Sperrkonto
Anbieter vergleichen, Kosten kennen und richtig eröffnen
Wer aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland kommt, um zu studieren oder zu arbeiten, braucht in vielen Fällen ein Sperrkonto. Der Pflichtbetrag liegt 2026 bei 11.904 Euro für ein Studienjahr. Wir erklären, wer ein Sperrkonto benötigt, welche Anbieter es gibt, was es kostet und worauf Sie bei der Eröffnung achten müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Für Studierende
11.904 Euro pro Jahr, monatliche Auszahlung von 992 Euro. Pflicht für Nicht-EU-Studierende beim Studienvisum nach § 16b AufenthG.
Chancenkarte
Höherer Betrag von 1.091 Euro monatlich (13.092 Euro pro Jahr). Fehlender Nettoverdienst kann über das Sperrkonto ausgeglichen werden.
Empfehlung 2026
Expatrio (149 €/Jahr) und Fintiba (277,80 €/Jahr) sind die zwei aktiven spezialisierten Anbieter. Coracle nimmt seit August 2025 keine neuen Anträge an.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Sperrkonto?
Der Blocked Account für Deutschland einfach erklärt
Ein Sperrkonto (englisch: Blocked Account) ist ein Bankkonto, auf dem ein eingezahlter Geldbetrag nicht frei verfügbar ist. Nach der Aktivierung in Deutschland darf monatlich nur ein behördlich festgelegter Teilbetrag abgehoben werden. Der Zweck ist eindeutig: Die deutschen Behörden, also Botschaften, Konsulate und Ausländerbehörden, wollen nachweisbar sehen, dass der Lebensunterhalt für den geplanten Aufenthalt gesichert ist und das Geld nicht schon in den ersten Wochen vollständig aufgebraucht werden kann.
Das Auswärtige Amt erklärt ausdrücklich, dass von einem Sperrkonto monatlich nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden darf, damit für jeden Monat der benötigte Mindestbetrag zur Verfügung steht. Konkret bedeutet das: Der volle Jahresbetrag liegt auf dem Konto und wird nach der Einreise Schritt für Schritt ausgezahlt. Das Geld bleibt dabei jederzeit Eigentum des Kontoinhabers, ist aber für den Sperrzeitraum in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt.
Was das Sperrkonto ist
- Behördlich anerkannter Finanzierungsnachweis
- Eigenes Geld mit eingeschränkter monatlicher Auszahlung
- Von deutschen Botschaften weltweit akzeptiert
- Online in wenigen Werktagen eröffenbar
Was es nicht ist
- Kein normales Girokonto für den Alltag
- Kein Anlageprodukt (keine Zinsen 2026)
- Keine Garantie für ausreichendes Studentenbudget in teuren Städten
- Kein frei verfügbares Tagesgeld- oder Sparkonto
Wer braucht ein Sperrkonto?
Relevant für Drittstaatsangehörige mit Visum- oder Aufenthaltstitelantrag
Ein Sperrkonto ist in erster Linie für Personen aus Nicht-EU-Staaten relevant, die für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen und ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nachweisen müssen. Wer aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommt, braucht in der Regel kein Sperrkonto.
Internationale Studierende
Häufigste Gruppe. Wer aus einem Drittstaat zum Studium nach Deutschland möchte, muss die Finanzierung des ersten Jahres nachweisen. Pflichtbetrag 2026: 11.904 Euro (992 Euro/Monat).
Studienbewerber und Studienkolleg
Wer sich noch um einen Studienplatz bewirbt oder ein Studienkolleg besucht, muss oft einen höheren Betrag von 1.091 Euro pro Monat nach § 17 Abs. 2 AufenthG nachweisen.
Chancenkarte zur Jobsuche
Fachkräfte aus Drittstaaten, die mit der Chancenkarte nach Deutschland kommen. Mindestbedarf: 1.091 Euro monatlich. Wer weniger verdient, kann die Differenz über ein Sperrkonto ausgleichen.
Sprachkurs und Praktikum
Teilnehmer an Sprachkursen oder Praktikanten benötigen je nach Visumzweck ebenfalls einen Finanzierungsnachweis. Die genauen Anforderungen variieren nach Herkunftsland und zuständiger Auslandsvertretung.
Wichtig: Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Visumart, Herkunftsland und zuständiger Auslandsvertretung. Prüfen Sie immer die aktuellen Hinweise der deutschen Botschaft oder des Konsulats in Ihrem Land, bevor Sie ein Sperrkonto eröffnen. Staatliche Stellen geben aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Empfehlung für bestimmte Sperrkontoanbieter ab.
Wie viel Geld muss aufs Sperrkonto?
Pflichtbeträge für das Studienjahr 2026 nach Visumart
Der häufig genannte Betrag von 11.904 Euro gilt nicht automatisch für jeden Aufenthaltszweck. Entscheidend sind die Visumart, die Dauer des Aufenthalts und die Vorgaben der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Für kürzere Aufenthalte wird der Betrag anteilig berechnet.
| Aufenthaltszweck | Monatsbetrag 2026 | Jahresbetrag 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Studium (Studierender) | 992 Euro | 11.904 Euro | § 16b AufenthG, BAföG-Bedarfssatz |
| Studienbewerber (Studienplatzsuche) | 1.091 Euro | 13.092 Euro | § 17 Abs. 2 AufenthG |
| Studienkolleg | meist 992 Euro | meist 11.904 Euro | Einzelfallabhängig, Botschaft prüfen |
| Chancenkarte (Jobsuche) | 1.091 Euro | 13.092 Euro | § 20a AufenthG |
| Sprachkurs | variabel | anteilig je Aufenthaltsdauer | Botschaft des Heimatlandes prüfen |
Achtung veralteter Betrag: In früheren Jahren galt ein Betrag von 10.332 Euro (2023) oder 11.208 Euro. Wer versehentlich einen alten Betrag einzahlt, riskiert die Ablehnung des Visumsantrags. Für 2026 sind es 11.904 Euro für Studierende, kein Cent weniger.
Sperrkonto für Studienbewerber und Chancenkarte
Studienbewerber, die sich noch keinen endgültigen Studienplatz gesichert haben, aber bereits nach Deutschland einreisen möchten, fallen unter § 17 Abs. 2 AufenthG. Für sie gilt ein höherer monatlicher Nachweis von 1.091 Euro, also 13.092 Euro für zwölf Monate. Der gleiche Betrag gilt für die Chancenkarte, mit dem Unterschied, dass hier ein vorhandenes Einkommen aus Teilzeitarbeit angerechnet werden kann und nur die Differenz über das Sperrkonto abgedeckt werden muss.
Praktisches Beispiel: Jemand, der mit der Chancenkarte nach Deutschland kommt und dort 600 Euro netto monatlich über einen Teilzeitjob verdient, muss die verbleibenden 491 Euro pro Monat über das Sperrkonto absichern. Für zwölf Monate wären das 5.892 Euro statt des vollen Jahresbetrags.
Fintiba vs. Expatrio: die zwei aktiven Anbieter
Coracle nimmt seit August 2025 keine neuen Anträge mehr an. Für Neuanträge stehen 2026 Fintiba und Expatrio zur Wahl. Beide werden von deutschen Botschaften weltweit akzeptiert.
Expatrio
Derzeit der kostengünstigste spezialisierte Online-Anbieter. Einrichtungsgebühr 89 Euro, monatliche Servicegebühr 5 Euro, im ersten Jahr also 149 Euro gesamt. Ab dem 7. Juli 2026 steigen die Gebühren auf 119 Euro Einrichtung und 9 Euro/Monat.
- Günstigster Preis 2026149 Euro im ersten Jahr, d. h. rund 129 Euro günstiger als Fintiba.
- Bestätigung in ca. 24 StundenNach Zahlungseingang meist sehr schnelle Ausstellung der Sperrkonto-Bestätigung.
- Kostenloses Girokonto im BundleIntegriertes Konto direkt bei Expatrio, ISIC-Karte inklusive.
- Gebührenrückerstattung bei AblehnungEinrichtungs- und Servicegebühren werden bei Visumsablehnung erstattet.
- Preiserhöhung ab 7. Juli 2026Wer plant vorher zu eröffnen, spart mit den aktuellen Konditionen.
Fintiba
Einrichtungsgebühr 159 Euro, monatliche Servicegebühr 9,90 Euro, im ersten Jahr also rund 277,80 Euro. Fintiba arbeitet mit der deutschen Sutor Bank zusammen und bietet als einziger Online-Anbieter eine vollständige deutsche Banklizenz und Einlagensicherung.
- Deutsche Sutor Bank als PartnerEinziger spezialisierter Online-Anbieter mit deutschem Bankpartner und voller Einlagensicherung bis 100.000 Euro.
- Kreditkartenzahlung möglichSofortige Bestätigung per Kreditkarte, auch für dringende Visumsanträge.
- Fintiba Plus mit KrankenversicherungOptionales Paket mit gesetzlicher Krankenversicherung (DAK oder Barmer) buchbar.
- Vertrauenswürdig seit 2016Über 200 Herkunftsländer, Sitz in Frankfurt am Main, langjährige Erfahrung im Visummarkt.
- Kein Angebot für US-BürgerAufgrund der US-amerikanischen FATCA-Regulierung akzeptiert Fintiba keine Anträge von US-Staatsangehörigen.
Welchen Anbieter wählen? Für die meisten Antragsteller ist Expatrio die günstigere Wahl, solange die Eröffnung vor dem 7. Juli 2026 erfolgt. Wer Wert auf einen deutschen Bankpartner, Kreditkartenzahlung oder ein kombiniertes Krankenversicherungspaket legt, ist bei Fintiba gut aufgehoben. US-Staatsangehörige haben 2026 nur Expatrio als spezialisierte Online-Option.
Direktvergleich aller Anbieter 2026
| Anbieter | Einrichtung | Monatl. Gebühr | Jahr 1 gesamt | Bankpartner | Status 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Expatrio | 89 € | 5 € | 149 € | Deutsche Bank (IT) | Aktiv |
| Fintiba | 159 € | 9,90 € | 278 € | Sutor Bank (DE) | Aktiv |
| Coracle | nicht bekannt | nicht bekannt | nicht verfügbar | dt. IBAN | Pausiert |
| Deutsche Bank | ca. 150 € einmalig | 0 € | ca. 150 € | Deutsche Bank (DE) | Nur in DE-Filiale |
Alle Preisangaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Expatrio-Preise steigen ab 7. Juli 2026 auf 119 Euro Einrichtung und 9 Euro/Monat. Prüfen Sie immer die aktuelle Preisliste des Anbieters vor der Antragstellung.
Was kostet ein Sperrkonto wirklich?
Über den Anbieter hinaus gibt es weitere Kosten, die viele unterschätzen.
Das Sperrkonto kostet nicht nur Anbietergebühren. Wer aus dem Ausland eine Banküberweisung nach Deutschland schickt, zahlt meist Überweisungsgebühren und Wechselkurskosten. Je nach Herkunftsland können das 10 bis 50 Euro zusätzlich sein. Außerdem empfehlen Anbieter oft einen Pufferbetrag von 80 bis 100 Euro über den Pflichtbetrag hinaus einzuzahlen, um Überweisungsgebühren und Kursverluste abzufangen.
Gesamtkosten Beispiel Expatrio
- Pflichteinlage Studierende11.904 Euro
- Sicherheitspuffer100 Euro
- Einrichtungsgebühr89 Euro
- 12 × 5 Euro Servicegebühr60 Euro
- Gesamtüberweisungca. 12.153 Euro
Gesamtkosten Beispiel Fintiba
- Pflichteinlage Studierende11.904 Euro
- Sicherheitspuffer100 Euro
- Einrichtungsgebühr159 Euro
- 12 × 9,90 Euro Servicegebühr118,80 Euro
- Gesamtüberweisungca. 12.282 Euro
Keine Zinsen: 2026 zahlt keiner der aktiven Anbieter Zinsen auf das Sperrkontoguthaben. Die 11.904 Euro liegen ohne Rendite. Das ist ärgerlich, aber das Sperrkonto ist ein behördliches Instrument und kein Anlageprodukt. Die Gebühren ändern sich regelmäßig, prüfen Sie vor Antragstellung immer die aktuelle Preisliste des Anbieters.
Sperrkonto eröffnen: der richtige Ablauf
Planen Sie mindestens vier Wochen Vorlauf vor dem Visumtermin ein.
Visumart und Pflichtbetrag klären
Prüfen Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes, welcher Betrag für Ihren konkreten Aufenthaltszweck gilt. Studium, Chancenkarte und Sprachkurs können unterschiedliche Beträge erfordern.
Anbieter wählen und Konto online eröffnen
Den Antrag bei Expatrio oder Fintiba vollständig online ausfüllen. Benötigt werden Reisepass, persönliche Daten, Visumart und geplante Aufenthaltsdauer. Der Vorgang dauert meist 15 bis 30 Minuten.
Pflichtbetrag überweisen
Den Sperrbetrag plus eventuelle Gebühren und einen kleinen Puffer (ca. 80 bis 100 Euro) überweisen. Auf korrekte Verwendung des Verwendungszwecks achten und sicherstellen, dass Name im Verwendungszweck exakt mit dem Reisepass übereinstimmt.
Sperrkonto-Bestätigung erhalten
Nach Zahlungseingang stellt der Anbieter die offizielle Bestätigung aus. Expatrio braucht in der Regel ca. 24 Stunden, Fintiba 1 bis 5 Werktage. Die Bestätigung muss Gesamtbetrag, monatlich verfügbaren Betrag und Kontoinhaber eindeutig nennen.
Bestätigung beim Visumsantrag einreichen
Die Sperrkonto-Bestätigung wird bei der Botschaft oder dem Konsulat als Teil des Visumsantrags vorgelegt. Ein einfacher Screenshot oder ein Kontoauszug ohne Sperrvermerk reichen nicht aus.
Zeitplanung: Rechnen Sie für die gesamte Eröffnung, Überweisung und Ausstellung der Bestätigung mindestens zwei bis drei Wochen ein. Zusammen mit dem Vorlauf für den Visumtermin empfiehlt sich ein Gesamtpuffer von vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Einreisedatum.
Aktivierung des Sperrkontos in Deutschland
Das Konto wird erst nach der Anmeldung in Deutschland freigeschaltet.
Nach der Einreise nach Deutschland ist das Sperrkonto noch nicht automatisch aktiv. In der Regel müssen weitere Nachweise eingereicht werden, bevor die erste monatliche Auszahlung erfolgen kann. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Typische Unterlagen für die Aktivierung
- Meldebestätigung (Anmeldebescheinigung)
- Deutsche Bankverbindung für die Auszahlung (IBAN)
- Reisepass und gültiges Visum
- Ggf. Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. deutsche Mobilnummer für 2FA
Erste Auszahlung
Nach vollständiger Aktivierung wird die erste Monatsrate (i. d. R. 992 Euro) automatisch auf die hinterlegte deutsche IBAN ausgezahlt. Jeder weitere Monat folgt dann automatisch.
Praktischer Tipp: Die Anmeldung beim Bürgeramt sollte so früh wie möglich nach der Einreise erfolgen, da die Meldebestätigung für die Aktivierung benötigt wird und Termine in Großstädten oft mehrere Wochen im Voraus gebucht werden müssen.
Was ist ein Sperrbegünstigter?
Beim Sperrkonto muss ein sogenannter Sperrbegünstigter angegeben werden. Das ist entweder die deutsche Auslandsvertretung, bei der das Visum beantragt wurde, oder nach der Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Viele Antragsteller missverstehen diesen Begriff.
Wichtig zu verstehen: Der Sperrbegünstigte hat keinen Zugriff auf das Guthaben. Er ist nicht der Empfänger des Geldes. Das Geld bleibt jederzeit Eigentum des Kontoinhabers. Die Behörde ist lediglich die Stelle, zugunsten derer der Sperrvermerk besteht, und die für die Aufhebung des Sperrvermerks zuständig ist.
Der Sperrbegünstigte spielt erst dann eine aktive Rolle, wenn das Konto vorzeitig geschlossen werden soll, z. B. bei Visumsablehnung oder Abbruch des Studiums. Dann muss der Sperrvermerk aufgehoben werden, was die Zustimmung oder einen Nachweis gegenüber dem Anbieter erfordert.
Alternativen zum Sperrkonto
Das Sperrkonto ist die zuverlässigste Lösung, aber nicht die einzige mögliche.
Ob eine Alternative zum Sperrkonto akzeptiert wird, hängt von der Visumart, dem Herkunftsland und der zuständigen Auslandsvertretung ab. Das Sperrkonto hat den Vorteil, dass es als Standardlösung von nahezu allen deutschen Botschaften weltweit akzeptiert wird. Andere Nachweise können je nach Botschaft abgelehnt werden. Der DAAD und Make it in Germany nennen folgende mögliche Alternativen:
Verpflichtungserklärung
Eine in Deutschland lebende Person (Familie oder Freunde) erklärt sich bereit, für alle Kosten des Aufenthalts einzustehen. Erfordert finanziellen Nachweis und Ausweisdokumente des Unterzeichners. Ob akzeptiert, hängt von der Botschaft ab.
Anerkanntes Stipendium
Wer ein Stipendium z. B. vom DAAD, der Alexander-von-Humboldt-Stiftung oder einer vergleichbaren Institution erhält, kann dieses häufig als Finanzierungsnachweis verwenden. Das Stipendium muss offiziell anerkannt sein.
Einkommensnachweise der Eltern
Nachweise, dass die Eltern oder andere Angehörige ausreichend verdienen, um den Aufenthalt zu finanzieren. Anforderungen und Akzeptanz variieren stark je nach Botschaft und Herkunftsland.
Bankbürgschaft
Eine Bank bürgt für die Finanzierung des Aufenthalts. In der Praxis selten genutzt und nicht überall akzeptiert. Sollte nur als Option in Betracht gezogen werden, wenn die Botschaft diese Form ausdrücklich bestätigt.
Empfehlung: Das Sperrkonto ist der einzige Nachweis, der ohne Ausnahme von allen deutschen Botschaften weltweit akzeptiert wird. Wer auf eine Alternative setzt, sollte dies vorher schriftlich bei der zuständigen Auslandsvertretung bestätigen lassen, um eine Ablehnung des Visumsantrags zu vermeiden.
Sperrkonto schließen und Geld zurückbekommen
Das Geld gehört weiterhin Ihnen. Die Rückzahlung ist möglich, erfordert aber den richtigen Nachweis.
Das Sperrkonto kann nicht beliebig geschlossen werden, solange der Sperrvermerk aktiv ist. Die Schließung erfordert immer die Aufhebung des Sperrvermerks. Wie das gelingt, hängt von der Situation ab:
Visumsablehnung
Der Ablehnungsbescheid der Botschaft reicht aus, um den Sperrvermerk aufzuheben und das eingezahlte Guthaben vollständig zurückzuerhalten. Expatrio erstattet in diesem Fall zusätzlich die Einrichtungs- und Servicegebühren.
Studienabbruch oder Rückkehr ins Ausland
Wer Deutschland vor Ablauf des Sperrkontos verlässt, benötigt eine Abmeldebescheinigung vom Bürgeramt sowie ggf. eine konsularische Bescheinigung. Das verbleibende Guthaben wird dann auf ein angegebenes Konto überwiesen.
Wechsel des Finanzierungsnachweises
Wenn Sie z. B. nachträglich ein Stipendium erhalten, kann das Sperrkonto mit Nachweis des alternativen Finanzierungsnachweises geschlossen werden. Die Ausländerbehörde muss den Wechsel bestätigen.
Bereits in Deutschland lebend
Wer sich bereits in Deutschland aufhält und das Sperrkonto schließen möchte, muss sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden, um den Sperrvermerk aufheben zu lassen.
Ihr Geld ist sicher: Das Guthaben bleibt immer Eigentum des Kontoinhabers. Es fließt zu keinem Zeitpunkt an die Botschaft oder die Ausländerbehörde. Der Sperrbegünstigte hat nur die Funktion, den Sperrvermerk aufzuheben, nicht auf das Geld zuzugreifen.
Diese Fehler kosten Sie das Visum
Bekannte Stolperfallen bei der Sperrkonto-Eröffnung.
Falscher Betrag
Der häufigste Fehler: 11.208 Euro statt 11.904 Euro einzahlen, weil ein älterer Artikel zitiert wird. Der aktuelle Pflichtbetrag für Studierende ist 11.904 Euro (Stand 2026). Kein Cent weniger, sonst riskieren Sie die Visumsablehnung.
Zu spät angefangen
Das Sperrkonto muss rechtzeitig vor dem Visumtermin vorliegen. Wer erst eine Woche vorher beginnt, riskiert Verzögerungen durch Überweisungszeiten und Bearbeitungsfristen.
Falsche Bestätigung
Ein einfacher Kontoauszug oder Screenshot reicht nicht. Die Bestätigung muss offizielle Angaben enthalten: Gesamtbetrag, monatlich verfügbarer Betrag und Kontoinhaber.
Abweichender Name
Der Name auf dem Sperrkonto muss exakt mit dem Reisepass übereinstimmen, inklusive Sonderzeichen und Reihenfolge der Vor- und Nachnamen. Abweichungen führen zu Ablehnung.
Aktivierung vergessen
Nach der Einreise wird das Konto nicht automatisch aktiv. Viele vergessen, die Meldeadresse und die deutsche IBAN beim Anbieter zu hinterlegen, und erhalten die erste Auszahlung wochenlang nicht.
Falsche Visumart beim Anbieter angegeben
Wer beim Antrag „Studienbewerber" statt „Studierender" eingibt, kann einen anderen Sperrbetrag erhalten. Der Anbieter bereitet die Bestätigung auf Basis Ihrer Angaben vor. Ungenauigkeiten führen zum Problem bei der Botschaft.
Sperrkonto: häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.
Was ist ein Sperrkonto und wie funktioniert es?
Ein Sperrkonto ist ein Bankkonto mit eingeschränkter Verfügbarkeit. Der Kontoinhaber zahlt vorab einen Betrag ein. Nach der Einreise und Aktivierung in Deutschland wird monatlich nur ein festgelegter Teilbetrag (2026: 992 Euro für Studierende) freigegeben.
Das Konto dient als behördlich anerkannter Finanzierungsnachweis im Visumverfahren. Das Geld gehört dem Kontoinhaber, ist aber für den Sperrzeitraum in seiner Auszahlung eingeschränkt.
Wie viel Geld muss 2026 auf das Sperrkonto?
Für internationale Studierende gilt 2026 ein Pflichtbetrag von 11.904 Euro für ein Studienjahr (992 Euro/Monat). Für Studienbewerber nach § 17 Abs. 2 AufenthG und die Chancenkarte gilt ein höherer Betrag von 1.091 Euro/Monat (13.092 Euro/Jahr).
Für kürzere Aufenthalte wird der Betrag anteilig berechnet. Prüfen Sie immer die genauen Anforderungen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Welche Anbieter gibt es für Sperrkonten in Deutschland 2026?
Die zwei aktiven spezialisierten Online-Anbieter 2026 sind Expatrio (149 Euro im ersten Jahr) und Fintiba (rund 278 Euro im ersten Jahr). Coracle nimmt seit August 2025 keine neuen Anträge an.
Grundsätzlich kann ein Sperrkonto auch bei jeder anderen in Deutschland zugelassenen Bank eröffnet werden, z. B. bei der Deutschen Bank (Eröffnung nur persönlich in einer Filiale in Deutschland möglich). Staatliche Stellen geben keine Anbieterempfehlung ab.
Wie lange dauert die Eröffnung eines Sperrkontos?
Bei Online-Anbietern dauert die Eröffnung selbst wenige Minuten. Die Bestätigung liegt nach Zahlungseingang bei Expatrio in ca. 24 Stunden vor, bei Fintiba in 1 bis 5 Werktagen. Hinzu kommen die Überweisungszeiten: Internationale Überweisungen brauchen je nach Herkunftsland 2 bis 7 Werktage.
Empfohlener Gesamtpuffer: mindestens vier Wochen vor dem Visumtermin mit der Eröffnung beginnen.
Ist mein Geld auf dem Sperrkonto sicher?
Das Geld ist geschützt, sofern der Anbieter mit einer seriösen Bank zusammenarbeitet, die der europäischen Einlagensicherung unterliegt. Fintiba arbeitet mit der deutschen Sutor Bank zusammen (Einlagensicherung bis 100.000 Euro). Expatrio kooperiert mit der Deutschen Bank.
Achten Sie auf Anbieter mit klarer Bankpartnerschaft, nachweisbarer Einlagensicherung und von Botschaften bestätigter Akzeptanz.
Bekomme ich das Geld zurück, wenn das Visum abgelehnt wird?
Ja. Der Ablehnungsbescheid der Botschaft reicht aus, um den Sperrvermerk aufzuheben und das Guthaben zurückzuerhalten. Das Geld gehört jederzeit dem Kontoinhaber.
Expatrio erstattet bei Visumsablehnung zusätzlich die Einrichtungs- und Servicegebühren. Bei Fintiba sollten die genauen Rückerstattungskonditionen geprüft werden. Die Rückzahlung erfolgt auf ein angegebenes Bankkonto im Ausland.
Brauche ich als EU-Bürger ein Sperrkonto?
Nein. Staatsangehörige der EU, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt in Deutschland kein Visum und damit auch kein Sperrkonto. Das Sperrkonto ist ausschließlich für Drittstaatsangehörige relevant, die ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen müssen.
Kann ich mit der Chancenkarte auch ein Sperrkonto nutzen?
Ja. Für die Chancenkarte gilt ein Mindestfinanzierungsbedarf von 1.091 Euro monatlich (2026). Wer bereits ein Teilzeiteinkommen hat, kann die Differenz über ein Sperrkonto abdecken. Wer keinen Nachweis über ausreichendes Einkommen hat, muss den vollen Betrag von 13.092 Euro per Sperrkonto nachweisen.
Sowohl Fintiba als auch Expatrio unterstützen Sperrkonto-Anträge für die Chancenkarte.
Gibt es Zinsen auf das Geld im Sperrkonto?
Stand 2026 zahlt keiner der aktiven Sperrkonto-Anbieter Zinsen auf das Guthaben. Die 11.904 Euro liegen ohne Rendite auf dem Konto. Das ist unbefriedigend, gehört aber zur Natur des Produkts: Das Sperrkonto ist ein behördliches Instrument und kein Anlageprodukt.
Was ist der Unterschied zwischen Sperrkonto und Girokonto?
Ein Girokonto ist für den täglichen Zahlungsverkehr gedacht: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bargeldabhebungen ohne Einschränkungen. Das Sperrkonto ist zweckgebunden und eingeschränkt: Der Kontoinhaber kann pro Monat nur den festgelegten Betrag abrufen.
Neben dem Sperrkonto brauchen Sie nach der Einreise in Deutschland ein normales Girokonto, auf das die monatlichen Auszahlungen überwiesen werden. Manche Anbieter (Expatrio, Fintiba) bieten ein solches Girokonto als Paket an.
Sperrkonto jetzt eröffnen
Wer frühzeitig ein Sperrkonto eröffnet, hat mehr Zeit für den Visumsprozess und vermeidet unnötigen Stress. Fintiba und Expatrio sind die zwei aktiven Online-Anbieter mit Akzeptanz bei allen deutschen Botschaften weltweit.
✓ Von deutschen Botschaften weltweit akzeptiert ✓ Online in wenigen Minuten eröffnen ✓ Geld bleibt Ihr Eigentum
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Ringo Dühmke
Finanzredakteur und zertifizierter Finanzberater (§ 34f GewO)
Als Gründer von Bankdaten.de und weiteren Finanzportalen beschäftige ich mich seit über 25 Jahren täglich mit Banken, Anlagekonten und Zinsbedingungen, sowohl privat als auch beruflich.
Quellen und offizielle Hinweise
- Auswärtiges Amt: Visuminformationen und Finanzierungsnachweis (auswaertiges-amt.de)
- Make it in Germany: Finanzierungsnachweis Studium und Chancenkarte 2026 (make-it-in-germany.com)
- DAAD: Finanzierung eines Studiums in Deutschland (daad.de)
- Eigenrecherche auf den Websites von Fintiba und Expatrio, Stand Juni 2026.
Stand der Angaben: Juni 2026. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Behördliche Anforderungen und Anbietergebühren können sich jederzeit ändern. Für Vollständigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden. Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.