EINLAGENSICHERUNG 2026

SWK Bank Einlagensicherung

Gesetzlicher Schutz bis 100.000 € pro Person über die EdB

Einlagen bei der SWK Bank sind über die gesetzliche deutsche Einlagensicherung geschützt. Zuständig ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Die Sicherungsgrenze beträgt 100.000 € pro Einleger und Bank. Da das SWK Festgeld Anlagen bis 250.000 € erlaubt, ist die Schutzlücke für Anleger über der Grenze besonders zu beachten.

SWK Bank Direktbank seit 1959
100.000 €
Gesetzliche Sicherungsgrenze pro Person
EdB
Entschädigungseinrichtung dt. Banken GmbH
7 Tage
Erstattung innerhalb von 7 Arbeitstagen
250.000 €
Max. Festgeldanlage (Schutzlücke beachten)
ECKDATEN

Die SWK Bank Einlagensicherung auf einen Blick

Die SWK Bank ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung für private Banken in Deutschland. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Alle Eckdaten der SWK Bank Einlagensicherung

Zuständiges SicherungssystemEntschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Art der AbsicherungGesetzliche Einlagensicherung nach EU-Richtlinie
Reguläre Sicherungsgrenze100.000 € pro Einleger und Bank
ErstattungsfristSpätestens 7 Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls
Zuständige AufsichtsbehördeBaFin (stellt Entschädigungsfall fest)
Relevantes SWK-ProduktSWK Bank Festgeld
Maximale SWK-Festgeldanlage250.000 € pro Konto
SchutzlückeBeträge über 100.000 € nicht gesetzlich gesichert
SonderfallBei bestimmten Lebensereignissen allgemein bis 500.000 € möglich (nachweispflichtig)
Freiwillige ZusatzsicherungAus SWK-Quellen nicht belastbar ableitbar, vor größeren Anlagen prüfen

Gesetzlich gesichert

100.000 €

Pro Person und Bank, EU-weit geregelt, BaFin-überwacht, Erstattung in 7 Arbeitstagen

EdB-Mitglied

Nicht gesichert

Beträge über 100.000 € bei derselben Bank. SWK-Festgeld erlaubt bis 250.000 €.

SCHUTZLÜCKE

Anlage bis 250.000 €, Schutz nur bis 100.000 €

Das SWK Festgeld erlaubt Anlagen bis 250.000 € pro Konto. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt aber regulär nur bis 100.000 € pro Person und Bank. Der Unterschied ist für sicherheitsorientierte Sparer entscheidend.

Wie viel von einer Festgeldanlage ist gesetzlich geschützt?

Anlage: 50.000 € Vollständig gesichert
50.000 € gesichert (100 %)

Gesamte Anlage liegt unterhalb der Sicherungsgrenze von 100.000 €

Anlage: 100.000 € Genau an der Grenze
100.000 € gesichert (100 %)

Gesamte Anlage liegt genau an der gesetzlichen Sicherungsgrenze

Anlage: 175.000 € Teilweise ungesichert
100.000 € gesichert
75.000 € ungesichert

75.000 € über der Sicherungsgrenze, ohne gesetzlichen Schutz

Anlage: 250.000 € (SWK-Maximum) Schutzlücke 150.000 €
100.000 € gesichert
150.000 € ungesichert

60 % der Maximalanlage liegen außerhalb der gesetzlichen Einlagensicherung

Empfehlung für Beträge über 100.000 €

Wer mehr als 100.000 € in Festgeld anlegen möchte, sollte den Betrag auf mehrere Banken aufteilen. Bei jeder Bank kann dann bis zu 100.000 € vollständig gesetzlich gesichert angelegt werden. Beispiel: Statt 250.000 € bei einer Bank lassen sich 100.000 € bei der SWK Bank und je 75.000 € bei zwei weiteren Banken anlegen. Damit sind alle drei Teilbeträge vollständig innerhalb der Sicherungsgrenze.

ABLAUF IM ENTSCHÄDIGUNGSFALL

Wie läuft eine Entschädigung durch die EdB ab?

Im Insolvenzfall einer Bank läuft die Entschädigung in einem geregelten Prozess ab. Die BaFin spielt dabei eine zentrale Rolle.

1

BaFin stellt den Entschädigungsfall fest

Vor der Entschädigung muss die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) offiziell feststellen, dass ein Entschädigungsfall vorliegt. Erst mit dieser Feststellung darf die EdB mit der Entschädigung beginnen. Die BaFin beaufsichtigt die SWK Bank und wäre im Schadensfall die erste handelnde Behörde.

2

EdB beginnt mit der Entschädigung

Nach der Feststellung durch die BaFin beginnt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH mit der Auszahlung. Entschädigungsberechtigt sind alle Einleger mit geschützten Einlagen bis zur gesetzlichen Grenze von 100.000 € pro Person und Bank.

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Erstattung innerhalb von 7 Arbeitstagen

Die SWK Bank gibt auf ihrer Festgeldseite an, dass die Erstattung spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen soll. Das entspricht der EU-weit geltenden Frist für die Einlagensicherung. Die Auszahlung erfolgt bis zur Höhe der gesicherten Einlagen, maximal 100.000 € pro Person.

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Einlagen bis 100.000 € werden erstattet

Der Einleger erhält den gesicherten Betrag bis maximal 100.000 €. Entscheidend ist die Gesamtsumme aller Einlagen bei derselben Bank, nicht die Zahl der Konten. Wer z. B. zwei Festgeldkonten mit je 60.000 € bei der SWK Bank hat, hat insgesamt 120.000 € Einlagen, von denen nur 100.000 € gesichert sind.

Was ist durch die EdB gesichert?

  • Festgeldguthaben bis 100.000 € pro Person bei der SWK Bank
  • Klassische Bankeinlagen auf Einlagenkonten
  • Gutachten nach EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD)
  • In Sonderfällen (z. B. bestimmte Lebensereignisse) allgemein bis 500.000 € möglich

Was ist nicht betroffen?

  • Kredite und Darlehen (Ratenkredit, Autokredit, Ökokredit, Policendarlehen) sind keine Einlagen und daher nicht Gegenstand der Einlagensicherung
  • Festgeldanlagen über 100.000 € sind mit dem Betrag über der Grenze nicht gesetzlich gesichert
  • Einlagen von Kreditinstituten und bestimmten institutionellen Anlegern fallen nicht unter den Schutz
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SWK Bank Festgeld sicher anlegen

Bis 100.000 € pro Person gesetzlich gesichert, Zinsen bis 3,50 % p. a. für 6 Monate, garantierter Zinssatz und keine Gebühren. Für Beträge über 100.000 € empfiehlt sich eine Aufteilung auf mehrere Banken.

✓ Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € ✓ EdB-Mitglied ✓ BaFin-Aufsicht ✓ Zinsen bis 3,50 % p. a.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen zur SWK Bank Einlagensicherung

Schutzgrenze, EdB, Entschädigungsprozess und praktische Empfehlungen

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei der SWK Bank?

Einlagen bei der SWK Bank sind über die gesetzliche Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) bis 100.000 € pro Einleger und Bank geschützt. Die Sicherungsgrenze gilt pro Person, nicht pro Konto. Wer also mehrere Festgeldkonten bei der SWK Bank führt, muss die Summe aller Guthaben zusammenrechnen; abgesichert sind insgesamt maximal 100.000 €.

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich mehr als 100.000 € bei der SWK Bank anlege?

Das SWK Bank Festgeld erlaubt Anlagen bis 250.000 € pro Konto. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt aber regulär nur bis 100.000 € pro Person. Wer 250.000 € bei der SWK Bank anlegt, ist mit 100.000 € gesetzlich gesichert und mit den verbleibenden 150.000 € nicht mehr durch die reguläre Einlagensicherung abgedeckt.

Empfehlung: Beträge über 100.000 € auf mehrere Banken aufteilen. So kann der gesetzliche Schutz bei jeder Bank voll genutzt werden.

Was ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)?

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist das gesetzliche Einlagensicherungssystem für private Banken in Deutschland. Die EdB setzt die EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) für private Banken um. Im Entschädigungsfall muss zunächst die BaFin den Entschädigungsfall feststellen; erst danach darf die EdB mit der Erstattung beginnen. Die SWK Bank ist als deutsche Privatbank Mitglied der EdB.

Wie schnell erhalte ich mein Geld im Entschädigungsfall?

Laut der Angaben der SWK Bank und der EdB soll die Erstattung spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erfolgen. Die 7-Arbeitstage-Frist entspricht der EU-weit geltenden Regel für die Einlagensicherung. Voraussetzung ist, dass die BaFin den Entschädigungsfall zuvor offiziell festgestellt hat.

Sind meine SWK-Kredite auch von der Einlagensicherung betroffen?

Nein. Die Einlagensicherung schützt Bankeinlagen, also Guthaben auf Einlagenkonten wie das Festgeld. Ratenkredit, Autokredit, Ökokredit und Policendarlehen sind Darlehensprodukte; hier ist kein Kundenguthaben bei der Bank hinterlegt. Für Kreditnehmer ändert sich bei einer Insolvenz der Bank die Zahlungspflicht nicht automatisch: Offene Kreditverträge werden im Insolvenzfall in der Regel von einem Verwalter oder einem übernehmenden Institut weitergeführt.

Gibt es bei der SWK Bank eine freiwillige Einlagensicherung über 100.000 €?

Aus den recherchierten Angaben der SWK Bank lässt sich eine freiwillige Zusatzsicherung über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) für das aktuelle Festgeldangebot nicht belastbar ableiten. Die SWK Bank verweist in ihren Bedingungen auf die gesetzliche Einlagensicherung über die EdB bis 100.000 €. Wer plant, mehr als 100.000 € bei der SWK Bank anzulegen, sollte die aktuellen Einlagensicherungsinformationen der Bank direkt prüfen und im Zweifelsfall auf eine Streuung über mehrere Banken setzen.

Kann ich in Sonderfällen mehr als 100.000 € gesichert bekommen?

Die EdB weist allgemein darauf hin, dass in bestimmten Sonderfällen auch Beträge bis zu 500.000 € gesetzlich geschützt sein können. Solche Sonderfälle sind an bestimmte Lebensereignisse geknüpft (z. B. Immobilienverkauf, Heirat, Scheidung, Geburt) und müssen gegenüber der EdB nachgewiesen werden. Diese Sonderregel ist aber kein dauerhafter Produktschutz und gilt nicht als normaler Standard für Festgeldanlagen. Für die reguläre Einlageplanung bleibt die maßgebliche Grenze 100.000 € pro Person und Bank.

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