Gold und Silber: Steuern 2026
Haltefrist, Umsatzsteuer, Gold-ETCs und Erbschaft
Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold und Silber bleiben steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bei einem früheren Verkauf gilt eine Freigrenze von 1.000 € Gesamtgewinn pro Jahr. Anlagegold kaufen Sie ohne Umsatzsteuer, Silber und Platin kosten 19 %. Bei Gold-ETCs entscheidet die Konstruktion.
Das Wichtigste in Kürze
- Physisches Gold und Silber ist nach § 23 EStG nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Wer früher mit Gewinn verkauft, versteuert ihn mit dem persönlichen Steuersatz (Stand 7. Oktober 2026).
- Die Freigrenze von 1.000 € gilt für alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres zusammen. Erreicht der Gesamtgewinn die Grenze, ist er in voller Höhe steuerpflichtig.
- Beim Kauf zählt die Umsatzsteuer: Anlagegold ist nach § 25c UStG befreit, Silber, Platin und Palladium kosten 19 %. Auch im Zollfreilager fällt sie seit dem BMF-Schreiben vom 9. April 2026 nach Einschätzung von Händlern und Steuerberatern bei Privatanlegern an.
- Gold-ETCs sind nicht automatisch steuerfrei. Nur mit Lieferanspruch auf physisches Gold behandelt der Bundesfinanzhof sie wie Barren, sonst gilt die Abgeltungsteuer von 25 %.
- Ab 2.000 € Barzahlung müssen Sie sich beim Edelmetallkauf ausweisen (§ 10 Abs. 6a GwG). Beim Erben läuft die Haltefrist des Erblassers weiter.
Inhaltsverzeichnis
Was gilt für welche Anlageform?
Die Steuerfrage hängt weniger vom Metall ab als von der Form, in der Sie es halten. Die Matrix zeigt Kauf, Verkauf innerhalb eines Jahres und Verkauf nach einem Jahr nebeneinander.
| Anlageform | Beim Kauf | Verkauf bis 1 Jahr | Verkauf nach 1 Jahr | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Gold: Barren und Münzen (Anlagegold) | keine Umsatzsteuer (§ 25c UStG) | Gewinn steuerpflichtig ab 1.000 € Jahresgewinn | steuerfrei | steuerlich günstig |
| Silber, Platin, Palladium: Barren und Münzen | 19 % Umsatzsteuer | Gewinn steuerpflichtig ab 1.000 € Jahresgewinn | steuerfrei | teuer im Einkauf |
| Gold-ETC mit Lieferanspruch | keine Umsatzsteuer (Wertpapier) | wie physisches Gold: steuerpflichtig ab 1.000 € | steuerfrei | wie Barren |
| Gold-ETC ohne Lieferanspruch | keine Umsatzsteuer (Wertpapier) | Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer | Abgeltungsteuer 25 %, unabhängig von der Haltedauer | immer steuerpflichtig |
Stand 7. Oktober 2026. Maßgeblich sind § 23 EStG, § 20 EStG, § 25c UStG und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Der Beitrag gilt für Privatpersonen, nicht für Gewerbetreibende und Betriebsvermögen.
Ab wann sind Gewinne aus Gold und Silber steuerfrei?
Barren und Münzen im Privatvermögen zählen steuerlich zu den „anderen Wirtschaftsgütern“. Verkaufen Sie sie innerhalb eines Jahres mit Gewinn, ist das ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Danach bleibt der Gewinn steuerfrei, egal wie hoch er ausfällt.
Wer am 12. Mai 2025 kauft, verkauft ab dem 13. Mai 2026 steuerfrei. Planen Sie zwei bis drei Tage Puffer ein, weil grundsätzlich der Abschluss des Kaufvertrags zählt und nicht die Lieferung.
So berechnen Sie den steuerpflichtigen Gewinn
Gewinn ist der Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Verkaufskosten. Das Aufgeld, das Sie beim Kauf über dem Börsenpreis gezahlt haben, gehört zu den Anschaffungskosten und senkt den Gewinn. Ein Beispiel mit denselben Barren und drei Verkaufszeitpunkten:
Gewinn 950 €
Kauf für 3.000 € am 12. Mai 2025, Verkauf für 3.950 € am 20. Januar 2026. Der Gewinn liegt unter der Freigrenze.
0 € Steuer
Gewinn 1.050 €
Gleicher Kauf, Verkaufserlös 4.050 €. Die Freigrenze ist überschritten, deshalb sind alle 1.050 € steuerpflichtig. Bei 30 % Grenzsteuersatz sind das rund 315 €, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
ca. 315 € Steuer
Gewinn 1.050 €
Gleicher Kauf, gleicher Erlös, Verkauf am 13. Mai 2026. Die Haltefrist ist abgelaufen, der Gewinn ist unabhängig von seiner Höhe steuerfrei.
0 € Steuer
Rechenbeispiel der Bankdaten.de-Redaktion mit angenommenen Werten. Die Freigrenze ist kein Freibetrag: Wird sie erreicht, entfällt die Steuerfreiheit für den gesamten Gewinn (§ 23 Abs. 3 EStG).
Verluste verrechnen
Verluste aus Edelmetall-Verkäufen innerhalb der Frist gleichen Sie nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften aus, im selben Jahr, im Vorjahr oder in Folgejahren. Mit Gehalt, Zinsen oder Dividenden lassen sie sich nicht verrechnen. Nach Ablauf der Jahresfrist sind Verluste steuerlich ohne Wirkung, die Steuerfreiheit gilt in beide Richtungen.
Wann die Frist zehn Jahre beträgt
Nutzen Sie das Edelmetall als Einkunftsquelle und erzielen damit in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte, zum Beispiel durch entgeltlichen Verleih, verlängert sich die Haltefrist auf zehn Jahre. Wer Barren oder Münzen einfach nur verwahrt, ist davon nicht betroffen.
Wie viel Steuer fällt bei meinem Verkauf an?
Tragen Sie Ihre Daten ein. Der Rechner prüft Haltefrist und Freigrenze und zeigt, ob und wie viel Steuer anfällt.
Der Rechner gilt für physisches Gold, Silber und Platin aus dem Privatvermögen sowie für Gold-ETCs mit Lieferanspruch. Er berücksichtigt keine anderen privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer. Gold-ETCs ohne Lieferanspruch unterliegen der Abgeltungsteuer und sind nicht abgebildet. Die Berechnung ersetzt keine Steuerberatung.
Wann zahlen Sie beim Kauf Umsatzsteuer?
Beim Einkauf behandelt der Staat Gold und Silber völlig unterschiedlich. Anlagegold ist nach § 25c UStG befreit. Silber, Platin und Palladium sind es nicht.
Was als Anlagegold gilt
Barren und Plättchen
- marktübliches Gewicht
- Feingehalt von mindestens 995/1000
Goldmünzen
- Feingehalt von mindestens 900/1000
- nach 1800 geprägt
- gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland
- Verkaufspreis höchstens 80 % über dem Goldwert
Die EU-Kommission veröffentlicht jedes Jahr eine Liste von Münzen, die als Anlagegold gelten. Die Liste für 2026 steht im Amtsblatt der EU vom 14. November 2025 (C/2025/5923). Gelistete Münzen sind das ganze Jahr verbindlich befreit, auch wenn ihr Preis über 180 % des Goldwerts steigt. Eine Münze, die nicht auf der Liste steht, kann die Kriterien trotzdem erfüllen. Gold-Schmuck und Barren unter 995/1000 fallen nicht unter die Befreiung.
Silber, Platin und Palladium: 19 % Umsatzsteuer
Silberbarren, Silbermünzen, Platin und Palladium kaufen Sie mit 19 % Umsatzsteuer. Die frühere Differenzbesteuerung hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 28. Oktober 2022 für Münzen aus Nicht-EU-Staaten ab dem 1. Januar 2023 ausgeschlossen. Seitdem sind gängige Silber-Anlagemünzen praktisch voll belastet.
Silber im Warenwert von 10.000 € kostet mit Umsatzsteuer 11.900 €. Verkaufen Sie später an einen Händler, bekommen Sie die Umsatzsteuer in der Regel nicht zurück. Der Silberpreis muss deshalb um 19 % steigen, bevor Sie rechnerisch bei null stehen, noch ohne Aufgeld und Handelsspanne. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr hilft erst, wenn dieser Anlauf geschafft ist.
Zollfreilager: Der Vorteil für Silber ist weg
Silber und Platin im Zollfreilager waren lange umsatzsteuerfrei zu haben, solange die Ware nicht in den freien Verkehr überführt wurde. Das Bundesfinanzministerium hat am 9. April 2026 ein Schreiben zu § 4 Nr. 4b UStG veröffentlicht (Geschäftszeichen III C 3 - S 7157-a/00005/001/052). Die Befreiung für Lieferungen vor der Einfuhr gilt danach nur, wenn der Erwerber selbst das besondere Zollverfahren beendet. Händler und Steuerberater schließen daraus, dass Privatanleger bei Neukäufen von Silber und Platin im Zollfreilager seitdem 19 % zahlen. Das Schreiben nennt Edelmetalle nicht ausdrücklich, die Auslegung stammt aus der Praxis.
Gold bleibt über § 25c UStG befreit. Für Umsätze, die vor der Veröffentlichung ausgeführt wurden, beanstandet die Finanzverwaltung eine abweichende Behandlung nicht.
Wie werden Gold-ETCs besteuert?
Ein ETC (Exchange Traded Commodity) bildet den Goldpreis börsentäglich nach. Steuerlich entscheidet eine einzige Frage: Haben Sie als Anleger einen Anspruch auf Lieferung von physischem Gold?
Behandlung wie physisches Gold
Der Bundesfinanzhof stuft einen ETC mit Auslieferungsanspruch als Forderung auf Sachleistung ein, nicht als Kapitalforderung (Urteile vom 12. Mai 2015, VIII R 35/14, VIII R 4/15 und VIII R 19/14). Steuerlich gilt er wie der Kauf und Verkauf von Barren.
Folge: Gewinne sind nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Der Emittent von Xetra-Gold erläutert das in seinem Fact Sheet zur Abgeltungsteuer.
Behandlung als Kapitalertrag
Gewinne und Verluste gelten als Kapitalerträge nach § 20 EStG und unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Zusammenveranlagte 2.000 €) wird angerechnet.
Folge: Die Steuer fällt auch nach zehn Jahren Haltedauer an.
Physisch besichert heißt nicht steuerfrei
Viele ETCs sind vollständig mit Goldbarren hinterlegt. Das sagt nichts darüber, welche Rechte Sie als Anleger haben. Entscheidend ist, ob die Wertpapierbedingungen einen Auslieferungsanspruch gewähren. Prüfen Sie Prospekt und Basisinformationsblatt, bevor Sie kaufen. Bei Zweifeln hilft ein Steuerberater, denn die Einstufung hängt vom einzelnen Produkt ab.
Ein ETC ist ein Wertpapier und fällt nicht unter die Einlagensicherung. Kosten, Emittentenrisiko und Unterschiede zum Barren erklärt der Ratgeber Gold-ETC, Gold-ETF oder Barren. Wie Sie ein Depot eröffnen, zeigt der Ratgeber zum Depot eröffnen, passende Anbieter finden Sie im Depot-Vergleich. Für regelmäßiges Sparen in Wertpapiere lesen Sie den Ratgeber zum ETF-Sparplan.
Was gilt bei Erbschaft und Schenkung von Gold?
Zwei Steuern spielen eine Rolle: die Einkommensteuer beim späteren Verkauf und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf den Wert.
Haltefrist des Erblassers zählt
Bei unentgeltlichem Erwerb wird Ihnen die Anschaffung durch den Erblasser oder Schenker zugerechnet (§ 23 Abs. 1 EStG). Hat er die Barren vor mehr als einem Jahr gekauft, können Sie sie sofort steuerfrei verkaufen. Fehlen die Belege, wird der Nachweis schwierig. Sprechen Sie deshalb mit Angehörigen über Kaufunterlagen und Lagerort.
Wert wird besteuert, wenn er die Freibeträge übersteigt
Gold gehört grundsätzlich mit dem Verkehrswert zum Nachlass. Die Freibeträge nach § 16 ErbStG gelten auch bei Schenkungen und erneuern sich alle zehn Jahre. Mehr zu Konten, Vollmachten und Fristen im Todesfall steht im Ratgeber Testament und Erbe und in der Anleitung zu Bankunterlagen für Angehörige.
| Begünstigter | Persönlicher Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte und eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder | 400.000 € |
| Enkel (Eltern leben) | 200.000 € |
| Enkel (Eltern verstorben) | 400.000 € |
| Übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 € |
| Steuerklasse II und III | 20.000 € |
Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG bei unbeschränkter Steuerpflicht, Stand 7. Oktober 2026. Die Steuerklassen richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad (§ 15 ErbStG).
Muss ich Gold und Silber beim Finanzamt angeben?
Der Besitz ist nicht meldepflichtig, ein steuerpflichtiger Verkauf schon. Entscheidend ist, dass Sie die Haltedauer später belegen können.
Kauf und Besitz
Weder der Kauf noch das Lagern von Gold oder Silber müssen Sie dem Finanzamt melden.
Verkauf mit Gewinn
Entsteht innerhalb der Haltefrist ein steuerpflichtiger Gewinn, gehört er in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung. Wer ihn verschweigt, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Verkauf nach Ablauf der Frist
Der Gewinn ist steuerfrei und muss nicht angegeben werden. Das Finanzamt kann bei Rückfragen aber den Nachweis der Haltedauer verlangen.
Diese Belege sollten Sie aufbewahren
- Kaufrechnung mit Datum, Menge, Feingehalt und Preis
- Zahlungsnachweis, etwa den Kontoauszug mit der Überweisung
- Lieferschein und, bei Barren, die Seriennummern
- bei Verwahrung durch Dritte die Depot- oder Lagerabrechnungen
- den Verkaufsbeleg mit Erlös und Gebühren
Ab wann muss ich mich beim Goldkauf ausweisen?
Die Grenze liegt bei Edelmetallen deutlich niedriger als bei anderen Waren: Wer bar zahlt, wird ab 2.000 € identifiziert.
Die Grenze: 2.000 € bar
Nach § 10 Abs. 6a GwG müssen Händler bei hochwertigen Gütern wie Gold, Silber und Platin ihre Sorgfaltspflichten erfüllen, sobald sie Barzahlungen von mindestens 2.000 € annehmen oder tätigen. Für sonstige Güter liegt die Schwelle bei 10.000 €. Die Pflicht gilt auch, wenn der Händler von Ihnen ankauft.
Diese Daten werden erfasst
- Name, Geburtsort und Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit und Anschrift
- Kopie oder Scan des Ausweises
- ob Sie für sich oder für einen wirtschaftlich Berechtigten handeln
Die Frage nach dem Ausweis ist laut Merkblatt des Landes Brandenburg „kein Zeichen des Misstrauens“, sondern gesetzliche Pflicht des Händlers. Wer einen größeren Kauf in mehrere kleine Barzahlungen aufteilt, um unter der Grenze zu bleiben, macht Händler eher misstrauisch, denn zusammenhängende Geschäfte können sie zusammenrechnen. Bei einer Überweisung entsteht ohnehin eine Spur über Ihr Bankkonto.
Wie Sie sich vor unseriösen Angeboten schützen, lesen Sie im Ratgeber Betrug melden.
Verkauf vorbereiten: fünf Schritte
Mit dieser Reihenfolge wissen Sie vor dem Verkauf, ob Steuer anfällt, und haben danach alle Nachweise parat.
Kaufbelege und Kaufdatum zusammensuchen
Rechnung, Zahlungsnachweis und Lieferschein zeigen, wann Sie gekauft haben. Maßgeblich ist grundsätzlich der Abschluss des Kaufvertrags, nicht der Tag der Lieferung.
Haltefrist je Stück prüfen
Haben Sie zu verschiedenen Zeiten gekauft, müssen Sie belegen können, welche Stücke Sie verkaufen. Barren mit Seriennummer machen das einfach, bei Sammelverwahrung helfen Depotabrechnungen.
Gewinn berechnen
Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Verkaufskosten. Das Aufgeld beim Kauf zählt zu den Anschaffungskosten und mindert den Gewinn.
Freigrenze und Verluste prüfen
Liegt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Kalenderjahres unter 1.000 €, bleibt er steuerfrei. Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften ziehen Sie vorher ab.
Steuerpflichtigen Gewinn erklären
Tragen Sie den Gewinn in der Anlage SO Ihrer Einkommensteuererklärung ein und bewahren Sie die Belege auf. Verkäufe nach Ablauf der Haltefrist müssen Sie nicht angeben.
Was oft verwechselt wird
Vier Aussagen tauchen in der Werbung für Edelmetalle ständig auf und stimmen nur zur Hälfte.
„Gold ist steuerfrei“
Nur der Verkaufsgewinn nach mehr als einem Jahr. Innerhalb der Frist gilt die Freigrenze von 1.000 €, und Gold-ETCs ohne Lieferanspruch sind immer steuerpflichtig.
„Silber ist wie Gold“
Bei der Einkommensteuer ja, bei der Umsatzsteuer nein. Silber kostet 19 % Umsatzsteuer, Anlagegold 0 %.
„Physisch besichert gleich Lieferanspruch“
Ein ETC kann voll mit Barren hinterlegt sein, ohne dass Sie Gold ausgeliefert bekommen. Dann gilt die Abgeltungsteuer.
„Steuerfrei heißt risikofrei“
Der Goldpreis schwankt. Verluste nach Ablauf der Jahresfrist sind zudem steuerlich nicht nutzbar, weil auch die Gewinne nicht besteuert werden.
Häufig gestellte Fragen
Die Anschlussfragen, die nach dem Lesen am häufigsten bleiben
Ab wann sind Gewinne aus Gold steuerfrei?
Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Die Höhe des Gewinns spielt dann keine Rolle.
Wer früher verkauft, versteuert den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sofern der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres mindestens 1.000 € beträgt.
Wie viel Steuer zahle ich, wenn ich Gold innerhalb eines Jahres verkaufe?
Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, also je nach Einkommen mit 14 % bis 45 %. Es gibt keinen festen Satz wie bei der Abgeltungsteuer.
Bleibt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr unter 1.000 €, fällt keine Steuer an. Ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Ist Silber auch nach einem Jahr steuerfrei?
Ja. Für Silber, Platin und Palladium gilt dieselbe Haltefrist wie für Gold. Der Unterschied liegt beim Kauf: Anlagegold ist umsatzsteuerfrei, Silber, Platin und Palladium kosten 19 % Umsatzsteuer, die Sie beim Verkauf an einen Händler in der Regel nicht zurückbekommen.
Gilt die Steuerfreiheit für Goldmünzen und Goldbarren gleichermaßen?
Bei der Einkommensteuer ja: Barren und Münzen sind beide „andere Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG. Bei der Umsatzsteuer gelten für beide eigene Kriterien: Barren brauchen einen Feingehalt von mindestens 995/1000, Münzen mindestens 900/1000, dazu eine Prägung nach 1800 und den Status als gesetzliches Zahlungsmittel (§ 25c UStG).
Sind Gold-ETCs steuerfrei?
Nur mit Lieferanspruch auf physisches Gold. Der Bundesfinanzhof behandelt solche ETCs wie den Kauf und Verkauf von Barren, Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei. Ohne Lieferanspruch gelten Gewinne als Kapitalerträge und unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Ob ein Lieferanspruch besteht, steht in den Wertpapierbedingungen des ETC. „Physisch besichert“ allein genügt nicht.
Muss ich den Kauf von Gold dem Finanzamt melden?
Nein, der Kauf und der Besitz von Gold sind nicht meldepflichtig. Ein Verkauf gehört dagegen in die Steuererklärung (Anlage SO), wenn dabei innerhalb der Haltefrist ein steuerpflichtiger Gewinn entstanden ist. Bewahren Sie Kaufbeleg und Zahlungsnachweis auf, damit Sie die Haltedauer belegen können.
Ab welchem Betrag muss ich beim Goldkauf meinen Ausweis zeigen?
Bei Barzahlung ab 2.000 €. Händler von Edelmetallen müssen Sie dann nach § 10 Abs. 6a des Geldwäschegesetzes identifizieren und Ihre Daten aufzeichnen. Das gilt auch beim Ankauf von Ihnen. Unterhalb dieser Grenze ist ein Kauf bar ohne Ausweis möglich, Händler dürfen aber freiwillig mehr verlangen.
Wie wird Gold bei Erbschaft und Schenkung besteuert?
Es fällt Erbschaft- oder Schenkungsteuer an, sobald der Wert die persönlichen Freibeträge übersteigt, zum Beispiel 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder (§ 16 ErbStG). Für die Einkommensteuer wird Ihnen die Haltedauer des Erblassers oder Schenkers zugerechnet. Hat er das Gold vor mehr als einem Jahr gekauft, können Sie es sofort steuerfrei verkaufen.
Wird die Haltefrist für Gold abgeschafft?
Stand 7. Oktober 2026 liegt kein Gesetzentwurf vor, der die einjährige Haltefrist für Edelmetalle ändert. Die aktuelle Debatte betrifft die steuerliche Behandlung von Kryptowerten, nicht Gold oder Silber. Die Rechtslage kann sich ändern, deshalb steht das Prüfdatum dieses Beitrags oben auf der Seite.
Redaktionelle Einordnung
„Gold ist steuerfrei“ liest man auf fast jeder Händlerseite. Der Satz stimmt, aber er lässt die Hälfte weg: die Haltefrist, die Freigrenze und beim Silber die Umsatzsteuer, die den Einstieg um 19 % verteuert.
Besonders ärgerlich sind zwei Fallen. Die erste ist der ETC, der „physisch besichert“ heißt und trotzdem der Abgeltungsteuer unterliegt, weil kein Auslieferungsanspruch besteht. Wer das erst bei der Steuerabrechnung merkt, hat den Vorteil verspielt, mit dem er gerechnet hat. Die zweite ist die fehlende Dokumentation: Nach acht Jahren findet kaum jemand die Kaufrechnung wieder, ohne die sich die Haltefrist nicht belegen lässt. Ein Ordner mit Rechnung, Zahlungsnachweis und Seriennummern ist die billigste Steuerersparnis, die es gibt.
Kritisch sehe ich außerdem, wie selten die Steuerfreiheit gegen die Kosten gerechnet wird. Beim Kauf zahlen Sie Aufgeld und beim Verkauf einen Abschlag, bei Silber zusätzlich die Umsatzsteuer. Der Preis muss erst einmal steigen, bevor der steuerfreie Gewinn überhaupt entsteht. Der Rechner oben zeigt Ihnen die Steuer, die Handelsspanne müssen Sie selbst beim Händler erfragen.
Steuerfreiheit ist ein Vorteil, aber keine Anlagestrategie. Gold zahlt keine Zinsen und ist nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Für den Notgroschen bleiben Tagesgeld und Festgeld die erste Wahl. Wie sich Sparen, Anlegen und Absichern sinnvoll mischen lassen, erklärt der Ratgeber zur Geldanlage-Strategie.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur Rechtslage wieder und stellt weder Steuerberatung noch Anlageberatung oder eine Kaufempfehlung dar. Die steuerliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab, insbesondere bei Gold-ETCs, Erbschaften und größeren Beträgen. Bei Zweifeln hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Prüfdatum: 7. Oktober 2026.
Primärquellen: § 23 EStG, § 20 EStG, § 25c UStG, § 10 GwG, § 16 ErbStG, Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2015 (VIII R 35/14, VIII R 4/15, VIII R 19/14), BMF-Schreiben vom 9. April 2026 zu § 4 Nr. 4b UStG (III C 3 - S 7157-a/00005/001/052), BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2022 zur Differenzbesteuerung, Amtsblatt der EU vom 14. November 2025 (C/2025/5923), Fact Sheet Xetra-Gold zur Abgeltungsteuer.
Weitere Ratgeber rund um Geldanlage und Vermögen
Themen, die Sie auch interessieren könnten
Geldanlage-Strategie
Ziele, Zeithorizont und Risiko als Grundlage jeder Anlageentscheidung
Zum RatgeberNotgroschen aufbauen
Warum Tagesgeld vor jeder Geldanlage kommt
Zum RatgeberGold lagern und aufbewahren
Zuhause, Schließfach und Zollfreilager im Vergleich
Zum RatgeberGold-ETC, Gold-ETF oder Barren
Kosten, Risiken und Steuern der drei Formen im Vergleich
Zum RatgeberGoldsparplan
ETC-Sparplan oder physischer Nachkauf im Kostenvergleich
Zum RatgeberTestament und Erbe
Konten, Vollmachten und Fristen im Todesfall
Zum Ratgeber