Testament, Erbe & Bankkonten – Was passiert im Todesfall?
Erbfolge, Kontosperrung und Erbschein – der komplette Leitfaden für Erblasser und Erben
Was passiert eigentlich mit meinen Bankkonten nach dem Tod? Wie kommen meine Erben an das Geld? Welche Fristen müssen beachtet werden?
Das Wichtigste auf einen Blick
Testament verfassen
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – das wollen Sie vielleicht nicht
Konto wird gesperrt
Nach Todesmeldung sperrt die Bank das Konto – Erben brauchen Erbschein
Fristen beachten
6 Wochen Ausschlagungsfrist, Erbschein dauert 4-12 Wochen
Inhaltsverzeichnis
Testament richtig verfassen – so regeln Sie Ihr Erbe
Ohne Testament entscheidet das Gesetz, wer erbt – oft anders als Sie es wünschen
Warum Sie ein Testament brauchen
⚠️ Häufiger Irrtum:
"Ich brauche kein Testament, meine Kinder erben sowieso alles automatisch" – Das stimmt nur teilweise! Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht Ihren Wünschen entspricht. Beispiel: Sind Sie verheiratet und haben Kinder, erbt Ihr Ehepartner nur 50%, die andere Hälfte geht an die Kinder – das kann zu Problemen führen, wenn der Ehepartner im Haus wohnen bleiben will.
Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle darüber, wer was erbt. Sie können:
✅ Mit Testament möglich:
- ✓ Ehepartner besser absichern (z.B. 100% statt 50%)
- ✓ Einzelne Personen bevorzugen (z.B. pflegendes Kind)
- ✓ Nicht-Verwandte einbeziehen (Freunde, Organisationen)
- ✓ Pflichtteil umgehen (mit Schenkungen zu Lebzeiten)
- ✓ Streit vermeiden (klare Regelungen für alle)
❌ Ohne Testament (gesetzliche Erbfolge):
- ✗ Ehepartner erbt nur 50% (bei Kindern)
- ✗ Kinder bekommen sofort ihren Anteil
- ✗ Entfernte Verwandte können erben
- ✗ Partner ohne Trauschein erbt NICHTS
- ✗ Oft Streit in Erbengemeinschaften
Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?
📊 Gesetzliche Erbfolge in Deutschland (vereinfacht)
| Familiensituation | Wer erbt wie viel? |
|---|---|
| Verheiratet + Kinder | Ehepartner: 50% Kinder: 50% (gleichmäßig geteilt) |
| Verheiratet, keine Kinder | Ehepartner: 75% Eltern/Geschwister: 25% |
| Unverheiratet + Kinder | Kinder: 100% Partner erbt NICHTS (auch nach 30 Jahren!) |
| Keine Kinder, keine Eltern | Ehepartner: 100% sonst Geschwister oder deren Kinder |
| Keine Verwandten | Staat: 100% Das Geld geht ans Bundesland |
⚠️ Wichtig für unverheiratete Paare:
Ohne Testament erbt Ihr Partner absolut nichts – auch nicht nach 30 Jahren Beziehung! Sie MÜSSEN ein Testament verfassen, damit Ihr Partner abgesichert ist.
So verfassen Sie Ihr Testament richtig
Variante 1: Handschriftliches Testament (Privatschriftliches Testament)
Kostenlos, aber es gibt strenge Formvorschriften
✅ So geht's richtig:
- Komplett handschriftlich schreiben – kein Computer, kein Drucker! Jedes Wort mit der Hand.
- Überschrift: "Testament" oder "Mein letzter Wille" oben auf das Papier schreiben
- Datum angeben: "München, 15. Januar 2026" (Ort + vollständiges Datum)
- Klare Formulierung: "Ich, Max Mustermann, geboren am 01.05.1950, verfüge über meinen Nachlass wie folgt..."
- Erben benennen: "Meine Ehefrau Erika Mustermann soll Alleinerbin sein."
- Unterschreiben: Mit vollem Namen (Vor- und Nachname) am Ende unterschreiben
📝 Beispiel: Einfaches handschriftliches Testament
Testament
München, den 15. Januar 2026
Ich, Max Mustermann, geboren am 1. Mai 1950 in München, verfüge über meinen Nachlass wie folgt:
Meine Ehefrau Erika Mustermann, geb. Schmidt, geboren am 3. März 1952, soll Alleinerbin meines gesamten Vermögens sein.
Meine Kinder Anna und Tim Mustermann sollen erst nach dem Tod meiner Ehefrau erben (Berliner Testament).
Das ist mein letzter Wille.
Max Mustermann
(Unterschrift)
✅ Vorteile:
- • Kostenlos
- • Jederzeit änderbar
- • Keine Termine nötig
- • Sofort wirksam
❌ Nachteile:
- • Kann verloren gehen
- • Formfehler machen es ungültig
- • Oft Auslegungsstreit
- • Erben brauchen trotzdem Erbschein
❌ Diese Fehler machen Ihr Testament ungültig:
- • Am Computer geschrieben → ungültig
- • Kein Datum → ungültig (oder unklar, welches Testament gilt)
- • Keine Unterschrift → ungültig
- • Nur mit Vornamen unterschrieben → problematisch
- • Von zwei Personen geschrieben (außer Eheleute) → ungültig
Variante 2: Notarielles Testament (Öffentliches Testament)
Sicherer, aber kostenpflichtig – empfohlen bei größerem Vermögen
Beim notariellen Testament gehen Sie zum Notar und erklären mündlich Ihren letzten Willen. Der Notar schreibt das Testament professionell auf, Sie unterschreiben es. Der Notar hinterlegt es automatisch beim Nachlassgericht – es kann also nicht verloren gehen.
✅ So läuft es beim Notar ab:
- Termin vereinbaren: Anruf beim Notar: "Ich möchte ein Testament erstellen"
- Vorgespräch: Sie erklären Ihre Wünsche, der Notar berät Sie
- Testament wird aufgesetzt: Der Notar formuliert rechtssicher
- Unterschrift: Sie lesen und unterschreiben im Notartermin
- Automatische Hinterlegung: Notar übermittelt ans Nachlassgericht
💰 Kosten für notarielles Testament (Beispiele):
| Vermögen | Notar-Gebühr | + Hinterlegung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 165 € | 75 € | 240 € |
| 100.000 € | 273 € | 75 € | 348 € |
| 250.000 € | 535 € | 75 € | 610 € |
| 500.000 € | 935 € | 75 € | 1.010 € |
✅ Vorteile:
- • Rechtssicher (keine Formfehler)
- • Kann nicht verloren gehen
- • Professionelle Beratung
- • Oft kein Erbschein nötig
- • Automatisch hinterlegt
⚠️ Nachteile:
- • Kosten: 240€ - 1.000€+
- • Termin beim Notar nötig
- • Änderungen kosten erneut
💡 Wann lohnt sich das notarielle Testament?
Empfohlen ab 50.000€ Vermögen oder bei komplexen Verhältnissen (Immobilien, Patchwork-Familie, Unternehmen). Der Vorteil: Erben sparen sich oft den Erbschein (kostet 250€-2.000€) und haben schnelleren Zugriff aufs Konto.
Sonderfall: Berliner Testament (für Eheleute)
Ehepartner erben sich gegenseitig zu 100%, Kinder erst nach beiden Eltern
Das Berliner Testament ist sehr beliebt bei Eheleuten mit Kindern. Grundprinzip: Beim Tod des ersten Ehepartners erbt der überlebende Partner 100%. Die Kinder erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Das schützt den überlebenden Partner (z.B. kann im Haus bleiben, ohne dass Kinder ihren Anteil einfordern).
📝 Beispiel: Handschriftliches Berliner Testament
Berliner Testament
München, den 15. Januar 2026
Wir, Max Mustermann (geb. 01.05.1950) und Erika Mustermann, geb. Schmidt (geb. 03.03.1952), setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
Nach dem Tod des Überlebenden von uns sollen unsere Kinder Anna Mustermann und Tim Mustermann zu gleichen Teilen Erben sein.
Das ist unser gemeinsamer letzter Wille.
Max Mustermann (Unterschrift)
Erika Mustermann (Unterschrift)
✅ Vorteile:
- • Überlebender Partner zu 100% abgesichert
- • Kann im Haus wohnen bleiben
- • Keine Auseinandersetzung mit Kindern
- • Klare Regelung
❌ Nachteile:
- • Kinder können Pflichtteil einfordern (50% des gesetzlichen Anteils)
- • Erbschaftsteuer kann höher sein
- • Nach Tod des ersten kann der Überlebende das Testament oft nicht mehr ändern
⚠️ Achtung Pflichtteil:
Auch beim Berliner Testament können Kinder ihren Pflichtteil einfordern (50% des gesetzlichen Erbteils), wenn der erste Elternteil stirbt. Das kann finanziell belasten. Lösung: "Pflichtteilsstrafklausel" ins Testament aufnehmen (wer jetzt den Pflichtteil fordert, bekommt später auch nur den Pflichtteil).
Wo bewahre ich mein Testament auf?
1. Amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht (empfohlen)
Das sicherste Verfahren – Testament kann nicht verloren gehen oder manipuliert werden.
Kosten: 75€ einmalig | Ablauf: Beim Amtsgericht hinterlegen, Hinterlegungsschein bekommen
2. Zu Hause im Safe
Praktisch, aber Risiko: Kann bei Brand/Diebstahl verloren gehen oder übersehen werden.
Wichtig: Vertrauensperson sagen, wo das Testament liegt!
3. Beim Notar / im Bankschließfach
Sehr sicher, aber nur notarielle Testamente können beim Notar hinterlegt werden.
Bankschließfächer werden im Todesfall sofort gesperrt – unpraktisch!
✅ Beste Lösung:
Amtliche Hinterlegung für 75€ beim Nachlassgericht. Das Testament wird automatisch gefunden, wenn Sie versterben, und kann nicht verloren gehen. Zusätzlich wird es im Zentralen Testamentsregister registriert – alle Nachlassgerichte in Deutschland haben Zugriff darauf.
Was passiert mit dem Bankkonto nach dem Tod?
Kontosperrung, Übergangsfristen und was die Bank sofort macht
Der Ablauf: So erfährt die Bank vom Todesfall
Banken erfahren nicht automatisch vom Tod eines Kunden. In der Regel werden sie informiert durch:
👨👩👧👦 Angehörige
Familienmitglied ruft bei der Bank an und meldet den Todesfall
⚰️ Bestatter
Bestattungsinstitut informiert die Bank (mit Einverständnis der Angehörigen)
📄 Nachlassgericht
Bei hinterlegtem Testament informiert das Gericht die Bank automatisch
Timeline: Was passiert wann?
Sofort: Todesmeldung an die Bank
Angehörige oder Bestatter melden den Todesfall telefonisch oder schriftlich. Die Bank benötigt die Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie).
📞 Was Sie sagen:
"Guten Tag, ich rufe an, um den Tod von Max Mustermann zu melden. Er war Kunde bei Ihnen. Die Sterbeurkunde reiche ich schriftlich nach."
Innerhalb 24-48h: Kontosperrung
Die Bank sperrt das Konto sofort nach Todesmeldung. Das bedeutet:
❌ Nicht mehr möglich:
- • Bargeld abheben
- • Überweisungen tätigen
- • Online-Banking nutzen
- • EC-Karte funktioniert nicht mehr
✅ Noch möglich:
- • Eingehende Überweisungen (z.B. Rente)
- • Daueraufträge laufen noch
- • Lastschriften werden abgebucht
Erste Tage: Bestattungskosten können bezahlt werden
Die Bank erlaubt in der Regel die Bezahlung der Bestattungskosten vom gesperrten Konto – auch ohne Erbschein. Maximal 10.000€ (variiert je nach Bank).
💡 Was Sie dafür brauchen:
- • Sterbeurkunde
- • Rechnung des Bestatters
- • Nachweis, dass Sie zur Familie gehören (Personalausweis + Erklärung)
Ab 6 Wochen: Erbschein vorlegen oder Erbe ausschlagen
Nach spätestens 6 Wochen müssen Sie als Erbe entschieden haben: Erbe annehmen oder ausschlagen? Ohne Erbschein oder Testament bekommen Sie keinen Zugriff aufs Konto.
⚠️ Wichtig: 6-Wochen-Frist!
Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen (z.B. wegen Schulden), müssen Sie das innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht erklären. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe automatisch als angenommen – auch wenn Schulden vorhanden sind!
Nach 4-12 Wochen: Erbschein liegt vor
Sobald der Erbschein oder ein notarielles Testament vorliegt, kann die Bank das Konto freigeben. Die Erben können dann über das Guthaben verfügen.
✅ Dann ist möglich:
- • Kontostand abfragen
- • Geld auf Erben-Konten überweisen
- • Konto auflösen
- • Daueraufträge kündigen
Sonderfälle: Was ist mit...
❓ Gemeinschaftskonto (Oder-Konto)?
Bei einem Gemeinschaftskonto (z.B. Eheleute) kann der überlebende Partner weiterhin auf das Konto zugreifen – allerdings nur bis zur Hälfte des Guthabens. Die andere Hälfte gehört zum Nachlass und wird gesperrt, bis die Erbfolge geklärt ist.
Beispiel: Auf dem Gemeinschaftskonto sind 20.000€. Max stirbt. Erika kann maximal 10.000€ abheben, die anderen 10.000€ sind gesperrt bis zum Erbschein.
❓ Vollmacht über den Tod hinaus?
Eine normale Bankvollmacht erlischt mit dem Tod automatisch. Nur eine "über den Tod hinaus gültige Vollmacht" (muss explizit so formuliert sein) bleibt bestehen. Diese ist praktisch, damit Angehörige sofort Rechnungen bezahlen können.
💡 Tipp: Bei Vollmachts-Einrichtung der Bank sagen: "Die Vollmacht soll über meinen Tod hinaus gelten." Die Bank vermerkt das im System.
❓ Schulden auf dem Konto?
Ist das Konto überzogen (Dispo im Minus), erben Sie auch die Schulden! Die Bank fordert die Rückzahlung von den Erben. Deshalb gilt: Bei Schulden können Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen.
⚠️ Wichtig: Fragen Sie die Bank vor Annahme des Erbes nach allen Kontoständen, Krediten und Verbindlichkeiten! Eine Erbenausschlagung ist nur innerhalb von 6 Wochen möglich.
Als Erbe: Bankkonto auflösen & Geld erhalten
Erbschein beantragen, Konto kündigen und Guthaben auszahlen lassen – so geht's
Schritt 1: Erbschein beantragen
Um auf das Konto des Verstorbenen zugreifen zu können, brauchen Sie in den meisten Fällen einen Erbschein. Er ist der offizielle Nachweis, dass Sie Erbe sind.
📋 So beantragen Sie den Erbschein:
Termin beim Nachlassgericht oder Notar
Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Termin telefonisch vereinbaren.
Unterlagen mitbringen
- Sterbeurkunde (Original)
- Testament (falls vorhanden)
- Personalausweis der Erben
- Stammbuch (bei Familienangehörigen)
- Geburtsurkunden (bei Kindern als Erben)
Antrag ausfüllen
Das Gericht stellt einen Fragebogen zur Verfügung. Sie müssen angeben: Wer ist verstorben? Wer sind die Erben? Gibt es ein Testament?
Kosten bezahlen
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert:
| Nachlasswert 10.000€ | 75€ |
| Nachlasswert 50.000€ | 330€ |
| Nachlasswert 100.000€ | 546€ |
| Nachlasswert 250.000€ | 1.070€ |
Warten auf den Erbschein
Dauer: 4-12 Wochen (je nach Auslastung des Gerichts). Sie werden per Post benachrichtigt, wenn der Erbschein fertig ist.
💡 Wann brauchen Sie KEINEN Erbschein?
Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, akzeptieren viele Banken das als Erbnachweis – dann sparen Sie sich die Erbschein-Kosten! Fragen Sie bei Ihrer Bank nach.
Schritt 2: Kontakt zur Bank aufnehmen
Sobald Sie den Erbschein oder ein notarielles Testament haben, können Sie die Bank kontaktieren:
📞 So kontaktieren Sie die Bank:
1. Termin vereinbaren
Rufen Sie die Bank an und sagen Sie:
"Guten Tag, ich bin Erbe von Max Mustermann und möchte einen Termin zur Kontoauflösung vereinbaren. Ich habe den Erbschein vorliegen."
2. Unterlagen mitbringen
- Erbschein (Original + Kopie)
- Sterbeurkunde (Original + Kopie)
- Personalausweis aller Erben
- Eigene Bankverbindung (für Auszahlung des Guthabens)
3. Kontoauszüge anfordern
Lassen Sie sich alle Kontoauszüge der letzten 12 Monate aushändigen. So sehen Sie alle Bewegungen und können prüfen, ob noch offene Lastschriften oder Daueraufträge laufen.
4. Guthaben auszahlen lassen
Die Bank überweist das Guthaben auf Ihr Konto. Bei mehreren Erben wird das Geld anteilig auf alle Erbenkonten überwiesen.
⚠️ Erbengemeinschaft: Bei mehreren Erben müssen alle gemeinsam zur Bank und alle unterschreiben. Die Bank darf das Geld nicht ohne Zustimmung aller auszahlen.
5. Konto auflösen
Kündigen Sie das Konto schriftlich. Die Bank stellt eine Schlussabrechnung aus. Achten Sie darauf, dass alle Daueraufträge und Lastschriften gekündigt sind, sonst drohen Rücklastschriftgebühren.
Schritt 3: Daueraufträge & Lastschriften kündigen
Bevor Sie das Konto auflösen, müssen Sie alle laufenden Zahlungen kündigen:
Daueraufträge
Daueraufträge (z.B. Miete, Spenden) können Sie direkt bei der Bank kündigen. Fragen Sie nach einer Liste aller aktiven Daueraufträge.
Lastschriften
Lastschriften (z.B. Strom, Handy, Versicherungen) müssen Sie bei den jeweiligen Unternehmen kündigen. Die Bank kann nur eine Liste der letzten Lastschriften aushändigen – Sie müssen die Verträge selbst kündigen.
Typische Lastschriften: Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Versicherungen, GEZ, Fitnessstudio, Zeitungsabo
Kreditkarten & EC-Karten
Alle Karten werden automatisch gesperrt. Geben Sie sie bei der Bank zurück oder zerschneiden Sie sie (Chip und Magnetstreifen durchtrennen).
Sonderfall: Erbengemeinschaft
⚠️ Achtung bei mehreren Erben:
Wenn mehrere Personen erben (z.B. drei Geschwister), bilden sie eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Alle müssen gemeinsam entscheiden und unterschreiben. Die Bank darf nichts auszahlen, solange nicht alle Erben zustimmen. Das kann zu Streit und Verzögerungen führen.
💡 Lösungen für Erbengemeinschaften:
1. Gemeinsamer Banktermin
Alle Erben gehen zusammen zur Bank und unterschreiben gemeinsam. Das ist der schnellste Weg.
2. Einer Erbe wird bevollmächtigt
Die anderen Erben erteilen einem Erben eine Vollmacht. Dieser kann dann allein zur Bank gehen und das Konto auflösen.
3. Teilungsvertrag schließen
Bei größeren Nachlässen: Einigen Sie sich schriftlich, wer was bekommt (notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag). Dann kann jeder Erbe seinen Anteil direkt erhalten.
Checklisten für Erblasser & Erben
Zum Ausdrucken und Abhaken
Für Erblasser
Für Erben
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mein Geld vor dem Tod verschenken, damit die Erben keine Erbschaftssteuer zahlen?
Ja, aber: Schenkungen zu Lebzeiten sind ein beliebtes Mittel, um Erbschaftssteuer zu sparen. Sie können alle 10 Jahre Freibeträge nutzen:
- • Ehepartner: 500.000€ steuerfrei (alle 10 Jahre)
- • Kinder: 400.000€ steuerfrei (alle 10 Jahre)
- • Enkel: 200.000€ steuerfrei (alle 10 Jahre)
Wichtig: Geschenke der letzten 10 Jahre werden bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt. Erst nach 10 Jahren "verfallen" die Schenkungen steuerlich.
Wie lange dauert es, bis ich als Erbe an das Geld komme?
Im Normalfall: 6-12 Wochen
Timeline:
• Sterbeurkunde: 1-3 Tage
• Erbschein-Antrag: 2-3 Wochen Bearbeitungszeit
• Erbschein-Ausstellung: 4-8 Wochen
• Bank-Termin + Auszahlung: 1-2 Wochen
Schneller geht's mit: Notariellem Testament (dann oft kein Erbschein nötig → spart 4-8 Wochen) und "Vollmacht über den Tod hinaus" (sofortiger Zugriff für Bevollmächtigte).
Was passiert, wenn niemand das Erbe annimmt?
Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen (z.B. wegen Schulden), geht der Nachlass an den Staat (Bundesland). Der Staat ist dann verpflichtet, die Schulden zu bezahlen – aber nur bis zur Höhe des Nachlasswerts. Ist das Konto überzogen, zahlt der Staat die Schulden, aber nur mit dem Vermögen aus dem Nachlass.
Kann die Bank das Guthaben einbehalten, wenn es Schulden gibt?
Ja, wenn der Verstorbene Schulden bei DIESER Bank hatte. Die Bank kann das Guthaben mit Schulden (z.B. Dispo-Kredit, Ratenkredit) verrechnen. Beispiel: 5.000€ Guthaben auf dem Girokonto, aber 10.000€ Kredit bei derselben Bank → Die Bank behält die 5.000€ ein und fordert die restlichen 5.000€ von den Erben.
Wichtig: Andere Gläubiger (z.B. andere Banken, Vermieter) können NICHT direkt auf das Konto zugreifen. Sie müssen ihre Forderungen bei den Erben geltend machen.
Muss ich als Erbe Schulden bezahlen, die ich nicht kannte?
Ja, wenn Sie das Erbe angenommen haben. Mit dem Erbe übernehmen Sie alle Schulden – auch die, von denen Sie nichts wussten. Deshalb ist es wichtig, VOR Annahme des Erbes alle Konten, Kredite und Verbindlichkeiten zu prüfen.
Schutz: Innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall können Sie das Erbe noch ausschlagen. Danach haftet Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen!
Tipp: Bei unklarer Vermögenslage → Erbe nur mit "Nachlassverwaltung" oder "Nachlassinsolvenz" annehmen (dann haften Sie nur mit dem Nachlass, nicht mit Ihrem Privatvermögen).
Jetzt handeln und Klarheit schaffen!
Ob Erblasser oder Erbe – mit diesem Wissen können Sie Ihr Erbe richtig regeln oder als Erbe schnell und rechtssicher handeln.
✓ Rechtlich geprüft ✓ Verständlich erklärt ✓ Sofort umsetzbar
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