RATGEBER BASISKONTO 2026

Basiskonto

Das Girokonto für Jedermann: Anspruch, Kosten und günstige Anbieter 2026

Seit 2016 hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto, auch ohne Schufa, ohne festen Wohnsitz und bei laufender Pfändung. Das Basiskonto nach ZKG sichert den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Laut Stiftung Warentest sind 2026 allerdings nur 2 von 272 Basiskonten kostenlos. Wir erklären die Rechtslage, nennen die günstigsten Anbieter und zeigen, was bei Ablehnung zu tun ist.

13 Min. Lesezeit Aktualisiert: Juni 2026 Ringo Dühmke
seit 2016
Gesetzlicher Anspruch (ZKG)
0 €
Günstigstes Basiskonto (ING, DKB)
250+ €
Teuerste Anbieter pro Jahr
10 Tage
Frist der Bank nach Antrag

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsanspruch

Garantiert nach § 38 ZKG. Negative Schufa, Pfändung, Privatinsolvenz und kein fester Wohnsitz dürfen kein Ablehnungsgrund sein.

Oft teurer als gedacht

Nur 2 von 272 Basiskonten sind laut Stiftung Warentest online kostenlos. In Filialen keines. Direktbanken sind deutlich günstiger als Filialbanken.

Ablehnung bekämpfen

Bei unberechtigter Ablehnung: kostenloses BaFin-Verwaltungsverfahren. Die BaFin kann die Kontoeröffnung per Verwaltungsakt anordnen.

GRUNDLAGEN

Was ist ein Basiskonto?

Das gesetzlich garantierte Girokonto nach dem Zahlungskontengesetz

Das Basiskonto ist das gesetzlich garantierte „Girokonto für Jedermann". Es wurde 2016 mit dem Zahlungskontengesetz (ZKG) eingeführt, um sicherzustellen, dass niemand vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird. Nach § 38 ZKG muss jede Bank, die in Deutschland Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, einem berechtigten Antragsteller ein Basiskonto eröffnen, sofern kein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt.

Das Basiskonto ist kein Spezialkonto für eine bestimmte soziale Gruppe. Es ist ein normales Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, das auf Guthabenbasis geführt wird. Der Kontoinhaber kann also nur über vorhandenes Guthaben verfügen, kein Dispokredit gehört zum gesetzlichen Mindestumfang. Für viele Nutzer ist das sogar ein Vorteil, weil das Konto nicht ins Minus rutschen kann und dadurch keine Disposchulden entstehen.

Was das Basiskonto ist

  • Gesetzlich garantierter Zugang zum Zahlungsverkehr
  • Auf Guthabenbasis geführt (kein Minusstand möglich)
  • Alle Grundfunktionen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
  • Nur ein Basiskonto pro Person zulässig

Was es nicht ist

  • Kein Anspruch auf Dispokredit
  • Kein Anspruch auf klassische Kreditkarte (auf Kreditbasis)
  • Nicht zwingend kostenlos
  • Kein Geschäftskonto für gewerbliche oder freiberufliche Nutzung

Ist das Basiskonto „ohne Schufa"? Nicht ganz. Eine schlechte Schufa darf kein Ablehnungsgrund sein, und die Bank muss das Konto auf Guthabenbasis führen. Trotzdem kann die Bank eine Schufa-Abfrage durchführen, z. B. um zu prüfen, ob bereits ein anderes Zahlungskonto besteht. Richtig ist: Das Basiskonto darf nicht wegen negativer Bonität verweigert werden, ist aber nicht zwingend schufa-neutral im technischen Sinne.

BERECHTIGTER PERSONENKREIS

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Der Gesetzgeber hat den Kreis der Berechtigten bewusst weit gefasst.

Anspruch hat grundsätzlich jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union. Der Begriff „Verbraucher" ist entscheidend: Das Basiskonto gilt nur für private Zwecke. Wer ein Konto für gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten sucht, braucht ein Geschäftskonto und kann sich nicht auf den Basiskontoanspruch berufen.

Anspruch besteht

  • Personen mit negativen Schufa-Einträgen oder schlechter Bonität
  • Menschen ohne festen Wohnsitz oder wohnungslose Personen
  • Personen in Privatinsolvenz oder mit laufender Pfändung
  • Asylsuchende und Personen mit Aufenthaltsgestattung
  • Geduldete und Personen ohne Aufenthaltstitel (wenn nicht abschiebbar)
  • Bürgergeldempfänger, Geringverdiener, Arbeitslose
  • Menschen ohne klassische Bankhistorie in Deutschland

Kein Anspruch besteht

  • Wer bereits ein nutzbares Girokonto bei einer anderen Bank hat
  • Personen, die das Konto für gewerbliche Zwecke nutzen möchten
  • Wer in den letzten drei Jahren wegen einer Straftat gegen die Bank oder ihre Mitarbeiter verurteilt wurde
  • Wer bei derselben Bank ein Basiskonto wegen Zahlungsverzugs oder verbotener Nutzung verloren hat
  • Personen mit geldwäscherechtlichen Hinderungsgründen

Wichtig zum Bestandskonto: Wer ein reguläres Girokonto hat, das tatsächlich nutzbar ist, hat in vielen Fällen keinen Anspruch auf ein zusätzliches Basiskonto. Wer sein Konto jedoch verloren hat oder abgelehnt wurde, kann gezielt ein Basiskonto beantragen.

PFLICHTLEISTUNGEN

Welche Leistungen muss ein Basiskonto bieten?

Der gesetzliche Mindestumfang nach § 38 ZKG

Das Basiskonto muss die vollständige Teilnahme am alltäglichen bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Konkret bedeutet das: Gehalt, Rente, Bürgergeld und Kindergeld empfangen, Miete und Rechnungen überweisen, Daueraufträge einrichten, Lastschriften zulassen, Geld am Automaten abheben und per Karte zahlen.

Einzahlungen

Gehalt, Rente, Sozialleistungen

Auszahlungen

Bargeld am Automaten

Überweisungen

SEPA-Überweisungen

Daueraufträge

Miete, Versicherungen

Lastschriften

Einzugsermächtigungen

Girocard

Kartenzahlung

Kein Anspruch auf

  • Dispokredit oder Überziehungsrahmen
  • Klassische Kreditkarte (auf Kreditbasis)
  • Bonusprogramme oder Cashback
  • Tagesgeld-Unterkonten oder Sparfunktionen
  • Kostenlose weltweite Bargeldabhebungen

Guthabenbasis als Vorteil

Das Konto auf Guthabenbasis schützt vor Dispositionsschulden. Wer kein Minus machen kann, gerät nicht in die teure Dispo-Falle. Besonders für Menschen, die ohnehin knapp kalkulieren, ist das ein echter Vorteil gegenüber einem regulären Konto mit hohem Dispozins.

DAS KOSTET EIN BASISKONTO

Was kostet ein Basiskonto?

Der häufigste Irrtum: Basiskonten sind oft teurer als reguläre Girokonten.

Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Das ist einer der am häufigsten missverstandenen Punkte. Banken dürfen Kontoführungsgebühren verlangen, diese müssen aber angemessen sein (§ 41 ZKG). Was angemessen bedeutet, hat der Bundesgerichtshof 2020 konkretisiert: Eine monatliche Grundgebühr von 8,99 Euro und zusätzliche Buchungsposten-Entgelte von je 1,50 Euro wurden als unwirksam erklärt.

BGH-Urteil 2020 (Az. XI ZR 119/19)

Der BGH erklärte eine Klausel der Deutschen Bank als unwirksam: 8,99 Euro Grundpreis pro Monat und 1,50 Euro je beleghafter Buchung waren für ein Basiskonto nicht angemessen. Das Urteil stellt sicher, dass Basiskonten nicht durch sogenannte Abwehrpreise faktisch unerschwinglich gemacht werden können. Eine gesetzliche Preisobergrenze gibt es aber nicht.

In der Praxis sind Basiskonten trotzdem oft teuer. Die Stiftung Warentest stellte in ihrem Test fest, dass bei manchen Filialbanken die jährlichen Kosten für einen Modellkunden bei über 250 Euro liegen, weil neben der monatlichen Grundgebühr häufig Einzelentgelte für jede Überweisung, jede Lastschrift und jeden Dauerauftrag anfallen.

BankKontoführung/MonatGirocardTyp
ING0 €0 €Direktbank
DKB0 € / 4,50 €0 €Direktbank
Consorsbank0 € / 4 €0 €Direktbank
Norisbank5,90 €0 €Direktbank
Commerzbank6,90 €ggf. extraFilialbank
Deutsche Bank6,90 €ggf. extraFilialbank
Santander6,95 €12 €/JahrFilialbank
HypoVereinsbank Aktiv2,90 €12 €/JahrFilialbank

Quelle: Finanztip, Stand 27. Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, da sich Konditionen jederzeit ändern können. DKB: 0 Euro bei 700 Euro monatlichem Geldeingang (Aktivstatus), sonst 4,50 Euro. Consorsbank: 0 Euro ab Mindestgeldeingang, sonst 4 Euro.

Buchungsgebühren beachten: Neben der monatlichen Grundgebühr fallen bei vielen Filialbanken zusätzliche Entgelte je Buchungsposten an. Zehn Überweisungen pro Monat à 0,50 Euro sind schon 5 Euro extra, also 60 Euro im Jahr zusätzlich zur Grundgebühr.

EMPFEHLUNGEN

Günstige Anbieter für ein Basiskonto 2026

Wer Online-Banking nutzen kann und übliche Ausweisdokumente hat, spart mit Direktbanken erheblich gegenüber Filialbanken.

EMPFEHLUNG: DIREKTBANK MIT AKTIVSTATUS

DKB Girokonto

Kostenlos bei 700 Euro monatlichem Geldeingang (Aktivstatus). Ohne diesen Mindesteingang: 4,50 Euro pro Monat. Als Basiskonto auf Guthabenbasis geführt. Visa-Debitkarte inklusive, kostenlose Abhebungen im Euro-Raum.

0 €
Konto (aktiv)
700 €
Geldeingang/Monat
Visa
Debitkarte
Zum DKB Girokonto
  • Kostenlos mit Aktivstatus700 Euro Geldeingang pro Monat reichen, dann keine Kontoführungsgebühr.
  • Guthabenbasis möglichAls Basiskonto geführt, kein Dispositionskredit, kein Überziehungsrisiko.
  • Visa-Debitkarte kostenlosWeltweit einsetzbar, kostenlose Abhebungen im Euro-Raum.
  • Einlagensicherung bis 100.000 EuroGesetzlicher Schutz, deutsche Vollbanklizenz.
LAUT FINANZTIP: GÜNSTIGSTES BASISKONTO 2026

ING Girokonto

Laut Finanztip (Stand Mai 2026) eines von zwei Basiskonten in Deutschland, das online ohne Kontoführungsgebühr angeboten wird. Girocard und Visa-Debitkarte kostenlos enthalten. Vollständig digitales Banking ohne Filialnetz.

0 €
Kontoführung
0 €
Girocard
Visa
Debitkarte
Zur ING-Übersicht
  • Dauerhaft kostenlosEines von nur zwei online kostenfreien Basiskonten in Deutschland (Finanztip, Mai 2026).
  • Kostenlose GirocardDebitkarte ohne Jahresgebühr dauerhaft inklusive.
  • Volldigitales BankingAlle Kontooperationen online oder per App.
  • Identifikation prüfenBei ungewöhnlichen Ausweisdokumenten kann die Eröffnung bei Direktbanken schwieriger sein als in einer Filiale.

Filialbank oder Direktbank? Wer Online-Banking nutzt und übliche Ausweisdokumente hat, spart mit einer Direktbank stark. Für Geflüchtete, Geduldete und Personen mit Sprachproblemen oder ungewöhnlichen Ausweisdokumenten ist eine Filialbank oder Sparkasse trotz höherer Kosten oft die praktischere Wahl, weil Bankberater vor Ort bei Formularen und der Identifikation helfen können.

SCHRITT FÜR SCHRITT

Basiskonto beantragen: so geht es

Der richtige Ablauf, damit der Antrag nicht scheitert.

1

Bank auswählen

Prüfen Sie, welche Bank am günstigsten ist und welche zur eigenen Situation passt. Wer Online-Banking nutzt, sollte Direktbanken wie ING oder DKB prüfen. Das Basiskonto kann grundsätzlich bei jeder Bank beantragt werden, die Verbraucher-Girokonten anbietet.

2

Basiskonto-Formular anfordern

Banken müssen das offizielle Formular online bereitstellen oder in der Filiale aushändigen. Den Eingang des Antrags schriftlich bestätigen lassen und eine Kopie behalten.

3

Identität nachweisen und Adresse angeben

Akzeptierte Dokumente: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldungsbescheinigung, Ankunftsnachweis. Eine Meldeadresse ist nicht zwingend. Eine Postanschrift bei Verwandten, Freunden oder einer Beratungsstelle reicht, solange die Person dort erreichbar ist.

4

Antrag einreichen und Frist notieren

Die Bank hat nach Eingang des vollständigen Antrags zehn Geschäftstage Zeit, das Konto zu eröffnen oder die Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Das Einreichungsdatum notieren.

5

Konto eröffnen und nutzen

Nach Eröffnung stehen alle Grundfunktionen zur Verfügung. Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt. Kontoführungsgebühren werden direkt vom vorhandenen Guthaben abgezogen.

Praxistipp für Geflüchtete und Geduldete: Bei Direktbanken kann das Videoident- oder Postident-Verfahren bei bestimmten Dokumenten problematisch sein. In diesen Fällen ist eine Filialbank die sicherere Wahl. Die Bank muss dabei einen geeigneten alternativen Identifikationsweg anbieten.

BEI ABLEHNUNG

Basiskonto abgelehnt: Was jetzt?

Ein einfaches „Nein" der Bank reicht nicht. Der Rechtsweg ist klar.

Wird ein Antrag ohne gesetzlichen Ablehnungsgrund abgelehnt, stehen mehrere Wege offen. Der wichtigste ist das kostenlose BaFin-Verwaltungsverfahren. Die BaFin kann aktiv eingreifen und die Eröffnung des Basiskontos per Verwaltungsakt gegenüber dem Institut anordnen.

1

Schriftliche Begründung verlangen

Die Bank muss die Ablehnungsgründe nennen (Ausnahme: Geldwäsche-Verdacht). Prüfen Sie, ob einer der gesetzlichen Ablehnungsgründe tatsächlich vorliegt. Eine Ablehnung wegen negativer Schufa ist rechtswidrig.

2

BaFin-Verwaltungsverfahren einleiten

Das BaFin-Verfahren ist kostenlos. Die BaFin prüft die Rechtmäßigkeit der Ablehnung und kann bei fehlendem Ablehnungsgrund die Eröffnung gegenüber dem Institut anordnen. Das Bundesfinanzministerium nennt diesen Weg als schnelle und einfache Option.

3

Schlichtungsstelle oder Zivilgericht

Alternativ können Betroffene den Ombudsmann der jeweiligen Bankengruppe einschalten oder vor Gericht klagen. Für Menschen in finanzieller Not ist die kostenlose BaFin-Route in der Regel der schnellste Weg.

+

Verbraucherzentrale und Schuldnerberatung

Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Basiskonto-Problemen an. Schuldnerberatungen kennen die praktischen Hürden und können bei der Antragstellung unterstützen.

BaFin kontaktieren: Das Verfahren kann über bafin.de schriftlich oder online eingeleitet werden. Es ist kostenlos und kann zur Anordnung der Kontoeröffnung führen.

ZWEI VERSCHIEDENE KONZEPTE

Basiskonto und P-Konto: Was ist der Unterschied?

Beide Begriffe werden häufig verwechselt, lösen aber völlig unterschiedliche Probleme.

Das Basiskonto beantwortet die Frage: „Habe ich überhaupt Anspruch auf ein Girokonto?" Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantwortet die Frage: „Wie schütze ich Guthaben auf meinem Konto vor Pfändung durch Gläubiger?" Beide Konzepte schließen sich nicht aus: Ein Basiskonto kann als P-Konto geführt werden.

MerkmalBasiskontoP-Konto
ZweckZugang zum Girokonto sichernGuthaben vor Pfändung schützen
Rechtsgrundlage§ 38 ff. ZKG§ 850k ZPO
Wer beantragt es?Personen ohne nutzbares KontoPersonen mit laufenden Pfändungen
Grundfreibetrag 2026nicht anwendbar1.555 € bis 30.06.2026; ab 01.07.2026: 1.587,40 €
Kombination: Ein Basiskonto kann als P-Konto geführt werden.

Beispiel Basiskonto

Jemand mit negativer Schufa und laufender Privatinsolvenz hat kein Konto mehr. Die Bank hatte es wegen der Insolvenz gekündigt. Über das Basiskonto besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Neueröffnung bei jeder Bank.

Beispiel P-Konto

Jemand hat ein normales Girokonto, ein Gläubiger hat es pfänden lassen. Auf Antrag des Kontoinhabers wird das Konto in ein P-Konto umgewandelt, damit der Grundfreibetrag geschützt ist.

P-Konto-Freibetrag 2026: Bis zum 30. Juni 2026 gilt der Grundfreibetrag von 1.555 Euro pro Monat. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 1.587,40 Euro. Wer Unterhaltspflichten hat oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann den Freibetrag durch eine Bescheinigung erhöhen lassen.

Wann kann die Bank das Basiskonto kündigen?

Die Bank kann ein Basiskonto nicht wegen geringen Umsatzes oder aus Unattraktivität des Kunden kündigen. Die Kündigungsgründe sind gesetzlich abschließend geregelt. Ein Basiskonto kann gekündigt werden, wenn auf dem Konto zwei Jahre lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben, wenn der Kontoinhaber ein anderes nutzbares Zahlungskonto hat, wenn ein Gebührenrückstand von mehr als 100 Euro seit über drei Monaten besteht, wenn eine Straftat zum Nachteil der Bank begangen wurde oder wenn das Konto für verbotene Zwecke genutzt wird.

Kündigungsfrist: Mindestens zwei Monate schriftliche Vorankündigung, außer bei fristloser Kündigung wegen illegaler Nutzung oder falscher Angaben. Bei Kündigung sofort eine neue Bank suchen oder widersprechen, wenn kein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt.

HÄUFIGE FRAGEN

Basiskonto: häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.

Was ist der Unterschied zwischen Basiskonto und normalem Girokonto?

Beim normalen Girokonto entscheidet die Bank frei, ob sie einen Kunden annimmt. Beim Basiskonto besteht ein gesetzlicher Anspruch nach ZKG, solange kein Ablehnungsgrund vorliegt. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt (kein Dispo), bietet aber dieselben Grundfunktionen.

Wer problemlos ein reguläres Konto bekommt, sollte das bevorzugen, weil es oft günstiger und besser ausgestattet ist.

Kann ich ein Basiskonto bei jeder Bank beantragen?

Ja. Jede Bank, die in Deutschland Verbraucher-Girokonten anbietet, ist zur Eröffnung verpflichtet: Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken, Privatbanken und Direktbanken. Ein bestimmtes Institut ist nicht vorgeschrieben.

Direktbanken sind oft günstiger, aber bei ungewöhnlichen Ausweisdokumenten schwieriger. Filialbanken bieten persönliche Unterstützung, kosten aber mehr.

Bekomme ich mit Privatinsolvenz ein Basiskonto?

Ja. Eine laufende Privatinsolvenz ist kein gesetzlicher Ablehnungsgrund. Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt, neue Schulden können nicht entstehen. Gegen Pfändungen hilft die Umwandlung in ein P-Konto.

Wer das Basiskonto trotz Privatinsolvenz abgelehnt bekommt, sollte die Ablehnung schriftlich verlangen und das BaFin-Verfahren einleiten.

Darf eine Bank für das Basiskonto eine Schufa-Abfrage machen?

Ja, die Bank darf eine Schufa-Abfrage durchführen, z. B. um zu prüfen, ob bereits ein anderes Zahlungskonto besteht. Sie darf das Basiskonto aber nicht wegen eines negativen Schufa-Eintrags ablehnen. Das wäre rechtswidrig.

Was ist der P-Konto-Freibetrag 2026?

Beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sind bis zum 30. Juni 2026 monatlich 1.555 Euro vor Pfändung geschützt. Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 1.587,40 Euro pro Monat.

Wer Unterhalt zahlt oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann den Freibetrag durch eine Bescheinigung erhöhen lassen. Das Basiskonto kann auf Antrag als P-Konto geführt werden.

Bekomme ich als Geflüchteter ein Basiskonto?

Ja. Das ZKG nennt Asylsuchende, Geduldete und Personen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden können, ausdrücklich im berechtigten Personenkreis. Aufenthaltsgestattung und Duldungsbescheinigung werden als Identifikationsdokumente akzeptiert.

In der Praxis sind Filialbanken oder Sparkassen für Geflüchtete oft einfacher, weil persönliche Unterstützung und Beratung bei der Identifikation möglich ist.

Wann sind Basiskonto-Gebühren zu hoch?

Der BGH entschied 2020 (Az. XI ZR 119/19), dass 8,99 Euro monatlicher Grundpreis und 1,50 Euro je beleghafter Buchung bei einem Basiskonto nicht angemessen und damit unwirksam sind. Eine gesetzliche Preisobergrenze gibt es aber nicht.

Wenn Gebühren für das Basiskonto unangemessen erscheinen, können Betroffene Widerspruch einlegen, die Verbraucherzentrale einschalten oder den Ombudsmann der Bankengruppe anrufen.

Kann ich mit einem Basiskonto online bezahlen?

Ja. Das Basiskonto umfasst Überweisungen und Kartenzahlungen. Mit der enthaltenen Debitkarte (Girocard oder Visa-Debit) können Online-Zahlungen auf Guthabenbasis durchgeführt werden. Kein Anspruch besteht auf eine klassische Kreditkarte mit Kreditlimit.

🏦

Jetzt das günstigste Konto wählen

Wer ein Basiskonto braucht, sollte nicht automatisch zur nächsten Filialbank gehen und bis zu 250 Euro im Jahr zahlen. ING und DKB bieten das günstigste Basiskonto volldigital und ohne Buchungsposten-Gebühren.

✓ Gesetzlicher Rechtsanspruch ✓ Guthabenbasis ✓ Einlagensicherung bis 100.000 €

Ringo Dühmke
Autor

Ringo Dühmke

Finanzredakteur und zertifizierter Finanzberater (§ 34f GewO)

Als Gründer von Bankdaten.de und weiteren Finanzportalen beschäftige ich mich seit über 25 Jahren täglich mit Banken, Anlagekonten und Zinsbedingungen, sowohl privat als auch beruflich.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Zahlungskontengesetz (ZKG): § 38 ff., Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de/zkg
  • BaFin: Informationen zum Basiskonto (bafin.de)
  • BGH-Urteil vom 30. Juni 2020 (Az. XI ZR 119/19): Unwirksame Gebührenklausel bei Basiskonto der Deutschen Bank.
  • Finanztip: Basiskonto-Übersicht (Stand 27. Mai 2026), Preisvergleich Direktbanken und Filialbanken.
  • Stiftung Warentest: Test Basiskonten (272 getestete Konten, Stand 2025/2026).
  • P-Konto-Freibetrag: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025/2026 des Bundesministeriums der Justiz.

Stand der Angaben: Juni 2026. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Konditionen und Gesetzeslage können sich jederzeit ändern. Keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität.