-Euro-Einlagensicherung. Mehr Details im Neobroker-Abschnitt.
Die drei Sicherungssysteme in Deutschland
Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Vergleich
Deutschland hat ein historisch gewachsenes Drei-Säulen-System. Jede der drei Bankengruppen unterhält ein eigenes Sicherungssystem, das jeweils gesetzlich anerkannt ist. Hinzu kommen freiwillige Zusatzfonds bei Privatbanken und öffentlichen Banken.
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
Gesetzliche Einlagensicherung der privaten Geschäftsbanken
Die EdB ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für rund 180 private Banken in Deutschland. Sie wird im Auftrag des Bundesfinanzministeriums tätig und finanziert sich aus jährlichen Beiträgen ihrer Mitgliedsinstitute. Reichen die Mittel nicht, kann sie Sonderbeiträge erheben oder Kredite aufnehmen. Greift sie ein, haben Sparer einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Entschädigung bis 100.000 €.
Mitgliederauswahl
Gesetzlicher Schutz
100.000 € pro Person und Bank, mit Rechtsanspruch
Auszahlung
Innerhalb von 7 Werktagen automatisch
Sparkassen-Finanzgruppe (DSGV)
Institutssicherung statt Entschädigung
Die Sparkassen-Finanzgruppe verfolgt einen anderen Ansatz: Statt Sparer im Insolvenzfall zu entschädigen, verhindert das System eine Insolvenz von vornherein. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten stützen die anderen Mitgliedsinstitute die betroffene Sparkasse durch Eigenkapitalspritzen, Bürgschaften oder Fusionen. Dadurch sind Einlagen faktisch in unbegrenzter Höhe geschützt. Seit der Gründung des Systems in den 1970er-Jahren hat kein einziger Sparkassen-Kunde Geld verloren.
Das System besteht aus 13 funktional verknüpften Teilfonds: 11 regionale Sparkassen-Stützungsfonds, ein Teilfonds der Landesbanken und ein Teilfonds der Landesbausparkassen. Seit 2025 baut der DSGV zusätzlich einen Zusatzfonds auf, der ergänzend zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung steht.
Mitglieder
Alle rund 350 Sparkassen in Deutschland, die DekaBank, alle Landesbanken (LBBW, BayernLB, Helaba, NORD/LB) sowie die Landesbausparkassen.
Gesetzlicher Schutz
100.000 € pro Person mit Rechtsanspruch
Faktischer Schutz
Unbegrenzt durch Institutssicherung
BVR-Sicherungseinrichtung
Duales System aus Institutssicherung und freiwilliger Sicherung
Die Genossenschaftsbanken haben ein duales Sicherungssystem: Die BVR Institutssicherung GmbH ist gesetzlich anerkannt, daneben besteht die fortgeführte freiwillige BVR-Sicherungseinrichtung. Wie bei den Sparkassen sollen Mitgliedsinstitute gar nicht erst in eine Schieflage geraten. Tritt sie ein, springen die anderen Genossenschaftsbanken ein.
Auch hier gilt: Seit Bestehen des Systems hat kein Kunde einer Volksbank, Raiffeisenbank, Sparda-Bank oder PSD-Bank Einlagen verloren. Aktuelle Schieflagen wie bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden oder der Volksbank Dortmund-Nordwest werden vom System aufgefangen, ohne dass Sparer betroffen sind.
Mitglieder
Rund 700 Volksbanken und Raiffeisenbanken, alle Sparda-Banken, alle PSD-Banken, die DZ Bank, die BBBank und weitere Spezialinstitute des genossenschaftlichen Verbunds.
Gesetzlicher Schutz
100.000 € pro Person mit Rechtsanspruch
Faktischer Schutz
Unbegrenzt durch Institutssicherung
Direktvergleich der drei Systeme
| Kriterium | Privatbanken (EdB) | Sparkassen (DSGV) | Volksbanken (BVR) |
|---|---|---|---|
| Typ | Entschädigung | Institutssicherung | Institutssicherung |
| Gesetzlicher Schutz | 100.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
| Faktischer Schutz | 100.000 € (plus freiwilliger BdB-Fonds) | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| Greift wenn | Bank ist insolvent | Bank kommt in Schieflage | Bank kommt in Schieflage |
| Anzahl Mitglieder | ~180 Banken | ~370 Sparkassen | ~700 Genossenschaftsbanken |
| Historische Verluste | Greensill (2021), Lehman (2008) | Keine Kundenverluste seit 1970er | Keine Kundenverluste seit Gründung |
| Rechtsanspruch | Ja (gesetzlich) | Ja (gesetzlich) | Ja (gesetzlich) |
Reform der freiwilligen Einlagensicherung 2023 bis 2030
Die Sicherungsgrenzen sinken stufenweise. Was bedeutet das für Sparer?
Hintergrund: Die Greensill-Pleite 2021
Im März 2021 musste die Bremer Greensill Bank Insolvenz anmelden. Die freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) entschädigte daraufhin Sparer mit knapp 3 Milliarden Euro, da die Sicherungsgrenze pro Person damals bei rund 75 Mio. € lag. Dies löste eine grundlegende Reform aus.
Ende 2021 beschloss der BdB, die Sicherungsgrenzen stufenweise zu reduzieren. Ziel: Den Fonds finanziell stabiler aufzustellen und ihn auf seine Kernaufgabe zu konzentrieren, nämlich den Schutz privater Sparer und nicht die Absicherung großer institutioneller Anleger.
Stufenplan der Sicherungsgrenzen
Bis Ende 2022 (alte Regelung)
- • Privatsparer: bis zu 5 Mio. € pro Person
- • Unternehmen: bis zu 50 Mio. € pro Person
- • Sicherungsgrenze: 15 % des Eigenkapitals der Bank
Ab 1. Januar 2023
- • Privatsparer: bis zu 5 Mio. €
- • Unternehmen: bis zu 50 Mio. €
- Wegfall: Versicherungen, Investmentgesellschaften, Bund/Länder, professionelle Einleger nicht mehr geschützt
- Wegfall: Unternehmenseinlagen mit Laufzeit über 12 Monaten
Ab 1. Januar 2025 (aktuell gültig)
- • Privatsparer: bis zu 3 Mio. € pro Person
- • Unternehmen: bis zu 30 Mio. € pro Person
- • Prozentuale Sicherungsgrenze: 8,75 % des Eigenkapitals
- • Mindestschutz: 750.000 € pro Privatsparer (auch bei kleinen Banken)
Ab 1. Januar 2030 (geplant)
- • Privatsparer: bis zu 1 Mio. € pro Person
- • Unternehmen: bis zu 10 Mio. € pro Person
- • Auch nach 2030 deutlich höhere Grenzen als in den meisten anderen EU-Staaten
Was bedeutet das konkret?
Für 98 % aller privaten Sparer ändert sich durch die Reform nichts. Nur Personen mit Bankguthaben über 1 Mio. € müssen ihre Strategie überdenken.
Wichtig: Die freiwillige Sicherung galt ohnehin nur für Mitgliedsinstitute des BdB. Sparkassen und Volksbanken sind nicht betroffen.
Kein Rechtsanspruch
Anders als bei der gesetzlichen 100.000-Euro-Grenze haben Sparer auf die freiwillige Sicherung keinen einklagbaren Rechtsanspruch. In einer schweren Bankenkrise könnten die Mittel theoretisch nicht ausreichen.
Verbraucherschützer empfehlen daher, sich auf den gesetzlichen Schutz von 100.000 € zu verlassen und größere Beträge zu streuen.
Welche Bank hat welche Einlagensicherung?
Alle wichtigen Banken in Deutschland im Direktvergleich
| Bank | Sicherungssystem | Gesetzlich | Freiwillig | Land |
|---|---|---|---|---|
| C24 Bank | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds | Deutschland |
| Trade Republic Bank | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds | Deutschland |
| Deutsche Bank | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds (3 Mio. €) | Deutschland |
| Postbank | EdB | 100.000 € * | Mit Deutscher Bank zusammengelegt | Deutschland |
| Commerzbank | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds (3 Mio. €) | Deutschland |
| Comdirect | EdB | 100.000 € * | Mit Commerzbank zusammengelegt | Deutschland |
| ING | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds (3 Mio. €) | Deutschland |
| DKB | VÖB | 100.000 € | VÖB-Fonds | Deutschland |
| Sparkassen | DSGV | 100.000 € | Institutssicherung (unbegrenzt) | Deutschland |
| Volksbanken / Raiffeisenbanken | BVR | 100.000 € | Institutssicherung (unbegrenzt) | Deutschland |
| Sparda-Banken | BVR | 100.000 € | Institutssicherung (unbegrenzt) | Deutschland |
| N26 | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds | Deutschland |
| Volkswagen Bank | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds | Deutschland |
| Targobank | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds | Deutschland |
| Santander Deutschland | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds | Deutschland |
| Bank of Scotland | EdB | 100.000 € | BdB-Fonds | Großbritannien (DE-Lizenz) |
| Consorsbank | FGDR | 100.000 € | Französische Sicherung | Frankreich |
| BBVA | FGD | 100.000 € | Spanische Sicherung | Spanien |
| Revolut Bank UAB | VĮ Indėlių | 100.000 € | Litauische Sicherung | Litauen |
| Klarna | Riksgälden | 100.000 € | Schwedische Sicherung | Schweden |
| Bitpanda | ESA | 100.000 € | Österreichische Sicherung | Österreich |
| Scalable Capital Bank | EdB | 100.000 € | Cash auf Partnerbanken verteilt | Deutschland |
| Freedom24 (Freedom Finance) | CIF | 20.000 € | Zypriotische Anlegerentschädigung | Zypern |
| eToro | CIF | 20.000 € | Zypriotische Anlegerentschädigung | Zypern |
* Postbank und Comdirect teilen sich die Banklizenz mit Deutsche Bank bzw. Commerzbank. Die 100.000-Euro-Grenze gilt also gemeinsam, nicht je Marke. Stand: Mai 2026.
Welche Bank hat die höchste Einlagensicherung?
Diese Frage wird häufig gestellt. Die ehrliche Antwort: Den faktisch unbegrenzten Schutz bieten Sparkassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken über ihre Institutssicherung. Allerdings haben Sie auch hier rechtlich nur einen Anspruch auf 100.000 €.
Bei privaten Banken hängt die freiwillige Schutzhöhe vom Eigenkapital ab: Bei der Deutschen Bank sind aktuell bis zu 3 Mio. € pro Privatsparer geschützt, ab 2030 noch 1 Mio. €. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verteilt Beträge über 100.000 € auf mehrere unabhängige Banken.
Einlagensicherung bei Neobrokern
Wie funktioniert der Schutz bei Trade Republic, Scalable Capital & Co.?
Anders als bei klassischen Banken
Bei Neobrokern ist die Einlagensicherung komplexer als bei einer normalen Bank. Cash-Guthaben liegen oft auf Treuhandsammelkonten bei Partnerbanken, Wertpapiere sind Sondervermögen, und ein Teil der Mittel kann in Geldmarktfonds investiert sein. Jede dieser drei Verwahrformen hat einen anderen Schutzmechanismus.
Trade Republic
Vollbanklizenz seit Dezember 2023, Cashback-Karte und hohe Tagesgeldzinsen
Trade Republic verfügt seit Dezember 2023 über eine eigene Vollbanklizenz der BaFin. Die Trade Republic Bank GmbH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Cash-Guthaben werden allerdings nicht direkt bei Trade Republic verwahrt, sondern auf Treuhandsammelkonten bei Partnerbanken.
Aktuelle Partnerbanken (Stand: 2026)
Welche Partnerbank Ihr Verrechnungskonto führt, sehen Sie an der BIC in der Trade-Republic-App.
Cash-Guthaben
100.000 € pro Partnerbank durch jeweilige Einlagensicherung
Wertpapiere
Sondervermögen bei HSBC Deutschland (depotführende Bank)
Geldmarktfonds
Sondervermögen, kein Einlagenschutz
Scalable Capital
Vollbanklizenz seit September 2025
Scalable Capital hat im September 2025 eine eigene Vollbanklizenz erhalten und firmiert seitdem als Scalable Capital Bank GmbH. Cash-Guthaben liegen auf der eigenen Bank, bei verschiedenen Partnerbanken (zuvor Baader Bank, jetzt vor allem Deutsche Bank) sowie in Geldmarktfonds.
Mit dem PRIME+ Tarif können Kunden ihr Guthaben automatisch auf bis zu 5 Banken verteilen, wodurch sich der Schutz auf 5 mal 100.000 € erhöht. In welcher Verwahrform Ihr Geld konkret liegt (Bankguthaben oder Geldmarktfonds), zeigt Ihnen die App in der Zinsübersicht.
Bitpanda
Österreichische Einlagensicherung über Partnerbanken
Bitpanda hat seinen Sitz in Wien und unterliegt der österreichischen Aufsicht. Die Einlagen-Stammnummer pro Person und Bank beträgt 100.000 €, allerdings über die österreichische Einlagensicherung. Kryptowährungen fallen wie überall nicht unter die Einlagensicherung. Sie sind allerdings als Treuhandvermögen geschützt und bleiben wirtschaftliches Eigentum des Kunden.
Worauf Sie bei Neobrokern achten sollten
- Welche Partnerbank? Prüfen Sie regelmäßig, bei welcher Bank Ihr Verrechnungskonto liegt. In den meisten Apps wird die BIC der Partnerbank angezeigt.
- Cash oder Geldmarktfonds? Liegt das Guthaben als Bankeinlage oder ist es in einen Geldmarktfonds investiert? Beides ist sicher, aber rechtlich unterschiedlich.
- Doppelte Konten vermeiden: Wenn Sie ein eigenes Konto bei der Deutschen Bank und gleichzeitig ein Trade-Republic-Konto haben, dessen Cash bei der Deutschen Bank liegt, gilt die 100.000-Euro-Grenze gemeinsam.
- Land der Partnerbank prüfen: Liegt das Geld bei einer Partnerbank in Frankreich (HSBC Continental Europe, Natixis), gilt die französische Einlagensicherung. Bei einer Partnerbank in Deutschland gilt die deutsche EdB.
Ausländische Banken in Deutschland
Welche Sicherungssysteme gelten für BBVA, Revolut, Klarna und Co.?
Viele Banken, die in Deutschland Tagesgeld, Festgeld oder Girokonten anbieten, haben ihren Sitz im EU-Ausland. Auch dort gilt grundsätzlich der gesetzliche Schutz von 100.000 €. Allerdings ist die Bonität des Sitzlandes entscheidend dafür, wie zuverlässig die Sicherungseinrichtung im Krisenfall tatsächlich auszahlen kann.
BBVA (Banco Bilbao Vizcaya Argentaria)
Spanien, FGD (Fondo de Garantía de Depósitos)BBVA ist eine spanische Großbank mit hoher Marktstellung in Mexiko und Lateinamerika. Einlagen sind durch das spanische Einlagensicherungssystem Fondo de Garantía de Depósitos de Entidades de Crédito (FGD) bis 100.000 € pro Person geschützt. Spaniens Bonität liegt bei den großen Ratingagenturen aktuell bei A bzw. A-, also etwas unter der deutschen Top-Bewertung.
Revolut Bank UAB
Litauen, VĮ Indėlių ir investicijų draudimasRevolut ist eine litauische Vollbank mit deutscher Zweigniederlassung in Berlin. Sparer-Einlagen sind über das litauische Einlagensicherungssystem bis 100.000 € geschützt. Auszahlung im Entschädigungsfall innerhalb von 7 Werktagen. Cash Funds (Geldmarktfonds-Anteile in der Revolut-App) fallen nicht unter die Einlagensicherung, sondern unter den Sondervermögensschutz.
Klarna Bank
Schweden, RiksgäldenKlarna bietet in Deutschland Festgeld an. Die Einlagensicherung läuft über die schwedische Reichsschuldenverwaltung Riksgälden bis 1.050.000 SEK (etwa 95.000 €). Da Schweden eine hohe Bonität (AAA) aufweist, gilt der Schutz als sehr robust. Wichtig: Die Auszahlung erfolgt in schwedischen Kronen, was ein geringes Wechselkursrisiko mit sich bringt.
Bank of Scotland
Großbritannien (Lloyds Banking Group), deutsche NiederlassungDie Bank of Scotland Niederlassung in Berlin ist Mitglied der deutschen EdB und nicht der britischen FSCS. Das ist eine Besonderheit, die viele andere britische Banken nach dem Brexit nicht mehr bieten. Damit gelten alle deutschen Schutzmechanismen, einschließlich der Mitgliedschaft im freiwilligen BdB-Fonds.
Consorsbank
Frankreich (BNP Paribas-Tochter), FGDRDie Consorsbank ist eine Marke der BNP Paribas und unterliegt damit der französischen Einlagensicherung Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR). Schutz: 100.000 € pro Person. Frankreich hat eine etwas niedrigere Bonität als Deutschland, gilt aber als wirtschaftlich stark.
Empfehlung: Auf Länder-Bonität achten
Top-Bonität (AAA bis AA bei zwei der drei Ratingagenturen Moody's, S&P, Fitch) haben aktuell: Deutschland, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen. Diese Länder gelten als besonders sichere Standorte für Einlagen.
Bei Banken aus Ländern wie Italien, Spanien, Portugal oder Polen ist der Schutz rechtlich identisch, die finanzielle Tragfähigkeit der Sicherungseinrichtung im Krisenfall aber potenziell weniger robust.
Sonderfälle: 500.000 €, Konzerne und Gemeinschaftskonten
Wann der Schutz höher ist, und wann er sich teilt
Bis zu 500.000 € bei besonderen Lebenssituationen
In bestimmten Lebenssituationen wird die gesetzliche Einlagensicherung temporär auf bis zu 500.000 € erhöht. Der Schutz greift automatisch ab Gutschrift für sechs Monate. Voraussetzung: Sie müssen den Anspruch im Entschädigungsfall schriftlich nachweisen.
Immobilienverkauf
Erlös aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie ist 6 Monate lang erweitert geschützt.
Heirat & Scheidung
Größere Geldbeträge im Zusammenhang mit der Eheschließung oder Trennung.
Erbschaft
Geerbte Beträge nach dem Tod eines Angehörigen.
Geburt & Pflege
Beträge im Zusammenhang mit Geburt oder Pflegebedürftigkeit.
Abfindung & Rente
Kündigung, Entlassung, Renteneintritt, Ruhestand.
Versicherungs- und Entschädigungsleistungen
Auszahlungen aus Lebensversicherungen oder als Schadenersatz.
Konzernverbindungen: Wenn 100.000 € geteilt werden
Banken, die zur selben Lizenz oder zum selben Konzern gehören, teilen sich die 100.000-Euro-Grenze. Wer ein Konto bei der Postbank und gleichzeitig ein Sparbuch bei der Deutschen Bank hat, ist insgesamt nur bis zu 100.000 € geschützt. Hier die wichtigsten Konstellationen:
Deutsche-Bank-Gruppe (gemeinsame Lizenz)
Deutsche Bank, Postbank, DSL-Bank, Fyrst, Maxblue. Auch ein Teil der Trade-Republic-Cash-Guthaben liegt hier. Die 100.000-Euro-Grenze gilt für alle gemeinsam.
Commerzbank-Gruppe
Commerzbank und Comdirect teilen sich seit der Vollintegration die Banklizenz. Wer beide nutzt, ist nur einmal mit 100.000 € geschützt.
Getrennte Konzerne (jeweils eigener Schutz)
ING und DKB gehören verschiedenen Konzernen an: ING zur niederländischen ING-Gruppe, DKB zur Bayerischen Landesbank (BayernLB). Bei beiden gilt jeweils eigener 100.000-Euro-Schutz.
Gemeinschaftskonto: Verdoppelter Schutz
Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Kontoinhaber einen eigenen Anspruch auf 100.000 €. Ein Ehepaar mit gemeinsamem Konto kommt also auf 200.000 € Schutz, ohne sich auf Einzelkonten verteilen zu müssen.
Beispielrechnung: Ehepaar mit Gemeinschaftskonto
Person A geschützt bis
100.000 €
Person B geschützt bis
100.000 €
Gesamtschutz auf dem Gemeinschaftskonto
200.000 €
Anlegerentschädigung (EdW)
Was, wenn ein Broker pleitegeht? Der ergänzende Schutz für Wertpapiere
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist nicht zu verwechseln mit der Einlagensicherung der Banken. Sie greift, wenn ein Broker oder Wertpapierhandelsunternehmen seinen Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften nicht mehr nachkommen kann, etwa bei Veruntreuung oder Insolvenz.
Schutzhöhe
20.000 € pro Person und Broker
Plus Selbstbehalt von 10 % des Schadens (max. 2.000 €)
Wann sie greift
Bei Forderungen aus Wertpapiergeschäften, etwa Dividenden, Verkaufserlösen oder Wertpapieren selbst, die der Broker nicht herausgeben kann.
Wichtig: Wertpapiere sind als Sondervermögen rechtlich Eigentum des Anlegers. Im Insolvenzfall müssen sie an Sie herausgegeben oder zu einem anderen Broker übertragen werden. Die EdW-Entschädigung greift nur, wenn dies nicht möglich ist, also etwa bei Veruntreuung.
Drei Schutzebenen für Anleger im Überblick
Einlagensicherung (EdB / DSGV / BVR)
Schützt Cash-Guthaben auf Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Verrechnungskonten bis 100.000 €.
Sondervermögen
Wertpapiere wie ETFs, Aktien, Fonds gehören rechtlich Ihnen. Sie können bei Insolvenz übertragen werden, unbegrenzt.
Anlegerentschädigung (EdW)
Greift bei Veruntreuung von Wertpapieren oder wenn diese aus anderen Gründen nicht herausgegeben werden können. 20.000 € pro Person.
Praxis-Tipps für maximale Sicherheit
So schützen Sie Ihr Vermögen optimal
1. Über mehrere Banken streuen
Bei Beträgen über 100.000 € verteilen Sie das Geld auf mehrere unabhängige Banken. Jede Bank schützt erneut bis 100.000 €. So sind 300.000 € auf drei Banken vollständig abgesichert.
Beispiel: 300.000 € optimal verteilen
C24 Bank
100.000 €
Tagesgeld 0,5 % p. a.
Trade Republic
100.000 €
Hohe Tagesgeldzinsen
Sparkasse
100.000 €
Plus Institutssicherung
Gesamtschutz
300.000 €
2. Konzernverbindungen meiden
Verteilen Sie das Geld nicht zwischen Schwesterbanken wie Commerzbank und Comdirect oder Deutscher Bank und Postbank. Diese teilen sich die 100.000-Euro-Grenze. Setzen Sie stattdessen auf unabhängige Häuser: Eine Privatbank, eine Sparkasse, eine Volksbank.
3. Wertpapiere als Ergänzung
Bei Beträgen über 100.000 € sollte nicht alles auf Bankkonten liegen. ETFs und Aktien sind als Sondervermögen unbegrenzt geschützt. Im Insolvenzfall der Bank werden sie an Sie herausgegeben oder zu einem anderen Broker übertragen.
Vermögensaufteilung ab 200.000 €
- • Notgroschen (3 bis 6 Monatsgehälter): Tagesgeld, sofort verfügbar
- • Mittelfristige Reserve: Festgeld 1 bis 3 Jahre
- • Langfristiger Vermögensaufbau: ETF-Portfolio im Depot, breit gestreut
Unsere Bankdaten-Favoriten 2026
Beide Banken sind EdB-Mitglied, beide bieten attraktive Zinsen. Beide schützen Ihre Einlagen mit den vollen 100.000 € der gesetzlichen Einlagensicherung.
C24 Bank
Bestes kostenloses Girokonto mit Mastercard, Girocard, 0,5 % Tagesgeldzinsen und Unterkonten. EdB-Mitglied, deutsche Banklizenz.
- ✓ Komplett kostenlos
- ✓ Mastercard und Girocard kostenlos
- ✓ Bis zu 50 Unterkonten
- ✓ 100.000 € Einlagensicherung über EdB
Trade Republic
Bestes kostenloses Girokonto mit Cashback, hohen 2% Tagesgeldzinsen und integriertem Depot. Vollbanklizenz, EdB-Mitglied.
- ✓ 2 % Top-Zinsen auf Cash
- ✓ 1 % Cashback auf Kartenzahlungen
- ✓ Eigenes Depot mit über 9.000 ETFs
- ✓ Eigene Vollbanklizenz, EdB-Mitglied
Tagesgeld-Vergleich
Vergleichen Sie aktuelle Tagesgeldzinsen mit voller Einlagensicherung. Notgroschen und kurzfristige Reserven optimal verzinsen.
Zum Tagesgeld-VergleichFestgeld-Vergleich
Höhere Zinsen mit fester Laufzeit. Alle Anbieter geprüft auf solide Einlagensicherung in Top-Bonität-Ländern.
Zum Festgeld-VergleichHäufige Fragen zur Einlagensicherung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Einlegerschutz
Was ist die Einlagensicherung einfach erklärt?
Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus, der Ihr Geld bei einer Bank absichert, falls die Bank zahlungsunfähig wird. In der EU sind 100.000 € pro Person und Bank gesetzlich geschützt. Die Auszahlung erfolgt im Insolvenzfall automatisch innerhalb von 7 Werktagen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Gilt die Einlagensicherung pro Konto oder pro Person?
Die 100.000-Euro-Grenze gilt pro Person und pro Bank, niemals pro Konto. Wer mehrere Konten bei derselben Bank hat (Giro, Tagesgeld, Festgeld), ist insgesamt nur mit 100.000 € abgesichert.
Bei Gemeinschaftskonten gilt der Schutz für jeden Kontoinhaber separat. Ein Ehepaar mit gemeinsamem Konto kommt also auf 200.000 € Schutz.
Welche Bank hat die höchste Einlagensicherung?
Den faktisch unbegrenzten Schutz bieten Sparkassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken über ihre Institutssicherung. Bei diesen Banken hat seit den 1970er-Jahren kein Kunde Einlagen verloren.
Bei privaten Banken wie der Deutschen Bank oder Commerzbank gilt der gesetzliche Schutz von 100.000 € plus die freiwillige Sicherung des BdB-Fonds (aktuell bis 3 Mio. €, ab 2030 nur 1 Mio. €). Wer sich nicht festlegen möchte, verteilt Beträge über 100.000 € einfach auf mehrere Banken.
Wie sicher ist Trade Republic? Greift dort die Einlagensicherung?
Trade Republic verfügt seit Dezember 2023 über eine eigene Vollbanklizenz und ist Mitglied der EdB. Cash-Guthaben wird auf Treuhandsammelkonten bei Partnerbanken verwahrt: Deutsche Bank, J.P. Morgan SE, HSBC Continental Europe, Citibank Europe, Natixis und SEB. Die Einlagensicherung greift jeweils bei der Partnerbank, an die Ihr Geld zugeordnet wurde, bis 100.000 € pro Bank.
Wertpapiere sind als Sondervermögen rechtlich Ihr Eigentum. Sie werden bei HSBC Deutschland verwahrt und können im Insolvenzfall an Sie herausgegeben oder zu einem anderen Broker übertragen werden.
Achtung: Geldmarktfonds-Anteile, in die Trade Republic Teile des Cash-Guthabens automatisch investieren kann, fallen nicht unter die Einlagensicherung, sondern unter den Sondervermögensschutz.
Sind ETFs durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein, ETFs fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie sind aber Sondervermögen nach deutschem Recht. Das bedeutet: Bei einer Insolvenz der depotführenden Bank sind ETFs rechtlich Ihr Eigentum und fließen nicht in die Insolvenzmasse ein.
Sie können das Depot zu einer anderen Bank übertragen lassen oder die Wertpapiere an sich herausgeben lassen. Im Gegensatz zur Einlagensicherung gibt es bei ETFs keine Obergrenze, der Schutz ist also faktisch unbegrenzt, allerdings dem Marktrisiko ausgesetzt.
Wie sicher ist Geld bei BBVA in Deutschland?
BBVA ist eine spanische Großbank mit deutscher Niederlassung. Einlagen sind über das spanische Einlagensicherungssystem Fondo de Garantía de Depósitos (FGD) bis 100.000 € pro Person geschützt. Rechtlich identisch mit dem deutschen Schutz.
Spanien hat eine Bonität von A bis A- bei den großen Ratingagenturen, also etwas unter dem deutschen AAA-Rating. Die spanische Einlagensicherung gilt grundsätzlich als robust, im EU-Krisenfall könnte die Belastbarkeit aber niedriger sein als die deutsche EdB.
Was passiert mit meinem Geld, wenn die Bank pleitegeht?
Im Insolvenzfall stellt die BaFin innerhalb von fünf Arbeitstagen den Entschädigungsfall fest. Anschließend informiert die zuständige Sicherungseinrichtung alle Einleger automatisch. Sie müssen nichts beantragen.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen auf ein von Ihnen benanntes Konto bei einer anderen Bank. Sie erhalten Kontoguthaben bis 100.000 € plus aufgelaufene Zinsen bis zum Insolvenzdatum.
Bei Sparkassen und Volksbanken kommt es in der Regel gar nicht zum Entschädigungsfall, da das System die betroffene Bank vorher stützt oder mit einer anderen fusioniert.
Was bedeutet die Reform der freiwilligen Einlagensicherung für mich?
Für die meisten Sparer ändert sich nichts. Die Reform betrifft nur den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB, der oberhalb der gesetzlichen 100.000 € greift. Bis 2025 sinkt die Sicherungsgrenze pro Privatsparer auf 3 Mio. €, ab 2030 dann auf 1 Mio. €.
Wer weniger als 1 Mio. € auf einer einzelnen Bank hat, ist also weiterhin voll geschützt. Erst bei sehr hohen Beträgen sollte man verteilen oder auf andere Sicherungssysteme (Sparkassen, Volksbanken) ausweichen.
Welche Konten sind geschützt, welche nicht?
Geschützt sind: Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Sparbücher, Sparbriefe, Bauspareinlagen sowie Verrechnungskonten von Depots. Das gilt unabhängig davon, in welcher Währung das Konto geführt wird.
Nicht geschützt sind: Aktien, ETFs, Fonds (sind aber Sondervermögen), Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate, Anleihen auf Inhaber, Schließfach-Inhalt, Kryptowährungen sowie Geldmarktfonds-Anteile.
Wie sicher sind Volksbanken im Vergleich zu Sparkassen?
Beide Sicherungssysteme sind als Institutssicherung aufgebaut: Sparkassen über den DSGV (Deutscher Sparkassen- und Giroverband), Volksbanken über den BVR (Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken). Beide haben seit ihrer Gründung in den 1970ern keine Kundenverluste verursacht.
Aktuelle Schieflagen wie bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden oder der Volksbank Dortmund-Nordwest werden vom BVR-System aufgefangen. Sparer müssen sich keine Sorgen machen.
Beide Systeme bieten faktisch unbegrenzten Schutz, der Rechtsanspruch ist allerdings auf 100.000 € begrenzt.
Sind Bankguthaben in Fremdwährung auch geschützt?
Ja, Einlagen sind unabhängig von der Währung geschützt, also auch USD-, GBP- oder CHF-Konten bei einer EU-Bank. Im Entschädigungsfall wird der Betrag zum Tageskurs in Euro umgerechnet, die 100.000-Euro-Grenze gilt also als Eurogrenze.
Wie überprüfe ich, welches Sicherungssystem meine Bank hat?
Banken sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich über ihr Sicherungssystem zu informieren. Sie finden die Information üblicherweise:
- • Im Informationsbogen für Einleger, den jede Bank bei Kontoeröffnung aushändigt
- • Im Impressum oder unter „Einlagensicherung“ auf der Website der Bank
- • In der BaFin-Datenbank aller geschützten Banken: bafin.de
- • Auf der Website des Einlagensicherungsfonds: einlagensicherung.de
Was ist der Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung?
Die Einlagensicherung schützt Cash-Guthaben (Giro, Tagesgeld, Festgeld, Sparkonto) bis 100.000 €. Sie wird durch die EdB, DSGV oder BVR organisiert.
Die Anlegerentschädigung hingegen greift bei Wertpapierhandelsunternehmen (etwa reinen Brokern), wenn Forderungen aus Wertpapiergeschäften nicht erfüllt werden können. Schutzhöhe: nur 20.000 € pro Person plus 10 % Selbstbehalt. Sie wird von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) organisiert.
Quellen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (bafin.de)
- Deutsche Bundesbank: Einlagensicherung in Deutschland (bundesbank.de)
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur harmonisierten europäischen Einlagensicherung (bundesfinanzministerium.de)
- Bankenverband (BdB): Reform des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken (bankenverband.de)
- Sparkassen-Finanzgruppe (DSGV): Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (dsgv.de)
- Verbraucherzentrale: Risiko und Einlagensicherung: Fragen und Antworten (verbraucherzentrale.de)
- Einlagensicherungsfonds des BdB: Mitgliederverzeichnis und Sicherungsgrenzen (einlagensicherungsfonds.de)
Stand der Angaben: Mai 2026. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Für Vollständigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden.
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