P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Freibetrag, Bescheinigung und Einrichtung
Das P-Konto schützt bei einer Kontopfändung einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Kalendermonat. Bis 30. Juni 2026 sind automatisch 1.560 Euro gesichert, ab 1. Juli 2026 steigt der Grundfreibetrag auf rund 1.590 Euro. Hier erfahren Sie, wie das Pfändungsschutzkonto funktioniert, wie der Freibetrag erhöht wird und was Sie sofort tun sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Automatischer Schutz
Sobald das Girokonto als P-Konto geführt wird, greift der Grundfreibetrag automatisch, ohne zusätzliche Nachweise.
Freibetrag erhöhbar
Mit einer P-Konto-Bescheinigung kann der Schutz bei Unterhaltspflichten oder Kindergeld um mehrere Hundert Euro steigen.
Sofortige Umwandlung
Jedes bestehende Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank darf das nicht verweigern.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein P-Konto?
Das Pfändungsschutzkonto und seine gesetzliche Funktion einfach erklärt
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist kein eigenes Spezialkonto, sondern ein normales Girokonto mit einer zusätzlichen gesetzlichen Schutzfunktion. Wenn eine Kontopfändung eingeht, wird nicht automatisch das komplette Guthaben blockiert. Stattdessen bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag verfügbar, mit dem Miete, Strom, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben weiter bezahlt werden können.
Wichtig zu verstehen: Das P-Konto verhindert keine Pfändung und löscht keine Schulden. Es sorgt allein dafür, dass auf dem gepfändeten Konto ein Teil des Guthabens für den täglichen Bedarf zugänglich bleibt. Der vertragliche Rahmen des Girokontos bleibt grundsätzlich bestehen; dem Konto wird lediglich die Pfändungsschutzfunktion hinzugefügt.
Das schützt das P-Konto
- Monatlichen Grundfreibetrag bei Kontopfändung
- Lohn, Rente, Bürgergeld bis zur Freigrenze
- Kindergeld und Unterhalt auf Nachweis
- Erhöhten Betrag bei Unterhaltspflichten
Das leistet das P-Konto nicht
- Schulden werden nicht gelöscht
- Die Pfändung wird nicht gestoppt
- Guthaben oberhalb des Freibetrags bleibt blockiert
- Kein Ersatz für eine Schuldnerberatung
Rechtsgrundlage: Das Pfändungsschutzkonto ist in § 850k ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Die Freibeträge werden regelmäßig angepasst und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Für wen ist ein P-Konto wichtig?
Typische Situationen, in denen das Pfändungsschutzkonto den Alltag sichert
Ein P-Konto ist vor allem für Menschen wichtig, bei denen bereits eine Kontopfändung besteht oder konkret droht. Typische Auslöser sind unbezahlte Rechnungen, titulierte Forderungen, Inkassoverfahren, Steuerschulden, Unterhaltsrückstände, Krankenkassenrückstände, Mietschulden, Kreditrückstände oder offene Forderungen aus Vollstreckungsbescheiden.
Ohne P-Konto kann eine Kontopfändung dazu führen, dass das Girokonto praktisch nicht mehr nutzbar ist. Eingehende Zahlungen wie Lohn, Bürgergeld, Rente, Kindergeld oder Unterhalt werden dann blockiert. Mit dem Pfändungsschutzkonto bleibt zumindest der gesetzliche Freibetrag zugänglich, was für Miete, Strom und Lebensmittel entscheidend ist.
Arbeitnehmer und Selbstständige
Lohn- und Gehaltspfändungen sind häufig. Das P-Konto sichert, dass zumindest der unpfändbare Anteil des Lohns auf dem Konto verfügbar bleibt.
Bürgergeld- und Rentenempfänger
Auch Sozialleistungen können nach dem Eingang auf dem Konto gepfändet werden. Das P-Konto schützt diese Beträge bis zur Freigrenze.
Familien mit Kindern
Wer Kindergeld erhält oder unterhaltspflichtig ist, kann den Freibetrag erhöhen lassen und so den gesamten Familienbedarf absichern.
P-Konto-Freibetrag 2026: die aktuellen Beträge
Welcher Betrag ist geschützt und warum finden sich in verschiedenen Quellen unterschiedliche Zahlen?
Der monatliche Grundfreibetrag ist der wichtigste Wert beim Pfändungsschutzkonto. Er gilt automatisch, sobald das Konto als P-Konto geführt wird, ohne zusätzliche Bescheinigung und unabhängig davon, aus welcher Quelle das Geld stammt. Entscheidend ist, dass Guthaben auf dem P-Konto vorhanden ist.
| Zeitraum | Grundfreibetrag monatlich | Erhöhung für 1. unterhaltsberechtigte Person | Jede weitere unterhaltsberechtigte Person |
|---|---|---|---|
| bis 30. Juni 2026 | 1.560,00 € | 585,23 € | 326,04 € |
| ab 1. Juli 2026 | ca. 1.590,00 € | 597,42 € | 332,83 € |
Warum nennen Quellen 1.587,40 Euro, 1.589,99 Euro und 1.590 Euro?
Diese drei Zahlen beschreiben dasselbe Recht, nur aus verschiedenen Blickwinkeln. Der gesetzliche Grundbetrag nach § 850c ZPO steigt ab 1. Juli 2026 auf 1.587,40 Euro. Die Pfändungstabelle arbeitet mit Einkommensstufen: Bei monatlichem Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro ist bei Personen ohne Unterhaltspflichten kein Betrag pfändbar. Beim P-Konto wird der monatliche Schutzbetrag in der Praxis häufig auf volle 10 Euro gerundet und als 1.590 Euro kommuniziert.
Alle drei Angaben sind korrekt; sie beziehen sich nur auf verschiedene Darstellungsebenen desselben Gesetzes.
Praktische Freigrenzen ab 1. Juli 2026 nach Unterhaltspflichten
| Unterhaltspflichtige Personen | Monatliches Nettoeinkommen bis | Pfändbarer Betrag |
|---|---|---|
| Keine Unterhaltspflicht | 1.589,99 € | 0 € |
| 1 Person | 2.189,99 € | 0 € |
| 2 Personen | 2.519,99 € | 0 € |
| 3 Personen | 2.859,99 € | 0 € |
| 4 Personen | 3.189,99 € | 0 € |
| 5 Personen | 3.519,99 € | 0 € |
Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (Bundesgesetzblatt). Alle Angaben ohne Gewähr.
P-Konto-Freibetrag erhöhen
Der automatische Grundfreibetrag reicht nicht immer für alle Lebenshaltungskosten aus
Der automatische Grundfreibetrag gilt ohne weitere Nachweise. Wer jedoch gesetzlich unterhaltspflichtig ist, Kindergeld erhält oder bestimmte Sozialleistungen für andere Personen entgegennimmt, sollte aktiv eine P-Konto-Bescheinigung einreichen. Ohne diese Bescheinigung kann es passieren, dass eigentlich geschützte Beträge trotzdem im gepfändeten Guthaben feststecken.
Unterhaltspflichten
Für jede Person, der gegenüber eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (Kinder, Ehepartner), erhöht sich der Freibetrag ab 1. Juli 2026 um 597,42 Euro für die erste und 332,83 Euro für jede weitere Person.
Kindergeld
Kindergeld kann zusätzlich zum Grundfreibetrag auf Nachweis freigegeben werden. Wer Lohn und Kindergeld auf demselben P-Konto erhält, sollte unbedingt eine Bescheinigung einreichen, da der Grundfreibetrag sonst zu niedrig sein kann.
Sozialleistungen für die Bedarfsgemeinschaft
Leistungen, die für andere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft entgegengenommen werden (z. B. Bürgergeld für Familienmitglieder), können ebenfalls zu einem erhöhten Schutz führen.
Gerichtlicher Beschluss
Bei Nachzahlungen (z. B. vom Jobcenter, der Rentenversicherung oder einem Arbeitgeber), die über den Standardbescheid hinausgehen, kann ein Antrag beim Vollstreckungsgericht nötig sein.
Praxis-Tipp: Wer Kinder hat, Unterhalt leistet oder Kindergeld empfängt, sollte nicht beim Grundfreibetrag stehen bleiben. Eine P-Konto-Bescheinigung kann den monatlichen Schutz um mehrere Hundert Euro erhöhen und ist für die meisten Betroffenen der wichtigste nächste Schritt.
Die P-Konto-Bescheinigung
Wer stellt sie aus, was steht drin und wie wird sie eingereicht?
Die P-Konto-Bescheinigung ist der zentrale Nachweis, um den Grundfreibetrag direkt bei der Bank erhöhen zu lassen. Die AG Schuldnerberatung der Verbände stellt ein Musterformular bereit, in dem Grundfreibetrag, Erhöhungsbeträge und weitere monatliche Geldleistungen ausgewiesen werden. Die ausgefüllte Bescheinigung wird bei der Bank eingereicht; diese erhöht den Schutz dann entsprechend.
Wer kann eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen?
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
Anerkannte Beratungsstellen (oft kostenlos), z. B. Caritas, AWO, Diakonie, kommunale Stellen
Sozialleistungsträger
Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder Rentenversicherungsträger
Familienkassen
Zuständig für die Bestätigung von Kindergeld-Ansprüchen als Grundlage für die Erhöhung
Arbeitgeber und Rechtsanwälte
Arbeitgeber können Unterhaltspflichten bestätigen; Anwälte stellen die Bescheinigung für Mandanten aus
Was tun, wenn die Bescheinigung nicht reicht?
Bei besonders hohen einmaligen Sozialleistungen, größeren Nachzahlungen oder komplizierten Pfändungssituationen reicht eine Standardbescheinigung manchmal nicht aus. In diesen Fällen ist ein Antrag beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle nötig. Eine Schuldnerberatung kann hier gezielt weiterhelfen.
Girokonto in P-Konto umwandeln
Kein neues Konto nötig: So funktioniert die Umwandlung
Wer bereits ein Girokonto hat, muss in der Regel kein neues Konto eröffnen. Das bestehende Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Banken dürfen also nicht mehrere P-Konten für dieselbe Person einrichten, und sie dürfen die Umwandlung eines bestehenden Girokontos auch nicht einfach verweigern. Der Anspruch ist gesetzlich verankert.
Sofort handeln bei bestehender Pfändung
Wenn eine Pfändung bereits eingegangen ist, sollte die Umwandlung sofort beantragt werden. Bei rechtzeitiger Beantragung wirkt sie auch rückwirkend für den laufenden Monat. Wer abwartet, riskiert, dass Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können.
Kann die Bank die Umwandlung ablehnen?
Die Bank darf die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto grundsätzlich nicht ablehnen. Der einzige Grund für eine Ablehnung ist, wenn die Person bereits bei einer anderen Bank ein P-Konto führt. In diesem Fall muss das bestehende P-Konto zuerst zurückgewandelt oder geschlossen werden.
Schwieriger ist die Situation, wenn noch gar kein Girokonto vorhanden ist. Dann greift zunächst das Recht auf ein Basiskonto: Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben gesetzlichen Anspruch darauf. Dieses Basiskonto kann anschließend als P-Konto geführt werden.
Noch kein Girokonto? Jetzt einfach und sicher eröffnen
Wer noch kein Girokonto hat oder dessen Konto wegen einer Pfändung gesperrt wurde, braucht als erstes ein neues Konto, das anschließend als P-Konto geführt werden kann. meinegirokarte.de bietet ein Girokonto an, das auch bei schwierigerer Bonität zugänglich ist.
- Zugänglich auch bei Schufa-EinträgenSpeziell für Personen gedacht, die bei Direktbanken abgelehnt wurden.
- Deutsche IBAN für alle ÜberweisungenLohn, Bürgergeld und Rente können direkt eingehen.
- P-Konto-Umwandlung möglichNach der Kontoeröffnung kann das Konto auf Antrag als P-Konto geführt werden.
- Visa-Karte für den AlltagBezahlen in Geschäften, online und am Automaten.
- Online-Antrag in wenigen MinutenKeine Wartezeit, kein Filialtermin nötig.
Weitere Möglichkeiten: Basiskonto beantragen oder im Bankenvergleich alle Kontooptionen prüfen.
P-Konto und Gemeinschaftskonto
Warum ein Gemeinschaftskonto bei Pfändungen zum Problem werden kann
Ein P-Konto kann grundsätzlich nur als Einzelkonto geführt werden. Das ist besonders wichtig für Ehepaare, unverheiratete Paare oder Familien, die ein gemeinsames Girokonto nutzen. Wenn ein Gemeinschaftskonto gepfändet wird, greift der automatische P-Konto-Schutz nicht so, wie er bei einem Einzelkonto greifen würde.
Praxis-Risiko für Haushalte
Viele Haushalte lassen Gehalt, Kindergeld und Miete über ein gemeinsames Konto laufen. Bei einer Pfändung kann das den P-Konto-Schutz erheblich erschweren, da dieser personenbezogen ist. Wer mit Pfändungen rechnen muss, sollte rechtzeitig ein eigenes Einzelkonto einrichten und Guthaben entsprechend übertragen.
Seit den Reformen des Pfändungsschutzkontos gibt es verbesserte Möglichkeiten, Guthaben von Gemeinschaftskonten zu schützen. Praktisch bleibt die Empfehlung aber klar: Wer ein eigenes Einzelkonto als P-Konto führt, ist auf der sicheren Seite.
Bürgergeld, Rente, Lohn und Kindergeld auf dem P-Konto
Ein weit verbreiteter Irrtum und was wirklich gilt
Ein häufiger Irrtum lautet: „Sozialleistungen sind automatisch geschützt." Das stimmt bei einer Kontopfändung nur eingeschränkt. Sobald Geld auf dem Konto liegt, wird es grundsätzlich zu Kontoguthaben. Der Schutz entsteht dann erst über das P-Konto und den jeweiligen Freibetrag. Bürgergeld, Rente, Lohn oder Kindergeld sind also nicht automatisch unbegrenzt verfügbar, nur weil sie eigentlich dem Lebensunterhalt dienen.
Kindergeld
Kindergeld kann zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt werden, muss aber nachgewiesen werden. Ohne Bescheinigung kann der Eingang zwar rechtlich schutzwürdig sein, praktisch aber zunächst im gepfändeten Guthaben feststecken.
Nicht verbrauchtes Guthaben
Nicht genutztes Guthaben kann für drei nachfolgende Kalendermonate pfändungsfrei übertragen werden. Das P-Konto ist jedoch kein Sparkonto: Guthaben, das danach noch vorhanden ist, kann pfändbar werden.
Merkregel: Das P-Konto schützt Liquidität für den monatlichen Bedarf. Es ist kein dauerhaftes Sparkonto. Wer größere Beträge auf dem P-Konto belässt, läuft Gefahr, dass diese nach drei Monaten pfändbar werden.
Nachteile und Kosten des P-Kontos
Was Betroffene beim Pfändungsschutzkonto einplanen sollten
Kosten
Ein P-Konto darf grundsätzlich nicht deutlich teurer sein als ein vergleichbares normales Girokonto bei derselben Bank. Der Bundesgerichtshof hat überhöhte Zusatzentgelte für P-Konten in der Vergangenheit kritisch bewertet. Die Bank darf für das Girokonto normale Kontoführungsgebühren verlangen, aber keinen Aufschlag allein wegen der P-Konto-Funktion.
Einschränkungen
- Guthaben oberhalb des Freibetrags wird bei aktiver Pfändung blockiert
- Dispokredit, Kreditkarte und Überziehungsrahmen werden oft eingeschränkt oder gekündigt
- Viele Banken führen P-Konten nur auf Guthabenbasis
- Zukünftige Kredit- oder Kartenanträge werden bei laufender Pfändung meist abgelehnt
- Kein dauerhafter Schutz für nicht verbrauchtes Guthaben über drei Monate hinaus
Für die meisten Betroffenen ist der Schutz des Existenzminimums durch das P-Konto deutlich wichtiger als ein Dispo oder eine Kreditkarte. Die Einschränkungen sind ein Nebeneffekt der Pfändungssituation, nicht der P-Konto-Funktion selbst.
Lohnpfändung und Kontopfändung
Zwei verschiedene Pfändungsarten, die sich gegenseitig überlagern können
Lohnpfändung
Bei einer Lohnpfändung wird direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Der Arbeitgeber berechnet anhand der Pfändungstabelle, welcher Teil des Nettoeinkommens an den Gläubiger abgeführt wird. Das Konto des Arbeitnehmers ist dabei nicht direkt betroffen.
Der Arbeitgeber zahlt also nur den unpfändbaren Teil des Lohns auf das Konto aus.
Kontopfändung
Bei einer Kontopfändung wird das Girokonto direkt gepfändet. Hier schützt das P-Konto den monatlichen Freibetrag. Ohne P-Konto kann das gesamte Guthaben blockiert werden.
Das P-Konto schützt den verfügbaren Betrag auf Kontoebene.
Wenn beides zusammenkommt
Wer gleichzeitig eine Lohn- und eine Kontopfändung hat, läuft Gefahr, dass schon vom Arbeitgeber bereinigtes Einkommen auf dem Konto erneut blockiert wird. Vor allem bei Sonderzahlungen oder Nachzahlungen kann der P-Konto-Freibetrag zu niedrig sein. In solchen Fällen ist ein gerichtlicher Antrag nötig, damit das bereits bereinigte Einkommen nicht faktisch doppelt belastet wird.
P-Konto bei Insolvenz
Was beim Pfändungsschutzkonto im Insolvenzverfahren gilt
In der Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz ist ein P-Konto oft besonders wichtig. Auch während eines Insolvenzverfahrens können Kontopfändungen, Abtretungen oder Altlasten eine Rolle spielen. Das P-Konto schützt dann den monatlichen Lebensunterhalt. Es ersetzt aber weder die Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter noch eine fachkundige Schuldnerberatung.
Wichtiger Hinweis
Das P-Konto ist ein wichtiges Werkzeug im Insolvenzkontext, bietet aber keine vollständige Insolvenzberatung. Bei laufender Privatinsolvenz sollten Freibeträge, Bescheinigungen und Zahlungseingänge unbedingt mit einer anerkannten Schuldnerberatung oder dem zuständigen Insolvenzverwalter abgestimmt werden.
Typische Fehler beim P-Konto
Diese Punkte übersehen Betroffene immer wieder
Zu spät reagieren
Der häufigste Fehler: Viele Betroffene warten, bis die Karte nicht mehr funktioniert oder die Miete nicht mehr überwiesen werden kann. Bei drohender Pfändung sollte sofort geprüft werden, ob das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden sollte.
Keine Bescheinigung einreichen
Wer Kinder hat oder Unterhalt leistet, verzichtet ohne Bescheinigung auf mehrere Hundert Euro zusätzlichen Schutz pro Monat. Die Bescheinigung muss aktiv bei der Bank eingereicht werden; die Bank erhöht den Freibetrag nicht von sich aus.
Gemeinschaftskonto bei Pfändungsgefahr
Viele Paare lassen Gehalt, Kindergeld und Miete über ein gemeinsames Konto laufen. Bei Pfändung kann das kompliziert werden, weil der P-Konto-Schutz grundsätzlich personenbezogen und auf Einzelkonten ausgerichtet ist.
Guthaben auf dem P-Konto ansparen
Nicht verbrauchtes Guthaben kann zwar für drei Folgemonate übertragen werden, danach aber pfändbar werden. Das P-Konto ist kein Sparkonto. Größere Rücklagen sollten auf einem separaten Konto verwaltet werden.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Eine klare Reihenfolge für den Pfändungsfall
Betroffenes Konto identifizieren
Prüfen, welches Girokonto von der Pfändung betroffen ist oder betroffen sein könnte. Bei mehreren Konten: nur ein Konto kann als P-Konto geführt werden.
Sofort Umwandlung beantragen
Die Bank schriftlich oder über das Online-Banking zur Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto auffordern. Nicht abwarten. Bei rechtzeitiger Beantragung gilt der Schutz rückwirkend für den laufenden Monat.
Grundfreibetrag prüfen
Reicht der automatische Grundfreibetrag (1.560 Euro bis 30.06.2026 bzw. rund 1.590 Euro ab 01.07.2026) für Miete, Strom und Lebenshaltung aus?
P-Konto-Bescheinigung besorgen und einreichen
Wer Kinder hat, Unterhalt zahlt, Kindergeld erhält oder Sozialleistungen für andere Personen bekommt, sollte sofort eine Bescheinigung bei einer Schuldnerberatung, dem Jobcenter oder dem Arbeitgeber beantragen und der Bank vorlegen.
Bei Sonderfällen: Schuldnerberatung oder Vollstreckungsgericht
Bei Nachzahlungen, laufender Insolvenz, kombinierter Lohn- und Kontopfändung oder wenn die Bescheinigung nicht ausreicht, sollte zeitnah eine anerkannte Schuldnerberatung oder das zuständige Vollstreckungsgericht eingeschaltet werden.
Kein Girokonto? Jetzt eröffnen und P-Konto beantragen
Wer noch kein Konto hat oder bei seiner bisherigen Bank abgelehnt wurde, kann bei meinegirokarte.de ein Girokonto mit IBAN und Visa-Karte eröffnen und es anschließend als P-Konto führen lassen.
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Häufig gestellte Fragen zum Pfändungsschutzkonto
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das P-Konto 2026.
Was ist ein P-Konto und wie unterscheidet es sich von einem normalen Girokonto?
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist kein eigenes Spezialkonto, sondern ein normales Girokonto, dem die gesetzliche Pfändungsschutzfunktion hinzugefügt wurde. Bei einer Kontopfändung bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch verfügbar. Bis 30. Juni 2026 sind es 1.560 Euro, ab 1. Juli 2026 steigt der Betrag auf rund 1.590 Euro pro Kalendermonat.
Das P-Konto verhindert keine Pfändung und löscht keine Schulden. Es sorgt allein dafür, dass Miete, Strom und Lebensmittel weiterhin bezahlt werden können.
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Bis zum 30. Juni 2026 beträgt der automatische P-Konto-Grundfreibetrag 1.560 Euro pro Kalendermonat. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf rund 1.590 Euro monatlich (gesetzlicher Grundbetrag nach § 850c ZPO: 1.587,40 Euro).
Mit einer P-Konto-Bescheinigung kann der Freibetrag erhöht werden: Ab Juli 2026 kommen je 597,42 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person und je 332,83 Euro für weitere Personen hinzu. Das entspricht bei einer unterhaltspflichtigen Person einem Gesamtschutz von bis zu 2.189,99 Euro monatlich.
Kann ich mein Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln?
Ja. Jede Person hat gegenüber ihrer Bank das gesetzliche Recht, ein bestehendes Girokonto als P-Konto führen zu lassen. Die Bank darf die Umwandlung nicht verweigern. Pro Person ist allerdings nur ein einziges P-Konto erlaubt.
Wenn eine Pfändung bereits eingegangen ist, sollte die Umwandlung sofort beantragt werden, da sie bei rechtzeitiger Beantragung rückwirkend für den laufenden Monat gilt.
Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Eine P-Konto-Bescheinigung kann ausgestellt werden von:
- Anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (oft kostenlos, z. B. Caritas, AWO, Diakonie)
- Sozialleistungsträgern (Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Sozialamt)
- Familienkassen (für Kindergeld-Nachweise)
- Arbeitgebern und Rechtsanwälten
Die fertige Bescheinigung wird direkt bei der Bank eingereicht. Diese erhöht den Freibetrag dann entsprechend.
Kann ich ein P-Konto trotz negativer Schufa eröffnen?
Ein bestehendes Girokonto kann unabhängig von der Schufa-Lage in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Schufa spielt für den Pfändungsschutz auf einem bestehenden Konto keine entscheidende Rolle.
Wer noch kein Konto hat, kann zunächst ein Basiskonto beantragen. Auf dieses haben alle Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU gesetzlichen Anspruch, auch bei schlechter Bonität oder Schufa-Einträgen. Das Basiskonto kann anschließend als P-Konto geführt werden.
Alternativ bieten einige Anbieter wie meinegirokarte.de Girokonten an, die auch bei schwierigerer Bonität zugänglich sind.
Kann ein Gemeinschaftskonto als P-Konto geführt werden?
Nein. Ein P-Konto kann grundsätzlich nur als Einzelkonto geführt werden. Bei einer Pfändung eines Gemeinschaftskontos greift der automatische P-Konto-Schutz nicht so, wie er bei einem Einzelkonto gilt.
Wer mit Pfändungen rechnen muss und bislang ein Gemeinschaftskonto nutzt, sollte rechtzeitig ein eigenes Einzelkonto einrichten und dieses auf Antrag als P-Konto führen lassen.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben auf dem P-Konto?
Nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb des monatlichen Freibetrags kann für drei nachfolgende Kalendermonate pfändungsfrei übertragen werden. Das gibt Spielraum für größere Ausgaben, die nicht exakt im Monat des Geldeingangs anfallen.
Nach diesen drei Monaten kann nicht verbrauchtes Guthaben pfändbar werden. Das P-Konto ist daher kein geeignetes dauerhaftes Sparkonto für größere Rücklagen.
Darf die Bank für das P-Konto mehr verlangen als für ein normales Girokonto?
Nein, grundsätzlich nicht. Ein P-Konto darf nicht deutlich teurer sein als ein vergleichbares normales Girokonto bei derselben Bank. Der Bundesgerichtshof hat überhöhte Zusatzentgelte in der Vergangenheit kritisch bewertet. Die Bank darf normale Kontoführungsgebühren verlangen, aber keinen Aufschlag allein wegen der P-Konto-Funktion.
Falls Ihre Bank trotzdem höhere Gebühren berechnet, kann eine Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Wie kann ich das P-Konto zurück in ein normales Girokonto umwandeln?
Wenn keine Pfändung mehr besteht und kein Pfändungsrisiko mehr vorhanden ist, kann das P-Konto jederzeit wieder in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden. Die Rückumwandlung wird schriftlich oder über den von der Bank vorgesehenen Weg beantragt.
Wer ein P-Konto nur vorsorglich eingerichtet hatte, sollte regelmäßig prüfen, ob es noch benötigt wird. Ohne aktive Pfändung können mit der Rückumwandlung Einschränkungen wie der Wegfall des Dispos oder der Kreditkarte wieder aufgehoben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnpfändung und Kontopfändung?
Bei einer Lohnpfändung wird direkt beim Arbeitgeber gepfändet: Der Arbeitgeber berechnet anhand der Pfändungstabelle, welchen Anteil des Nettoeinkommens er an den Gläubiger abführt. Auf das Konto des Arbeitnehmers kommt nur der unpfändbare Teil.
Bei einer Kontopfändung wird dagegen das Girokonto beim Kreditinstitut gepfändet. Hier schützt das P-Konto den monatlichen Freibetrag auf Kontoebene.
Wenn beides gleichzeitig vorliegt, kann es zu Komplikationen kommen: Das vom Arbeitgeber bereits bereinigte Einkommen kann auf dem Konto trotzdem blockiert werden, wenn Sonderzahlungen oder Nachzahlungen eingehen. In solchen Fällen ist ein gerichtlicher Antrag auf Schutz ratsam.
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Ringo Dühmke
FinanzredakteurGründer von Bankdaten.de
„Als Gründer von Bankdaten.de und weiteren Finanzportalen beschäftige ich mich seit über 25 Jahren täglich mit Banken, Depots und Zinsen, sowohl beruflich als auch privat."
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 850k ZPO, Pfändungsschutzkonto (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Pfändungsschutzkonto: So funktioniert das P-Konto (verbraucherzentrale.de)
- Bundesgesetzblatt: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (Aktualisierung der Beträge nach § 850c ZPO)
- AG Schuldnerberatung der Verbände: Musterformular P-Konto-Bescheinigung
Stand der Angaben: Juni 2026. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Für Vollständigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung.